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Zollabgaben

Wenn Sie Fragen zu Zöllen haben:

- bei Reisen innerhalb der EU

- bei Reisen außerhalb der EU

 

Weitere Informationen:

Zollabgaben bei Reisen innerhalb der EU

Zollabgaben bei Reisen außerhalb der EU

Umsatzsteuer

Einfuhr von Fahrzeugen

Weitere Informationen:

Einfuhr von Fahrzeugen

Mit ausländischen Fahrzeugen in Dänemark fahren

Weitere Informationen:

Mit ausländischen Kennzeichen in Dänemark fahren

Antrag auf Erlaubnis zum privaten Gebrauch eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark (Formular 21.059)

Andere Zahlungen/Schulden

Steuernachzahlung

Steuern aus dem Ausland nachzahlen

Ausfuhr von Fahrzeugen

Weitere Informationen:

Ausfuhr von Fahrzeugen

Antrag auf Rückerstattung der Zulassungssteuer (englisch) (Formular 21.044)

Unternehmensregistrierung

Gründung eines Unternehmens

Bindender Vorbescheid für die Zulassungssteuer

Weitere Informationen:

Bindender Vorbescheid für die Zulassungssteuer

Selbsteingabeverfahren für Unternehmen (TastSelv)

Andere Fragen zur Fahrzeugzulassung

Weitere Informationen: 

Zulassungssteuer

Steuerfragen

Andere Fragen bei Unternehmenstätigkeit

Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063)

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich zunächst bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

Online-Formular

Formular Nr. 04.063 herunterladen

Verwenden Sie dieses Formular, um eine persönliche Steuernummer und/oder eine Steuerkarte zu beantragen, wenn Sie nach Dänemark kommen, um zu arbeiten, aber immer noch Wohnsitz im Ausland haben. 

Es ist zu verwenden, wenn Sie einen zunächst befristeten Aufenthalt verlängern. 

 

Weitere Informationen:

In Dänemark leben und arbeiten

Besuchen Sie lifeindenmark.dk für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw.

Unbefristeter Aufenthalt in Dänemark

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

Weitere Informationen:

In Dänemark arbeiten und leben

Steuern in Dänemark

Besuchen Sie lifeindenmark für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw. 

Vor Kurzem nach Dänemark gezogen

Bei Ankunft in Dänemark müssen Sie sich bei der dänischen Einwanderungsbehörde (Udlændingestyrelsen), der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) oder Ihrer örtlichen Kommune anmelden.

Weitere Informationen:

In Dänemark arbeiten und leben

Steuern in Dänemark

Besuchen Sie lifeindenmark für mehr Informationen über Aufenthaltsgenehmigungen usw. 

Sie verlassen Dänemark

Bitte benachrichtigen Sie uns, sollten Sie Dänemark dauerhaft verlassen.

Sie müssen eine Steuererklärung für Ihr letztes Jahr in Dänemark abgeben; wir kontaktieren Sie im darauffolgenden Frühjahr per Post oder Mail. 

Weitere Informationen:

Dänemark dauerhaft verlassen

Lifeindenmark.dk

Seit vielen Jahren in Dänemark wohnhaft

Erhalt einer Dänischen Steuererklärung (oplysningsskema), während Sie im Ausland leben

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie Dänemark dauerhaft verlassen.

Wenn Sie für das betreffende Jahr Einkommen aus Dänemark bezogen haben oder Eigentum hatten, müssen Sie entweder per Post oder online eine Steuererklärung (oplysningsskema) abgeben. 

Wenn Sie sich bei Umzug nicht bei uns oder bei Ihrem örtlichen Bürgerbüro (Borgerservice) abmelden, gelten Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt als steuerpflichtig. 

Wenn Sie meinen, dass Sie für das betreffende Jahr nicht steuerpflichtig sind, dann sollten Sie keine Steuererklärung einsenden, sondern sich mit uns in Verbindung setzen. 

Weitere Informationen:

Dänemark dauerhaft verlassen

Steuererleichterung für ausländische Studenten (Anträge etc.)

Studenten aus bestimmten Ländern (Liste auf englisch verfügbar) haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Steuererleichterungen.

Link zum Antrag (Formular 04.062, nur auf dänisch/englisch verfügbar)

Weitere Informationen: In Dänemark studieren

Eigentümer einer dänischen Immobilie

Wenn das Steueramt Sie um die Einreichung von Dokumenten gebeten hat, können Sie diese hier senden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht vom Steueramt kontaktiert wurden, sondern selber eine Steuer-Personennummer und eine Vorregistrierung für den Erwerb einer Immobilie beantragen möchten, müssen Sie stattdessen das Formular 04.063_AP_EN ausfüllen und einreichen

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