Selbsteingabeverfahren für Unternehmen (TastSelv)
Andere Fragen bei Unternehmenstätigkeit
Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063)
Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich zunächst bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.
Online-Formular
Formular Nr. 04.063 herunterladen
Verwenden Sie dieses Formular, um eine persönliche Steuernummer und/oder eine Steuerkarte zu beantragen, wenn Sie nach Dänemark kommen, um zu arbeiten, aber immer noch Wohnsitz im Ausland haben.
Es ist zu verwenden, wenn Sie einen zunächst befristeten Aufenthalt verlängern.
Weitere Informationen:
In Dänemark leben und arbeiten
Besuchen Sie lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.
Unbefristeter Aufenthalt in Dänemark
Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.
Weitere Informationen:
In Dänemark arbeiten und leben
Steuern in Dänemark
Besuchen Sie lifeindenmark für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.
Vor Kurzem nach Dänemark gezogen
Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.
Weitere Informationen:
In Dänemark arbeiten und leben
Steuern in Dänemark
Besuchen Sie lifeindenmark für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.
Sie verlassen Dänemark
Bitte benachrichtigen Sie uns, sollten Sie Dänemark dauerhaft verlassen.
Sie müssen eine Steuererklärung für Ihr letztes Jahr in Dänemark abgeben; wir kontaktieren Sie im darauffolgenden Frühjahr per Post oder Mail.
Weitere Informationen:
Dänemark dauerhaft verlassen
Lifeindenmark.dk
Seit vielen Jahren in Dänemark wohnhaft
Erhalt einer Dänischen Steuererklärung (oplysningsskema), während Sie im Ausland leben
Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie Dänemark dauerhaft verlassen.
Wenn Sie für das betreffende Jahr Einkommen aus Dänemark bezogen haben oder Eigentum hatten, müssen Sie entweder per Post oder online eine Steuererklärung (oplysningsskema) abgeben.
Wenn Sie sich bei Umzug nicht bei uns oder bei Ihrem örtlichen Bürgerbüro (Borgerservice) abmelden, gelten Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt als steuerpflichtig.
Wenn Sie meinen, dass Sie für das betreffende Jahr nicht steuerpflichtig sind, dann sollten Sie keine Steuererklärung einsenden, sondern sich mit uns in Verbindung setzen.
Weitere Informationen:
Dänemark dauerhaft verlassen
Eigentümer einer dänischen Immobilie
Wenn das Steueramt Sie um die Einreichung von Dokumenten gebeten hat, können Sie diese hier senden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht vom Steueramt kontaktiert wurden, sondern selber eine Steuer-Personennummer und eine Vorregistrierung für den Erwerb einer Immobilie beantragen möchten, müssen Sie stattdessen das Formular 04.063_AP_EN ausfüllen und einreichen