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Rückerstattung dänischer Dividendensteuer beantragen

Für die Beantragung einer Rückerstattung von in Dänemark gezahlter Dividendensteuer gelten 5 Voraussetzungen, über die Sie auf dieser Seite mehr erfahren können. Hier finden Sie auch mehr Informationen über die Sachbearbeitungsdauer und die Möglichkeit einer Zinsvergütung. 

Wenn Sie uns zu einem noch nicht abgeschlossenen Antrag kontaktieren müssen, geben Sie bitte die Belegnummer an, die Sie bei Antragstellung erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass die Verjährungsfrist in der Regel 3 Jahre beträgt, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Dividende an den Aktionär. Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen können jedoch besondere Verjährungsfristen gelten.