1. Fahrzeug einer Zulassungsprüfung unterziehen
Ein Fahrzeug für den Export muss eine erweiterte Zulassungsprüfung (Zulassungs- und Zollprüfung) durchlaufen bei einer Prüfzentrum.
Die Zulassungsprüfung darf nicht mehr als 4 Wochen zurückliegen, wenn Sie die Fahrzeugbewertung beantragen.
Eine Liste der zugelassenen Fahrzeugprüfstellen (synshal) finden Sie auf fstyr.dk
2. Fahrzeugbewertung beantragen
Sie müssen die Bewertung Ihres Fahrzeugs 2 Wochen vor der Ausfuhr beir der dänischen Zulassungsbehörde (Motorregistret) beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Gebühr in Höhe von 2.350 DKK entrichten müssen. Sie werden aufgefordert, die Gebühr mit Karte zu bezahlen, wenn Sie um eine Bewertung bitten.
- Loggen Sie sich dazu bei der Zulassungsbehörde (Motorregistret) ein
- Klicken Sie auf Motor (Fahrzeug) - Motorregistret (Zulassungsbehörde) - Registreringsafgift (Zulassungssteuer) - Anmod om værdifastsættelse (Fahrzeugbewertung beantragen) an
- Tragen Sie die Zulassungsbescheinigungscodes (RAK-koder) bzw. die Prüfziffer der Zulassungsbescheinigung ein
- Machen Sie die gewünschten Angaben und klicken Sie auf Godkend (Bestätigen)
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass die Zahlung eingegangen ist. Drücken Sie Fortsæt (Weiter).
- Sie erhalten eine Quittung mit dem Aktenzeichen, das Sie nachstehend in Schritt 4 benötigen.
Falls Sie keine NemID/MitID oder elektronische Signatur haben, müssen Sie die Rückerstattung der Zulassungssteuer beantragen, indem Sie das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) unter der Adresse motorekspedition@motorst.dk anschreiben. Fügen Sie eventuell das ausgefüllte Formular 21.044 (Antrag - Ausfuhr eines Fahrzeugs und Rückerstattung der Zulassungssteuer, in englischer Sprache) bei.
Haben Sie keine AKR-Nummer, müssen Sie mit einer Nummer in unserem alternativen Kontaktregister (AKR) registriert werden. Damit wir Sie mit einer AKR-Nummer eintragen können, müssen Sie das Formular 21.081 (für Bürger) oder 21.082 (für Unternehmen) ausfüllen.
Formular 21.044 (Application - Export and refund of registration tax) (nur in englischer Sprache)
Wir weisen darauf hin, dass das Dänische Kraftfahrzeugamt berechtigt ist, die Untersuchung eines Fahrzeugs anzuordnen. Wenn die Untersuchung eines Fahrzeugs angeordnet wird, erhalten Sie als eingetragenes Unternehmen den Bescheid in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Antrag auf Exporterstattung
Das Dänische Kraftfahrzeugamt ist jedoch berechtigt, jederzeit die Untersuchung des Fahrzeugs eines Bürgers, eines nicht eingetragenen und eines eingetragenen Unternehmens anzuordnen.
3. Kennzeichenschilder bei einem Kennzeichenanbieter oder einer Zulassungsstelle zurückgeben
Zulassungsstellen (motorekspedition) in Dänemark
Kennzeichenhändler finden (dänische Seite - bitte Postleitzahl eingeben)
4. Unterlagen beim Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) einreichen
Folgende Unterlagen sind als Belege einzusenden:
- Beleg dafür, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind, falls Sie nicht als Eigentümer bei der Zulassungsbehörde eingetragen sind. z. B. Verkaufsurkunde, Rechnung o. Ä.
- Verkaufsbeleg, falls das Fahrzeug in Zusammenhang mit der Ausfuhr verkauft worden ist, z. B. Kaufvereinbarung, Verkaufsurkunde oder Rechnung
- Beleg für die tatsächliche Ausfuhr des Fahrzeugs
Das Fahrzeug muss innerhalb von 3 Monaten nach Antrag auf Exporterstattung ausgeführt sein.
Mehr über die Anforderungen an die Belege erfahren Sie in unseren Guidelines Krav til dokumentation for ejerskab og udførsel af køretøjer (SKM2016.369.SKAT).
Senden Sie die Unterlagen an motorekspedition@motorst.dk. Schreiben Sie 'Eksport' (Export) und das Aktenzeichen von Ihrer Quittung auf den Unterlagen und in der Betreffzeile der E-Mail.
Den Bescheid erhalten Sie über das Selbsteingabeverfahren TastSelv Borger unter Meddelelser fra Motorregistret (Nachrichten der Zulassungsbehörde) oder im Meddelelsesarkivet (Nachrichtenarchiv) im Selbsteingabeverfahren für Unternehmen TastSelv Erhverv.
5. Rückerstattung der Zulassungssteuer
Der entsprechende Betrag wird nach ungefähr 9 Wochen auf Ihr NemKonto eingezahlt.