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Beschäftigungs- und Jobfreibetrag

Wer Gehalt/Lohn bezieht, von dem Arbeitsmarktbeitrag gezahlt wird, oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, hat Anspruch auf den Beschäftigungsfreibetrag. Dieser wird automatisch berechnet.

  • 2024 beträgt der höchstmögliche Beschäftigungsfreibetrag 10,65 % bzw. 45.100 DKK (2023: 10,65 % bzw. 45.600 DKK).

Darüber hinaus haben alle, die ein arbeitsmarktbeitragspflichtiges Gehalt/Lohn oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, Anspruch auf den Jobfreibetrag. Dieser wird ebenfalls automatisch berechnet.

  • 2024 beträgt der Jobfreibetrag 4,5 % des Einkommens über 216.100 DKK und kann höchstens 2.800 DKK betragen (2023: 4,50 %, 208.700 DKK und 2.700 DKK).

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .