Als Grenzgänger müssen Sie die ausgeführte Arbeit mithilfe einer Rechnung (eines Unternehmens) oder einer schriftlichen Erklärung (einer Privatperson) dokumentieren können.
Die Belege müssen folgende Angaben enthalten:
- Art der ausgeführten Arbeit
- Größe der Ausgaben für Lohn- bzw. Gehalt
- CVR-Nummer oder Umsatzsteuernr. (VAT-Nr.) des Lieferanten (bei Unternehmen)
- CPR-Nummer des Lieferanten oder entsprechende ausländische Personen-ID sowie vollständiger Name und Adresse (bei Personen)
- Datum der ausgeführten Arbeit
- Adresse der ausgeführten Arbeit
Die Arbeit muss elektronisch bezahlt werden, und die Bezahlung muss per Kontoauszug oder Quittung belegt werden.