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Wenn Sie in Dänemark arbeiten und im Ausland wohnen

Wenn Sie in Dänemark arbeiten und in einem anderen Land (z.B. Deutschland) wohnen, sind Sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig. Wenn Sie täglich von Ihrem Wohnort, der sich außerhalb Dänemarks befindet, nach Dänemark zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln, werden Sie in keinem Fall unbeschränkt in Dänemark steuerpflicht, ganz gleich, für wie lange Sie pendeln.

Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen in Dänemark versteuern müssen, und dass Sie hier im Gegenzug auch verschiedene Freibeträge geltend machen können, die Ihr dänisches Einkommen betreffen, z.B.

  • Entfernungspauschale
  • Freibetrag für Reisekosten
  • Freibetrag für Gewerkschaftsbeiträge
  • Arbeitslosenversicherung (A-Kasse) usw.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .