Das Steuerkonto ermöglicht Ihnen einen Überblick über Ihre gesamten Meldungen und Überweisungen und was Sie dem Steueramt an Umsatzsteuer, Lohnsummensteuer, Lohnsteuer und Arbeitsmarktbeitrag, Körperschaftssteuer, Dividendensteuer, Umwelt- und anderen Abgaben sowie Gebühren und Zinsen schulden.
Es ist auch ersichtlich, ob für etwaige Schulden die Vollstreckung eingeleitet worden ist.
Pro CVR-Nummer oder SE-Nummer haben Sie ein Steuerkonto. Falls Ihr Unternehmen mehrere SE-Nummern besitzt, haben Sie ein Steuerkonto pro SE-Nummer.
Besitzen Sie ein Einzelunternehmen, ist Ihre B-Steuer nicht Teil des Steuerkontos. Die B-Steuer müssen Sie immer noch über Ihren Vorauszahlungsbescheid im Selbsteingabeverfahren für Privatpersonen zahlen.
Liste über Abgaben und Steuern, die vom Steuerkonto umfasst sind (auf Dänisch)
Zahlung an das Steuerkonto
Meldungen gehen aus dem Steuerkonto hervor
- Ihre Meldungen tätigen Sie über das Selbsteingabeverfahren für Unternehmen TastSelv Erhverv.
- Sie erhalten Erinnerungsmails vom Selbsteingabeverfahren, wenn sich der Zeitpunkt für die Meldung nähert.
So sieht eine Meldung auf dem Steuerkonto aus
Wenn Sie eine Meldung vorgenommen haben, erscheint diese normalerweise am darauffolgenden Tag auf Ihrem Steuerkonto.
Falls Sie gemeldet haben, dass Sie einen Betrag zahlen müssen, ist dieser Betrag als negativer Betrag ersichtlich. Eine Forderung des Steueramts geht also als Minusbetrag aus dem Konto hervor.
Falls Sie gemeldet haben, dass Ihnen eine Rückerstattung zusteht, Sie also ein Guthaben haben, ist dieser Betrag als positiver Betrag ersichtlich. Ein Guthaben ist also ein Plusbetrag auf dem Konto.
Falls Sie melden, dass Sie einen Betrag vor Ablauf der Melde- und Zahlungsfrist zahlen müssen, ist der Betrag als eine negative, zukünftige Buchung auf dem Steuerkonto zu sehen. Der Betrag bewegt sich unter den Bereich Aktuelle Buchungsposten, wenn der letzte rechtzeitige Zahltag erreicht wird.
Falls Sie melden, dass Ihnen eine Rückerstattung zusteht, geht der Betrag als eine positive, zukünftige Buchung ohne Datum aus dem Steuerkonto hervor. Wenn der Betrag genehmigt wird, bewegt er sich unter den Bereich Aktuelle Buchungsposten, und das Datum ist dann mit dem Datum der Genehmigung identisch.
Zahlung an das Steuerkonto
Falls Sie nichts melden
Falls Sie keine Meldung tätigen, nehmen wir eine vorläufige Festsetzung vor. Die vorläufige Festsetzung wird auf dem Steuerkonto so erscheinen, wie wenn Sie selbst die Meldung vorgenommen hätten. Wenn wir Ihre Meldung erhalten, ersetzt diese die vorläufige Meldung.