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Sonderregelung für ausländische Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter

Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter aus dem Ausland können eine steuerliche Sonderregelung (sog. forskerskatteordning) in Anspruch nehmen. Personen, die diesen Sonderstatus haben, profitieren über einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren von einem Steuersatz von 32,84 % (27 % Steuern zzgl. Arbeitsmarktbeitrag) auf Arbeitsentgelt und bestimmte Sondervergütungen.

Dies setzt jedoch voraus, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. 

  • Arbeitnehmer, die diese Sonderregelung in Anspruch nehmen möchten, dürfen in den letzten 10 Jahren vor der Inanspruchnahme der Sonderregelung in Dänemark weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Ein Umzug nach Dänemark darf frühestens einen Monat vor dem 1. Arbeitstag erfolgen. 

  • Die Sonderregelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden, die 7 Jahre können jedoch über mehrere Zeiträume verteilt werden, allerdings mit der Maßgabe, dass die für die Sonderregelung geltenden Bedingungen in jedem Zeitraum erfüllt sind. Andere Einkünfte werden gemäß den allgemeinen dänischen Steuervorschriften versteuert.

Gemeinsame Verantwortung für die Erfüllung der Bedingungen während des gesamten Zeitraums

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellen gemeinsam sicher, dass die für die Sonderregelung geltenden Bedingungen stets erfüllt sind. Beide Parteien sind verpflichtet, das dänische Steueramt darüber zu informieren, wenn die Bedingungen für die Besteuerung im Rahmen der Sonderregelung nicht länger erfüllt sind. 

Ein entsprechender Antrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch von einem Berater im Namen des Arbeitnehmers, der die Sonderregelung in Anspruch nehmen möchte, gestellt werden. Der Arbeitnehmer kann den Antrag auch selber einreichen. 

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .