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Steuern und steuerliche Abzüge bei Altersvorsorge und Vorruhestand

In den meisten Fällen erhalten Sie automatisch Ihre Steuerabzüge und zahlen den richtigen Steuerbetrag auf Ihre Renten- und Vorruhestandsbezüge. Ihre Bank oder Ihr Rententräger zahlt automatisch 15,3 % Steuern auf Erträge aus Ihrem Altersvorsorgevermögen.

Denken Sie daran, Ihren Vorauszahlungsbescheid zu überprüfen und ggf. zu berichtigen, wenn Sie Beiträge in eine Altersvorsorge einzahlen.

  • In Raten ausgezahlte Altersrente: Geben Sie Ihre Beiträge in Feld 416 ein.
  • Lebensrente: Geben Sie Ihre Beiträge in Feld 436 ein.

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Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .