Sie können einem Berater (z. B. Ihrem Buchhalter, Ihrer Bank, Ihrem Ehepartner oder einem anderen Familienmitglied) Zugriff zum Selbsteingabeverfahren TastSelv erteilen, um Ihre Daten einzusehen und Daten für Sie einzugeben.

  • Berechtigte Personen melden sich mit ihrer eigenen MitID an. Diese Personen können keinen TastSelv-Code verwenden.
  • Der Zugriff kann entweder auf alle Bereiche des Selbsteingabeverfahrens oder nur auf einzelne Menüpunkte gewährt werden.
  • Sie können Ihre/n Ehepartner/in auch ermächtigen, Ihre Daten zusammen mit seinen/ihren eigenen Daten zu verwenden, z. B. für Berechnungen oder die Übermittlung von Informationen an Ihre Bank.

Dritten den Zugriff auf TastSelv erlauben

  1. Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren (TastSelv) ein.
  2. Wählen Sie „Profiloplysninger“ (Profilinformationen).
  3. Wählen Sie „Autorisierung af andre/rådgivere til TastSelv“ (Dritten/Beratern Zugriff auf TastSelv erlauben).
  4. Geben Sie die CPR-Nr. (Personennummer) oder CVR/SE-Nr. (Handelsregisternummer) der Person an, der Sie Zugriff auf Ihre Daten erlauben möchten.
  5. Wählen Sie Bereiche des Selbsteingabeverfahrens oder einzelne Menüpunkte aus, auf die die Person Zugriff haben soll.

Die ermächtigte Person meldet sich an, indem das Selbsteingabeverfahren TastSelv aufgerufen und „Log på med autorisation“ (Autorisierte Anmeldung) gewählt wird.