Ausgaben, die der Sicherung der Einnahmen des Unternehmens dienen, sind steuerlich absetzbar. Diese Ausgaben ziehen Sie im Jahresabschluss des Unternehmens ab. Die steuerlich abgesetzten Ausgaben müssen Sie durch Belege nachweisen können.

Sie können u. a. folgende Betriebsausgaben absetzen:

  • Wareneinkäufe, d.h. Ausgaben für Waren, die Sie verkaufen
  • Inventar und Maschinen
  • Ausgaben für Buchhalter, Abschlussprüfer und Anwälte
  • Telefon- und Internetkosten
  • Miete für Geschäftsräume
  • Strom- und Heizungskosten
  • Reparatur und Instandhaltung der Geschäftsräume
  • Versicherungen

Private Ausgaben, also Dinge, die Sie über das Unternehmen kaufen, aber nur privat nutzen, können Sie nicht absetzen. Betrifft die Ausgabe sowohl eine betriebliche als auch eine private Nutzung, können Sie den betrieblichen Anteil absetzen.

Sie können auch die in Verbindung mit einigen Betriebsausgaben entstandene Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen.

Die absetzbaren Ausgaben ziehen Sie in Ihrem Jahresabschluss ab, indem Sie sie als Ausgabe verbuchen. Auf diese Weise werden Ihre absetzbaren Ausgaben von Ihrem Jahresüberschuss oder Ihrem Jahresfehlbetrag (Jahresergebnis), den Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, abgezogen.

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In vielen Fällen können Sie die Ausgaben, die Ihnen im Laufe der letzten sechs Monate vor der Unternehmensgründung entstanden sind, absetzen. In Frage kommen z. B. folgende Ausgaben:

  • Miete für Geschäftsräume
  • Telefon
  • Lohn/Gehalt
  • Werbung

Je kürzer vor Unternehmensbeginn die Ausgaben getätigt worden sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für die Absetzbarkeit der Ausgabe.

Ausgaben für z. B. Buchhalter, Abschlussprüfer, Anwälte und Marktanalysen können Sie nicht absetzen.

Betriebsausgaben (Ausgaben für den ständigen Betrieb) ziehen Sie in Ihrem Jahresabschluss ab.

Ausgaben für Anlagegüter (Ausgaben für Maschinen und Apparate) ziehen Sie entweder im Anschaffungsjahr in Ihrem Jahresabschluss ab, oder Sie schreiben sie über mehrere Jahre ab, falls die jährlichen Ausgaben 2021 14.400 DKK übersteigen.

Absetzbarkeit von Kleinanschaffungen

Betriebsmittel von kurzer Lebensdauer (max. 3 Jahre) und Kleinanschaffungen, die 2021 maximal 14.400 DKK kosten, können Sie gänzlich im Anschaffungsjahr absetzen.

Absetzbarkeit von größeren Ausgaben

Übersteigt eine Ausgabe, z.B. für eine Maschine, für das Jahr 2021 14.400 DKK, können Sie die Ausgabe nicht sofort absetzen. Stattdessen müssen Sie sie auf mehrere Jahre verteilen. Diese Verteilung der Ausgabe nennt sich Abschreibung. Sie können maximal 25 % pro Jahr abschreiben. Haben Sie mehrere Ausgaben, die die Betragsgrenze überschreiten, sind die Beträge zu addieren, bevor der Gesamtbetrag über den Sammelposten abgeschrieben wird.

Man kann durchaus mit einem geringeren Prozentanteil abschreiben, z. B. wenn das Unternehmen in einem Jahr niedrige Erträge verzeichnet und der Bedarf an größeren Abzügen gering ist. Im Jahr danach kann man den Abschreibungsprozentsatz wieder erhöhen, jedoch höchstens auf 25 Prozent.

Wenn der Betrag zu einem Zeitpunkt unter die Betragsgrenze von 14.400 DKK (2021) fällt, können Sie den ganzen Betrag auf einmal absetzen.

Beispiel für Abschreibung

Sie kaufen eine Maschine, die 100.000 DKK kostet. Im ersten Jahr können Sie 25 Prozent abschreiben. Das bedeutet, dass Sie eine Ausgabe in Höhe von 25.000 DKK in Ihrem Jahresabschluss abziehen können. Im Jahr darauf können Sie 25 % des Saldos, der jetzt 75.000 DKK beträgt, abschreiben. Das bedeutet, dass Sie nun 18.750 DKK abziehen können.

Betriebsmittel für geschäftliche und private Nutzung (z. B. Fahrzeug)

Falls Sie ein Betriebsmittel sowohl für geschäftliche als auch private Zwecke nutzen, z. B. ein Fahrzeug, müssen Sie das Betriebsmittel gesondert abschreiben. Sie können nur den geschäftlichen Anteil in Ihrem Jahresabschluss abziehen.

Alle Aufwendungen für Werbung können Sie in Ihrem Jahresabschluss abziehen - z. B. Anzeigen und Marketingaktivitäten.

Sie können 25 % einer Aufwendung für Repräsentationszwecke in Ihrem Jahresabschluss abziehen. Repräsentationsaufwendungen sind Kosten in Verbindung mit dem Abschließen einer Geschäftsvereinbarung oder dem Aufbau bzw. dem Bewahren von Geschäftsverbindungen, z. B.:

  • Mahlzeiten
  • Restaurantbesuche
  • Getränke
  • Geschenke
  • Kosten in Verbindung mit Jubiläen, Geburtstagen, Reisen, Ausflügen u.a.m.

Es ist wichtig, dass Sie Belege aufbewahren und den Anlass für die Kosten als Nachweis notieren.

Damit Sie Geschäftsräume, die sich in Ihrem privaten Zuhause befinden, steuerlich absetzen können, muss die Möglichkeit einer privaten Nutzung der Geschäftsräume ausgeschlossen sein. Es reicht nicht aus, dass Sie die Räume tatsächlich nicht privat genutzt werden. Ein Raum, der als Büro eingerichtet ist, kann fast immer auch privat genutzt werden und ist deshalb nicht absetzbar.

Schreibtisch, Schrank und sonstige Büroausstattungen können Sie jedoch teilweise absetzen, wenn Sie nachweisen oder plausibel darstellen können, dass Sie die Ausstattung in Ihrem Unternehmen verwenden. Benutzen Sie die Ausstattung z. B. die Hälfte der Zeit geschäftlich und die andere Hälfte der Zeit privat, können Sie 50 % der Aufwendungen in Ihrem Jahresabschluss abziehen.

Telefon- und Internetkosten sind voll absetzbar, aber Sie müssen eventuell Steuern von Ihrem frei zur Verfügung gestellten Telefon und/oder Internet zahlen.

Freies Telefon

Von einem Telefon, dass Ihnen frei zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie Steuern zahlen, falls Sie Ihr Unternehmen von Ihrem privaten Zuhause aus führen, oder falls Sie nur ein Mal Ihr Arbeitstelefon mit nach Hause nehmen. Steht Ihnen ein Telefon das ganze Jahr über frei zur Verfügung, müssen Sie 2.900 DKK (2020) in die Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung eintragen. Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, wo Sie die Telefonkosten abgezogen haben, müssen Sie 2.900 DKK zum Ergebnis des Unternehmens (2020) addieren.

Freies Internet

Ein frei zur Verfügung stehender Internetanschluss ist komplett absetzbar, wenn Sie Ihr Unternehmen von zu Hause aus führen oder Zugang zum Netzwerk des Unternehmens über Ihren Computer haben (d.h. dass Sie im Großen und Ganzen Zugang zu denselben Funktionen und Dokumenten haben, wie wenn Sie sich im Unternehmen befinden).

Ist bei Ihrem Internetanschluss keine dieser beiden Bedingungen erfüllt, müssen Sie 2.900 DKK im Jahr versteuern (2020) (2021: 3.000 DKK). Dann tragen Sie 2.900 DKK in die Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung ein (2020) (2021: 3.000 DKK). Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, wo Sie die Internetkosten abgezogen haben, müssen Sie 2.900 DKK zum Ergebnis des Unternehmens addieren (2020) (2021: 3.000 DKK).

Wenn Sie Steuern von sowohl Telefon als auch Internet zahlen müssen, können Sie die beiden Posten zusammenlegen. Deshalb müssen Sie 2020 insgesamt nur 2.900 DKK zum Ergebnis des Unternehmens addieren (2021: 3.000) und 2.900 DKK in die Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung eintragen (2021: 3.000 DKK).

Ehepartnerrabat bei freiem Telefon und Internet

Falls Sie und Ihr Ehepartner beide Steuern für freies Telefon und/oder Internet zahlen, können Sie beide von einer Ermäßigung von 25 % profitieren. Der Betrag, von dem Sie besteuert werden, macht dann für jeden von Ihnen 2.175 DKK im Jahr 2020 aus (2021: 2.250 DKK). Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, in dem Sie die Internet-/Telefonkosten abgezogen haben, müssen Sie für 2020 2.175 DKK zum Ergebnis Ihres Unternehmens addieren (2021: 2.250 DKK).

In Ihrer Steuererklärung tragen Sie für 2020 2.900 DKK (2021: 3.000 DKK) in das Feld 462 ein.

Um die Ermäßigung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen verheiratet oder eingetragene Partner sein
  • Sie müssen zum Jahresende zusammenleben
  • Der gemeinsame steuerpflichtige Wert Ihrer Güter muss im Einkommensjahr mindestens 3.700 DKK betragen (2020: 3.800 DKK). Das heißt, dass Sie innerhalb des Einkommensjahres zusammen mindestens 16 Monate lang von den Gütern besteuert werden müssen.

Falls Sie im Laufe des Einkommensjahres geheiratet haben, sind Sie berechtigt, die Ehepartnerermäßigung für das ganze Jahr geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, wann im Laufe des Jahres Sie geheiratet haben.

Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen haben und Ihr privates Auto geschäftlich nutzen, können Sie die geschäftlichen Fahrten steuerlich absetzen, indem Sie die Kosten im Jahresabschluss Ihres Unternehmens abziehen.

Die Kosten der geschäftlichen Fahrten können Sie auf zweierlei Weise berechnen:

  • Entweder auf Grundlage einer ermittelten "Miete", die den tatsächlichen geschäftlichen Kosten (d.h. dem geschäftlichen Anteil der Betriebsausgaben und Abschreibungen) entspricht.
  • Oder nach den Sätzen des Steuerrats für betriebliche Fahrten im eigenen Fahrzeug - 2020: 3,52 DKK/km (2021: 3,44 DKK/km) bis 20.000 km/Jahr und 1,96 DKK/km (2021: 1,90 DKK/km) über 20.000 km/Jahr. Die Sätze werden jedes Jahr reguliert.

Beispiele

Beispiel 1: Die tatsächlichen Kosten der Geschäftsfahrten werden vergütet

Im Fahrtenbuch steht, dass Sie 20.000 km gefahren sind, davon 8.000 km (40 Prozent) geschäftlich.

Die gesamten Betriebsausgaben für das Auto (Benzin, Versicherung, Reparatur u.a.m.) liegen bei 24.500 DKK.

Das Auto hat einen steuermäßigen Wert von 150.000 DKK.

Sie können bis zu 25 % des steuermäßigen Werts, den das Fahrzeug am Anfang des Einkommensjahres besitzt, abschreiben.

Vergütung der tatsächlichen Kosten der Geschäftsfahrten

Geschäftlicher Anteil der Betriebsausgaben: 40 % von 24.500 DKK 9.800 DKK
Abschreibungen: 150.000 DKK x 25 % = 37.000 DKK x 40 % + 15.000 DKK
Abzüge insgesamt: = 24.800 DKK

Beispiel 2: Die Kosten werden nach den Sätzen des Steuerrats vergütet

Gemäß Fahrtenbuch sind Sie 20.000 km gefahren, 8.000 km (40 %) davon geschäftlich.

2020: Nach den Sätzen des Steuerrats können Sie 8.000 km x 3,52 DKK = 28.160 DKK abziehen.

2021: Nach den Sätzen des Steuerrats können Sie 8.000 km x 3,44 DKK = 27.520 DKK abziehen.

Fahrtenbuch

Vergessen Sie nicht, Ihre Fahrten in ein Fahrtenbuch einzutragen, so dass Sie immer nachweisen können, wie viel Sie privat und wie viel Sie gewerblich gefahren sind.

Hier können Sie eine Schablone für ein Fahrtenbuch herunterladen (englisch)

Fahrzeug unter der Unternehmenssteuerregelung

Sie haben auch die Möglichkeit, sich für die Unternehmenssteuerregelung zu entscheiden und Ihr Fahrzeug unter dieser Regelung besteuern zu lassen (d.h., dass das Fahrzeug finanziell zum Unternehmen gehört). Dann werden Sie auf das frei zur Verfügung stehenden Fahrzeug besteuert, falls Sie es privat nutzen. Dafür können Sie alle Fahrzeugkosten im Jahresabschluss des Unternehmens abziehen.

Mehr über Mehrwertsteuer und Ausgaben für Fahrzeuge (dänischer Link)