Telefon- und Internetkosten sind voll absetzbar, aber Sie müssen eventuell Steuern von Ihrem frei zur Verfügung gestellten Telefon und/oder Internet zahlen.
Freies Telefon
Von einem Telefon, dass Ihnen frei zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie Steuern zahlen, falls Sie Ihr Unternehmen von Ihrem privaten Zuhause aus führen, oder falls Sie nur ein Mal Ihr Arbeitstelefon mit nach Hause nehmen. Steht Ihnen ein Telefon das ganze Jahr über frei zur Verfügung, müssen Sie 2.900 DKK (2020) in die Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung eintragen. Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, wo Sie die Telefonkosten abgezogen haben, müssen Sie 2.900 DKK zum Ergebnis des Unternehmens (2020) addieren.
Freies Internet
Ein frei zur Verfügung stehender Internetanschluss ist komplett absetzbar, wenn Sie Ihr Unternehmen von zu Hause aus führen oder Zugang zum Netzwerk des Unternehmens über Ihren Computer haben (d.h. dass Sie im Großen und Ganzen Zugang zu denselben Funktionen und Dokumenten haben, wie wenn Sie sich im Unternehmen befinden).
Ist bei Ihrem Internetanschluss keine dieser beiden Bedingungen erfüllt, müssen Sie 2.900 DKK im Jahr versteuern (2020) (2021: 3.000 DKK). Dann tragen Sie 2.900 DKK in die Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung ein (2020) (2021: 3.000 DKK). Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, wo Sie die Internetkosten abgezogen haben, müssen Sie 2.900 DKK zum Ergebnis des Unternehmens addieren (2020) (2021: 3.000 DKK).
Wenn Sie Steuern von sowohl Telefon als auch Internet zahlen müssen, können Sie die beiden Posten zusammenlegen. Deshalb müssen Sie 2020 insgesamt nur 2.900 DKK zum Ergebnis des Unternehmens addieren (2021: 3.000) und 2.900 DKK in die Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung eintragen (2021: 3.000 DKK).
Ehepartnerrabat bei freiem Telefon und Internet
Falls Sie und Ihr Ehepartner beide Steuern für freies Telefon und/oder Internet zahlen, können Sie beide von einer Ermäßigung von 25 % profitieren. Der Betrag, von dem Sie besteuert werden, macht dann für jeden von Ihnen 2.175 DKK im Jahr 2020 aus (2021: 2.250 DKK). Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, in dem Sie die Internet-/Telefonkosten abgezogen haben, müssen Sie für 2020 2.175 DKK zum Ergebnis Ihres Unternehmens addieren (2021: 2.250 DKK).
In Ihrer Steuererklärung tragen Sie für 2020 2.900 DKK (2021: 3.000 DKK) in das Feld 462 ein.
Um die Ermäßigung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen verheiratet oder eingetragene Partner sein
- Sie müssen zum Jahresende zusammenleben
- Der gemeinsame steuerpflichtige Wert Ihrer Güter muss im Einkommensjahr mindestens 3.700 DKK betragen (2020: 3.800 DKK). Das heißt, dass Sie innerhalb des Einkommensjahres zusammen mindestens 16 Monate lang von den Gütern besteuert werden müssen.
Falls Sie im Laufe des Einkommensjahres geheiratet haben, sind Sie berechtigt, die Ehepartnerermäßigung für das ganze Jahr geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, wann im Laufe des Jahres Sie geheiratet haben.