Dänische Händlerkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können jetzt in Deutschland verwendet werden
Datum der Veröffentlichung | 16 Mar 2010 13:54 |
An | Unternehmen u.a., die Kennzeichenschilder herausgeben |
Zuständige Fachabteilung | Motor (Nordseeland) |
Zusammenfassung | Dänische Händler- und Kurzeitkennzeichen können jetzt für den Transport von Fahrzeugen von Dänemark nach Deutschland verwendet werden |
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Zulassung dafür erteilt, dass dänische Händlerkennzeichen und dänische Kurzzeitkennzeichen künftig in Deutschland zum Transport eines Fahrzeugs von Dänemark nach Deutschland verwendet werden dürfen.
Dänische Händlerkennzeichen und dänische Kurzzeitkennzeichen dürfen nach deutschem Recht nicht für den Transport eines Fahrzeugs von Deutschland nach Dänemark verwendet werden.
Händler- und Kurzzeitkennzeichen dürfen in Deutschland ausschließlich für Fahrten gemäß §§ 78-85 der dänischen Zulassungsverordnung (Rechtsverordnung Nr. 633 vom 26. Juni) verwendet werden. Nach diesen Regelungen dürfen Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrten verwendet werden, für die das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) in Verbindung mit der Herausgabe des Kurzzeitkennzeichens eine Genehmigung ausgestellt hat.
Der Besitzer eines Händlerkennzeichens ist für das Abschließen einer Haftpflichtversicherung für die Fahrt mit den Händlerkennzeichen verantwortlich. Für die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen hat die Finanzbehörde kollektive Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Gültigkeit die EU-Staaten und die EWR-Länder (Island, Norwegen und Liechtenstein) umfasst.
Es sei hervorgehoben, dass mit anderen Ländern als Deutschland keine Vereinbarung über die Zulassung von dänischen Händler- oder Kurzzeitkennzeichen getroffen wurde.
Bei Fahrten in Deutschland mit einem Kurzzeitkennzeichen ist die Bescheinigung für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens, die das Dänische Kraftzeugamt bei der Aushändigung des Kurzzeitkennzeichens ausstellt, ebenso wie die Versicherungspolice mitzuführen.
Weitere Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen).