Unbeschränkte Steuerpflicht
Eine ausländische Person, die ein Unternehmen in Dänemark betreibt, ist unbeschränkt steuerpflichtig, sofern sie in Dänemark ihren festen Wohnsitz hat oder sich hier für länger als 6 Monate aufhält (kurze Unterbrechungen für Urlaubsreisen etc. inklusive).
Mehr über unbeschränkte Steuerpflicht
Das gesamte Einkommen und sämtliche Ausgaben müssen in der Steuererklärung (Oplysningsskema) angegeben werden, ganz gleich wo es erzielt wurde bzw. wo sie getätigt wurden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz auch in einem anderen Land haben und dort ebenfalls eine Steuererklärung abgeben müssen, können Sie in einem der Länder steuerlich entlastet werden. Im Allgemeinen müssen Sie Gewinne aus Geschäftstätigkeiten in dem Land versteuern, in dem Sie arbeiten, und anderes Einkommen in dem Land, zu dem Sie die stärkste Verbindung haben.
Beschränkte Steuerpflicht
Als Selbstständiger ohne Hauptwohnsitz in Dänemark sind Sie beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie Betriebsstätte in Dänemark haben. Das heißt, dass Gewinne aus Geschäftstätigkeit in Dänemark versteuert werden müssen.
Anmeldung als Selbstständiger mit unbeschränkter oder beschränkter Steuerpflicht
Sie müssen sich innerhalb von acht Tagen nach Arbeitsbeginn in Dänemark beim Steueramt (Skattestyrelsen) anmelden. Dafür füllen Sie bitte das Formular 04.063 aus.
Als Selbstständiger mit Hauptwohnsitz in Dänemark müssen Sie darüber hinaus auf www.indberet.virk.dk eine CVR-Nummer (Nummer im dänischen Unternehmensregister) bestellen, damit Sie für Umsatzsteuer und Enkommenssteuerpflicht etc. registriert werden.
Die dänischen Bestimmungen dafür, wann eine Person angestellt ist und wann selbstständig, sind strenger als in anderen Ländern. Sie sollten deshalb überprüfen, ob Sie nach dänischem Recht als Angestellter oder als Selbstständiger gelten.
Sie gelten als Arbeitnehmer, wenn Sie für Ihre Arbeit in einem Unternehmen bezahlt werden, wo Sie auf Weisung und auf Risiko des Arbeitgebers tätig sind. In diesem Fall muss der dänische Arbeitgeber A-Steuern (Einkommenssteuern) und Arbeitsmarktbeiträge einbehalten - genauso wie für die dänischen Arbeitnehmer.
Beispiel: Sie arbeiten zusammen mit den Angestellten des Unternehmens auf einer Baustelle, an einem Computersystem, in einer Schlachterei, in einem Logistik- oder Transportunternehmen. Vielleicht vertreten Sie auch das Unternehmen im Kundendienst. In Ihrem Heimatland werden Sie vielleicht als selbstständig eingestuft - aber nach dänischem Gesetz sind Sie Angestellter bzw. Arbeitnehmer des Unternehmens, für das Sie arbeiten.
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