Wenn sich Ihr Einkommen wesentlich ändert oder Sie beispielsweise beginnen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu erhalten, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) berichtigen.

So vermeiden Sie, im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Steuern zu zahlen.

Sie können Ihren Vorauszahlungsbescheid im Selbsteingabeverfahren TastSelv überprüfen und ggf. berichtigen.

Einkommen auf dem Vorauszahlungsbescheid ändern, Rubrik 201

Berechnen, wie viel Sie ausgezahlt bekommen

 

    

Eine Gehalts-/Lohnänderung ist besonders dann von Bedeutung, wenn sie größere Auswirkungen hat, wie zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Durch die Änderung übersteigt oder unterschreitet Ihr Gehalt/Lohn inkl. Arbeitsmarktbeitrag die Grenze von 618.370 DKK im Jahr 2023 (2021: 600.543 DKK) 
  • Sie zahlen den Spitzensteuersatz (topskat) und Ihr Gehalt/Lohn steigt
  • Ihre Arbeitszeit wurde reduziert, z. B. von Vollzeit auf Teilzeit

Erwerbstätig

Falls Sie erwerbstätig werden, müssen Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid berichtigen:

  1. Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren TastSelv ein
  2. Wählen Sie Nyt job (Neuer Job) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder)
  3. Geben Sie in der Rubrik 201 ein, wie viel Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres verdienen werden (vor Abzug des AM-Beitrags)
  4. Falls Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe empfangen haben, müssen Sie den Betrag in der Rubrik 304 (dagpenge - Arbeitslosengeld) oder in der Rubrik 216 (kontanthjælp - Sozialhilfe) in den Betrag ändern, den Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres verdienen werden.

Zeitlich befristete Anstellung

Sie sollten Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, wenn sich Ihre Arbeitssituation ändert. Wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum in kurzen, zeitlich befristeten Anstellungen oder z. B. als Vertretung tätig sind, kennen Sie möglicherweise nicht Ihr Gesamteinkommen für das ganze Jahr. In solch einer Situation empfehlen wir, dass Sie den Betrag, den Sie momentan pro Monat verdienen, auf ein Jahresgehalt hochrechnen (Brutto). Notieren Sie diesen Betrag in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (TastSelv).
Ändern Sie den Betrag wieder, wenn Sie den Job wechseln, oder wenn Sie z. B. arbeitlos werden.

Arbeitslos

Falls Sie arbeitslos werden, dürfen Sie nicht vergessen, Ihren Vorauszahlungsbescheid zu ändern, denn Sie verlieren Ihr Recht auf den Beschäftigungsfreibetrag. Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid nicht ändern, zahlen Sie zu wenig Steuern, obwohl Ihr Einkommen sich verringert hat.

  1. Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren TastSelv ein
  2. Wählen Sie Arbejdsløs (Arbeitslos) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder)
  3. Geben Sie den Betrag, den Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres erhalten, in Rubrik 304 (dagpenge - Arbeitslosengeld) bzw. Rubrik 216 (kontanthjælp - Sozialhilfe) ein
  4. Falls sie Lohn/Gehalt empfangen haben, müssen Sie den Betrag in der Rubrik 201 ändern und das eintragen, was Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres verdienen werden.

Sie erhalten SU oder Ihr Anspruch darauf erlischt

Mehr über SU und Steuern (dänischer Link)

Sie gehen in Rente oder in Vorruhestand

Wenn Sie aufhören zu arbeiten, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, so dass Sie die korrekte Steuer zahlen:

  1. Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren TastSelv ein
  2. Wählen Sie På pension/efterløn (Eintritt in den Ruhestand/Vorruhestand) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder) in Ihrem Vorauszahlungsbescheid.
  3. Geben Sie ein, wie viel Sie voraussichtlich an Rente bzw. Vorruhestandsgeld im Laufe des Jahres erhalten.
  4. Vergessen Sie nicht, auch Ihr erwartetes Einkommen in der Rubrik 201 zu berichtigen. 

Wenn Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte eine Sozialrente bezieht, müssen Sie den Vorauszahlungsbescheid erst an dem Tag, an dem Sie tatsächlich in Rente gehen, ändern. So stellen Sie sicher, dass Ihre Renten korrekt berechnet werden.

Mehr über Rente und Vorruhestandsgeld

Wenn Sie in Elternzeit gehen, sollten Sie Ihr Einkommen in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) überprüfen und ggf. ändern, damit Sie stets den korrekten Steuersatz zahlen.
Mehr über Elternzeit und den Vorauszahlungsbescheid (dänischer Link)

Beschäftigungsfreibetrag

Jeder, der Gehalt/Lohn (einschließlich Lohnkostenzuschuss) bezieht, hat Anspruch auf einen Beschäftigungsfreibetrag (beskæftigelsesfradrag) und einen Jobfreibetrag. Diese werden automatisch berechnet, sobald Sie Ihr Einkommen im Vorauszahlungsbescheid ändern.

Mehr über den Beschäftigungs- und Jobfreibetrag

Entfernungspauschale

Wenn Sie z. B. die Arbeitsstätte wechseln oder aufhören zu arbeiten, dürfen Sie nicht vergessen, Ihre Entfernungspauschale (kørselsfradrag) in der Rubrik 417 zu berichtigen.

Sie erhalten eine Entfernungspauschale, wenn Ihr Weg zur Arbeit mindestens 12 km beträgt.

Mehr über die Entfernungspauschale

Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten

Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf die Enfternungspauschale.

Wenn Sie also voraussichtlich weniger Arbeitstage mit Transport von und zur Arbeitsstätte haben als letztes Jahr, müssen Sie die Rubrik 417 Ihres Vorauszahlungsbescheids ändern. Andernfalls riskieren Sie eine Steuernachzahlung im nächsten Jahr.

Sie müssen angeben, mit wie vielen Arbeitstagen mit Transport zur Arbeit und zurück Sie rechnen.