Sie oder Ihr Ehepartner haben Schulden bei Behörden
Falls Sie oder Ihr Ehepartner Schulden bei Behörden haben und die Eintreibung der Schulden beim Dänischen Vollstreckungamt beantragt worden ist, kann das Steueramt entscheiden, dass Ihre überschüssige Steuer für den Abbau Ihrer Schulden verwendet wird.
Sie erhalten in Ihrer Digitalen Post eine Mitteilung darüber, wie viel wir von der überschüssigen Steuer einbehalten und wann Sie gegebenenfalls eine Rückerstattung erhalten. Falls Sie sich nicht für Digitale Post angemeldet haben, werden Sie auf dem Postweg benachrichtigt.
Wenn der zu erstattende Betrag eine gewisse Größe übersteigt
In diesem Fall dauert die Rückerstattung etwas länger, da wir Ihre Steuerverhältnisse überprüfen müssen.
Uns fehlen noch Informationen von Ihnen
Es kann auch sein, dass uns noch Informationen von Ihnen fehlen - z.B. die Angabe von Mieteinnahmen oder über Gewinn bzw. Verlust bei Wertpapierverkauf. Sie können Ihren Steuerbescheid bis zum 1. Mai bzw. 1. Juli berichtigen. Die für Sie geltende Frist können Sie in Ihrem Steuerbescheid im Selbsteingabeverfahren TastSelv erfahren.
Besitzen Sie ein gültiges NemKonto?
Bitte überprüfen Sie Ihr NemKonto, indem Sie sich bei www.nemkonto.dk einloggen. Falls Sie kein NemKonto besitzen und Ihre zu viel gezahlte Steuer 200,00 DKK oder weniger beträgt, wird der Betrag nicht ausgezahlt.