Ihnen wird automatisch ein zusätzlicher Freibetrag berechnet, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber in absetzbare Rentenversicherungen einzahlen.
Der Freibetrag wird als prozentualer Anteil der Renteneinzahlungen von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber berechnet, jedoch höchstens von bis zu 73.100 DKK für 2020 berechnet (2019: 71.500).
In dieser Berechnung wird die Summe von bestimmten, im Einkommensjahr von Rentenversicherungen geleisteten steuerpflichtigen Auszahlungen, abgezogen. Bestimmte geleistete Rentenauszahlungen werden jedoch nicht abgezogen.
Der Prozentsatz hängt davon ab, wie lange Sie noch arbeiten müssen, bis Sie das Altersrentenalter erreichen.
15 Jahre oder weniger
Müssen Sie noch 15 Jahre oder weniger bis zum Erreichen der Altersrente (folkepension) arbeiten, bekommen Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 32 % auf Einzahlungen von bis zu 73.100 DKK (2020). Das bedeutet, dass Ihr Freibetrag für 2020 maximal 73.100 DKK x 0,32 = 23.392 DKK betragen kann.
Mehr als 15 Jahre
Müssen Sie noch mehr als 15 Jahre bis zum Erreichen der Altersrente (folkepension) arbeiten, bekommen Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 12 % auf Einzahlungen von bis zu 73.100 DKK (2020). Das bedeutet, dass Ihr Freibetrag für 2020 maximal 73.100 DKK x 0,12 = 8.772 DKK betragen kann.
15 Jahre oder weniger bis Erreichen des Rentenalters Jahr | Satz | Höchstbetrag |
2019 | 22 % der Einzahlungen von bis zu 71.500 DKK | 15.730 DKK |
2020 | 32 % der Einzahlungen von bis zu 73.100 DKK | 23.392 DKK |
Mehr als 15 Jahre bis Erreichen des Rentenalters Jahr | Satz | Höchstbetrag |
2019 | 8 % der Einzahlungen von bis zu 71.500 DKK | 5.720 DKK |
2020 | 12 % der Einzahlungen von bis zu 73.100 DKK | 8.772 DKK |
Das Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsdatum ab Geburtsdatum | Rentenalter |
Vor dem 1. Januar 1954 | 65 |
Zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 30. Juni 1954 | 65,5 |
Zwischen dem 1. Juli 1954 und dem 31. Dezember 1954 | 66 |
Zwischen dem 1. Januar 1955 und dem 30. Juni 1955 | 66,5 |
Zwischen dem 1. Juli 1955 und dem 31. Dezember 1962 | 67 |
Liegt Ihr Geburtsdatum nach dem 31. Dezember 1962, wird Ihr Renteneintrittsalter nach der allgemeinen Lebenserwartung festgelegt.