Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt für 2022 pro Person 6.400 DKK (2021: 25.000 DKK).
Der steuerliche Wert liegt bei etwa 26 % (2021: 35 %). Wenn Sie also 1.000 DKK für eine Dienstleistung bezahlt haben, liegt Ihre Steuerersparnis bei ca. 260 DKK.
Bitte beachten: Sie können nur den Arbeitslohn absetzen - nicht die Materialien.
Gewöhnliche Putz- und Reinigungsarbeiten
- Waschen und Abwischen von Flächen in der Wohnung bzw. im Haus
- Reinigung von Toiletten und Badezimmern
- Staubsaugen, Bodenreinigung und -wienern
- Abwasch, Kleiderreinigung, Bügeln
- Reinigung oder Wäsche von Teppichen, Gardinen, Jalousien etc.
Bitte beachten: Ausgaben für das Waschen, Reinigen und Bügeln von Kleidung und Teppichen usw. können nur abgesetzt werden, wenn die Arbeit zu Hause ausgeführt wird.
Der Freibetrag gilt nicht für Ausgaben für ein Au-pair, das in der Ganzjahreswohnung lebt, in der die Arbeit ausgeführt wird.
Fensterreinigung
Kinderbetreuung
- Kinderbetreuung zuhause oder im Freizeithaus bzw. -wohnung (keine Nachhilfe)
- Transport der Kinder von und zu Schule, Hort, Kindergarten, Kinderkrippe sowie Freizeitaktivitäten
Gewöhnliche Gartenarbeiten usw.
- Rasen mähen
- Hecke schneiden
- Unkraut jähen
- Beschneiden von Büschen und Bäumen (nicht Fällen von Bäumen und nicht Entfernung von umgestürzten Bäumen)
- Schnee räumen
- Reinigung von Terrassenfliesen, Einfahrten etc. (Reinigung von Dächern und Dachrinnen ist nicht abzugsberechtigt)
Bitte beachten: Ausgaben für einzelne Arbeiten im Garten wie z.B. die Anlage eines neuen Rasens, einer neuen Terrasse oder Einfahrt sind nicht absetzbar.
Der Freibetrag gilt nicht, wenn das Freizeithaus bzw. die Freizeitwohnung vermietet wurde. Mehr erfahren Sie unter Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten bei Freizeitimmobilien (dänische Seite) bzw. Deduction for home improvement services and household services for holiday homes (englische Seite).