Nahe Verwandte sind u.a. eigene Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern. Geschwister gelten in diesem Fall nicht als nahe Verwandte.
Wenn Sie ein Haus zu einem Preis verkaufen, der zwischen 85 und 115 % der öffentlichen Immobilienbewertung liegt, wird keine Schenkungssteuer fällig.
Die Differenz des Marktwerts, d.h. des Preises, zum dem vergleichbare Immobilien verkauft werden, und des Kaufpreises (zwischen 85 und 115 % der Bewertung) wird in bestimmten Fällen jedoch als Schenkung angesehen. Dies gilt, wenn besondere Umstände vorliegen, die nahelegen, dass ein Kaufpreis, der um höchstens 15 % von der letzten Bewertung abweicht, nicht dem reellen Marktwert der Immobilie entspricht.
Verkaufen Sie die Immobilie an Ihr Kind zu einem Preis, der unter 85 % der öffentlichen Immobilienbewertung liegt oder noch niedriger, wird die Differenz als Schenkung angesehen. Jedoch wird es nicht als Schenkung eingestuft, wenn ein Verkauf zu unter 85 % der öffentlichen Immobilienbewertung dem Marktwert entspricht.
Schenkungssteuer wird fällig, wenn die Schenkung die Betragsgrenze für steuerfreie Schenkungen übersteigt.
Als Verkäufer zahlen Sie nach den allgemeinen Bestimmungen Steuern auf den Gewinn aus dem Immobilienverkauf.