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Denken Sie an die Frist vom 1. Juli 2022 für die Abgabe ihrer Unternehmensresultates

Falls Sie ein selbständiges Unternehmen führen, müssen Sie das Unternehmensresultat von 2021 spätestens am 1. Juli melden. Meldungen eingehend bis 4. Juli 2022 um 9.00 gelten als rechtzeitig eingereicht.

Loggen Sie sich zum Melden beim Selbsteingabeverfahren (TastSelv Borger) ein

Die Meldefrist für Gesellschaften ist auf Donnerstag, den 7. Juli 2022 verschoben

Für Gesellschaften, bei denen das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (endend 31. Dezember 2021), ist die Meldepflicht von Donnerstag, dem 30. Juni auf Donnerstag, den 7. Juli 2022 verschoben. Die Fristerstreckung gilt nur für Gesellschaften. Bürger und selbständige Unternehmer müssen sich immer noch nach der Frist vom 1. Juli 2022 richten.

Lesen Sie mehr über die Fristerstreckung für Gesellschaften.

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