Beschäftigungsfreibetrag
Jeder, der Gehalt/Lohn (einschließlich Lohnkostenzuschuss) bezieht, hat Anspruch auf einen Beschäftigungsfreibetrag (beskæftigelsesfradrag) und einen Jobfreibetrag. Diese werden automatisch berechnet, sobald Sie Ihr Einkommen im Vorauszahlungsbescheid ändern.
Mehr über den Beschäftigungs- und Jobfreibetrag
Entfernungspauschale
Wenn Sie z. B. die Arbeitsstätte wechseln oder aufhören zu arbeiten, dürfen Sie nicht vergessen, Ihre Entfernungspauschale (kørselsfradrag) in der Rubrik 417 zu berichtigen.
Sie erhalten eine Entfernungspauschale, wenn Ihr Weg zur Arbeit mindestens 12 km beträgt.
Mehr über die Entfernungspauschale
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf die Enfternungspauschale.
Wenn Sie also voraussichtlich weniger Arbeitstage mit Transport von und zur Arbeitsstätte haben als letztes Jahr, müssen Sie die Rubrik 417 Ihres Vorauszahlungsbescheids ändern. Andernfalls riskieren Sie eine Steuernachzahlung im nächsten Jahr.
Sie müssen angeben, mit wie vielen Arbeitstagen mit Transport zur Arbeit und zurück Sie rechnen.