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Rentenzahlungen aus Dänemark, wenn Sie ins Ausland ziehen

Sie können Sozialrenten wie die gesetzliche Grundrente, Zahlungen aus der ATP und Vorruhestandsrente beantragen, selbst wenn Sie in ein EU-Land oder ein Land außerhalb der EU umziehen. Beträge aus der ATP können Sie erst beziehen, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter in Dänemark erreicht haben.

Für Ihre Rentenbezüge unterliegen Sie in Dänemark der beschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass Sie einen durchschnittlichen Steuersatz zahlen müssen, da Sie in keiner bestimmten Kommune in Dänemark ansässig sind.

Wenn Sie Ihre gesetzliche Rente oder Frührente ins Ausland mitnehmen möchten (borger.dk - dänischer Link)