Wenn Sie mit einer Entscheidung der Zoll- und Steuerverwaltung unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeiten, gegen diese zu klagen.
- Die Frist dafür beträgt 3 Monate.
- Die Gebühr für die Klageerhebung betrug bis einschl. 31. Dezember 2025 1.200 DKK.
- Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Gebühr 1.300 DKK.
- Die Gebühr ist gleichzeitig mit der Klageeinreichung zu zahlen.
Eine Klage gegen einen Bescheid in Verbindung mit einem Beitreibungsverfahren oder gegen eine Entscheidung über Akteneinsicht ist kostenlos.
Wenn Sie von uns einen Bescheid erhalten, ist diesem immer auch eine Anleitung für das Klageverfahren beigefügt. In dieser Anleitung können Sie mehr darüber erfahren, worüber Sie klagen können und wie.
Beim Steuerbeschwerdeamt Klage einreichen
Klage über Immobilienbewertungen
Für Immobilien gelten besondere Bestimmungen.
Mehr erfahren auf der Seite des dänischen Immobilienbewertungsamts vurderingsportalen.dk (dänischer Link)