Als selbstständiger Unternehmer müssen Sie grundsätzlich Ihr Unternehmen als umsatzsteuerpflichtig registrieren lassen. Dazu gehen Sie auf virk.dk. Sie erhalten eine Nummer im dänischen Unternehmensregister (CVR-/SE-Nr.) und eine Eintragungsbescheinigung.
Wenn Sie Ihr Unternehmen abmelden oder beenden möchten, können Sie auf Beendigung eines Unternehmens mehr erfahren.
Verkauf unter 50.000 DKK
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich als umsatzsteuerpflichtig registrieren lassen möchten, wenn Sie als selbstständiger Unternehmer im Laufe von 12 Monaten umsatzsteuerpflichtige Leistungen für unter 50.000 DKK erbringen.
Haben Sie sich erst einmal als umsatzsteuerpflichtig registrieren lassen, müssen Sie die Umsatzsteuer in Rechnung stellen, melden und zahlen, auch wenn Ihre umsatzsteuerpflichtigen Leistungen insgesamt unter 50.000 DKK liegen.
Verkauf über 50.000 DKK
Sie müssen sich für die Umsatzsteuerpflicht registrieren lassen, wenn der umsatzsteuerpflichtige Verkauf Ihres Unternehmens im Laufe von 12 Monaten 50.000 DKK übersteigt.
Falls Sie wissen, dass Ihr Verkauf 50.000 DKK übersteigen wird, müssen Sie sich spätestens 8 Tage vor Unternehmensgründung registrieren lassen.
Umsatzsteuerpflicht unter virk.dk registrieren (in dänischer Sprache)
Eintragungsbescheinigung einsehen (in dänischer Sprache)
Umsatzsteuerfreie Leistungen
Beim Verkauf von bestimmten Leistungen sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. In der Regel zahlen Sie stattdessen die Lohnsummensteuer. Von der Umsatzsteuer befreite Leistungen sind z. B. ärztliche Behandlungen und das Unterrichten.
Es kann sein, dass Ihr Unternehmen sowohl umsatzsteuerpflichtige Waren verkauft als auch von der Umsatzsteuer befreite Leistungen erbringt - z. B. wenn Sie z.B. Artikel wie Cremes verkaufen und außerdem umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen durchführen.
Die Umsatzsteuer zahlen Sie nur vom Verkauf der umsatzsteuerpflichtigen Waren und Leistungen.
Umsatzsteuerfreie Leistungen (in dänischer Sprache)
Besondere Registrierungen
In bestimmten Fällen muss ein Unternehmen nicht nur für die gewöhnliche Umsatzsteuer, sondern auch für besondere Arten von Leistungen registriert werden. Dies ist z.B. in folgenden Fällen aktuell:
- Ihr Unternehmen kauft Waren aus Ländern außerhalb der EU. Dann müssen Sie sich als Importunternehmen unter virk.dk eintragen.
- Ihr Unternehmen vermietet Immobilien auf gewerblicher Basis und erhebt Umsatzsteuer auf die Miete.
Freiwillige Registrierung wegen Immobilienvermietung (dänisches Formular 31.001 unter www.virk.dk)
Abrechnungszeitraum für die Umsatzsteuer ändern
Unter virk.dk können Sie einen kürzeren Abrechnungszeitraum für die Umsatzsteuer beantragen, z. B. vierteljährlich statt halbjährlich. Einen längeren Abrechnungszeitraum können Sie nicht beantragen.
Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuererklärung Unternehmenstyp | Jahresumsatz | Abrechnung |
Kleine Unternehmen | 0-5 Mio. DKK | halbjährlich |
Mittelgroße Unternehmen | 5-50 Mio. DKK | vierteljährlich |
Große Unternehmen | Über 50 Mio. DKK | monatlich |
Das Steueramt kann Ihren Abrechnungszeitraum für die Umsatzsteuer ändern
Im November beurteilen wir auf Grundlage Ihrer Umsatzsteuererklärungen vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres, ob Ihr Abrechnungszeitraum korrekt ist.
Wir können nur dann Ihren Abrechnungszeitraum verlängern, wenn Sie in allen 12 Monaten Ihre Umsatzsteuer rechtzeitig gemeldet und gezahlt haben.
Falls wir Ihren Abrechnungszeitraum ändern, erhalten Sie im November ein Schreiben per Digitaler Post. Die Änderung tritt am 1. Januar des darauffolgenden Jahres in Kraft.
Umsatzsteuer-ID ermitteln
Kontrollieren Sie, ob die dänischen Unternehmen, mit denen Sie handeln, als umsatzsteuerpflichtig registriert sind.
Falls Sie Waren oder Leistungen ohne Abführung von Umsatzsteuer an ein Unternehmen in anderen EU-Ländern verkaufen, benötigen Sie einen Beleg dafür, dass der Käufer ein Unternehmen ist.
Umsatzsteuer-ID in Dänemark ermitteln (dänischer Link)
Umsatzsteuer-ID in der EU ermitteln (Homepage der Europa-Kommission)