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Klagemöglichkeiten

Wenn Sie mit einem Bescheid der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung oder mit der Sachbearbeitung unzufrieden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können beim Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen) gegen den Bescheid klagen
  • Sie können über die Sachbearbeitung Beschwerde einlegen
  • Sie können den Bescheid vor Gericht bringen.

For uddybende og fyldestgørende juridisk information, se Den juridiske vejledning .