Steuern und steuerliche Abzüge bei Altersvorsorge und Vorruhestand
In den meisten Fällen erhalten Sie automatisch Ihre Steuerabzüge und zahlen den richtigen Steuerbetrag auf Ihre Renten- und Vorruhestandsbezüge. Ihre Bank oder Ihr Rententräger zahlt automatisch 15,3 % Steuern auf Erträge aus Ihrem Altersvorsorgevermögen.
Denken Sie daran, Ihren Vorauszahlungsbescheid zu überprüfen und ggf. zu berichtigen, wenn Sie Beiträge in eine Altersvorsorge einzahlen.
- In Raten ausgezahlte Altersrente: Geben Sie Ihre Beiträge in Feld 416 ein.
- Lebensrente: Geben Sie Ihre Beiträge in Feld 436 ein.
Wenn Sie aufhören zu arbeiten, sollten Sie Ihr Steuerbudget ändern, um den richtigen Steuerbetrag zu zahlen:
- Loggen Sie sich beim Selbsteingabesystem TastSelv ein
- Wählen Sie in Ihrem Steuerbudget På pension/efterløn (Altersvorsorge/Vorruhestand) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder). Hier geben Sie Ihre voraussichtlichen Renten-/Vorruhestandsleistungen für 2025 ein. Ändern Sie Ihr Steuerbudget erst am Tag Ihrer Pensionierung.
- Denken Sie auch daran, Ihr zu erwartendes Einkommen im Feld 201 zu korrigieren.
Wenn Ihr Ehepartner oder Lebenspartner eine Sozialrente bezieht, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid erst an dem Tag ändern, an dem Sie tatsächlich in Rente gehen. So stellen Sie sicher, dass die Berechnung der Sozialrente für Sie und Ihren Ehepartner oder Lebenspartner genauer wird.
Wenn Sie Zahlungen von mehr als einem Rententräger erhalten, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass nur einer der Rententräger Ihre Lohnsteuerkarte verwendet. Sie müssen selber die Rententräger darüber informieren, ob sie Ihre Lohnsteuerkarte oder Ihre Zweitkarte verwenden sollen.
Rentenbezüge
Udbetaling Danmark zahlt Ihre Rentenbezüge auf der Grundlage Ihres Vorauszahlungsbescheids aus.
Wenn sich Ihr Einkommen im Laufe des Jahres ändert, müssen Sie daher lediglich Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern. Das Dänische Steueramt informiert die Auszahlungsstelle (Udbetaling Danmark) direkt. Weitere Informationen finden Sie auf lifeindenmark.dk (englischer Link)
Urlaubsgeld und ungenutzte Urlaubstage
Wenn Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, wird Ihr Urlaubsgeld ausgezahlt, wenn Sie aufhören zu arbeiten.
Alle nicht genutzten Urlaubstage werden auf eine Urlaubskarte übertragen, und der Betrag wird in dem Monat besteuert, in dem Ihre Erwerbstätigkeit endet. Sie können den Betrag in Rubrik 11 in Ihrem Steuerbescheid sehen.
Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Gesamteinkommen für das Jahr höher ist als erwartet, kann dies deshalb daran liegen, dass Ihr Urlaubsgeld in die Berechnung einbezogen und im Zusammenhang mit Ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben besteuert wurde.
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Wenn Sie selber Rentenbeiträge einzahlen:
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Keine Steuerabzüge, da Sie nicht in die Altersvorsorge einzahlen. Wenn Sie Rentenbezüge erhalten: Sie zahlen auf Rentenzahlungen Einkommensteuer, aber keinen Arbeitsmarktbeitrag. |
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Wenn Sie selber Rentenbeiträge einzahlen: Keine Steuerabzüge. Wenn Sie Rentenbezüge erhalten: Sie zahlen 40 % Steuern bei Auszahlung ab 2016, wenn die Rente nicht spätestens 2015 ausgezahlt oder umgewandelt wurde. |
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Wenn Sie selber Rentenbeiträge einzahlen: Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber Beiträge einzahlen, sind diese Beiträge auch in dem maximalen Gesamtbetrag enthalten, auf den Sie Steuerabzüge erhalten können. Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber Beiträge einzahlen, wird der Betrag („die Entlastung“) vor Ihrem steuerlichen Abzug von Ihrem Gehalt abgezogen. Folglich können Sie den Betrag („die Entlastung“) in Ihrem Steuerbescheid nicht sehen. Wenn Sie 2021 mehr als 58.500 DKK einzahlen (57.200 DKK für 2020): Sie können auch Ihre Bank oder Ihr Rententräger Ihren Beitrag zurückerstattet (sie erhalten dadurch jedoch keine Steuerabzüge). Wenn Sie nichts unternehmen, werden wir den Steuerabzug aus Ihrem Steuerbescheid im Falle einer privat eingerichteten Altersvorsorge streichen. Wenn Sie an einer von Ihrem Arbeitgeber eingerichteten Altersvorsorge beteiligt sind, werden auf den Betrag Steuern erhoben. In Ihrem Steuerbescheid informieren wir Sie über die Maßnahmen, die wir ergriffen haben und was Sie tun können, um Steuerabzüge zu erhalten und/oder um zu vermeiden, dass Sie den Betrag versteuern müssen.
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Altersvorsorge mit regelmäßigen Bezügen, z. B.:
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Wenn Ihr Arbeitgeber Beiträge einzahlt: Wenn Sie die Altersvorsorge selber abschließen und sichbereit erklären, weniger als 10 Jahre Beiträge einzuzahlen oder nur einen einmaligen Beitrag zu leisten, erhalten Sie einen Abzug auf die von Ihnen gezahlten Gesamtbeiträge, aber in der Regel müssen Sie den Abzug auf 10 Jahre mit einem Zehntel in jedem der 10 Jahre verteilen. Abzug „aufstocken“: Wenn Sie Rentenbezüge erhalten: |
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Wenn Sie Rentenbeiträge zahlen: Sie können 2019 das Maximum von 5.200 DKK einzahlen, auch wenn Sie eine bestehende sog. Kapitalpension in eine Altersrentenersparnis oder eine Altersrentenversicherung umgewandelt haben. |
Die Ausgleichssteuer auf Rentenbezüge wurde per 1. Januar 2018 abgeschafft.
Im Jahr 2017 haben Sie automatisch 3 % Ausgleichssteuer auf Ihre gesamten Rentenbezüge über 388.200 DKK gezahlt.
Sie haben Ausgleichssteuer auf die meisten Rentenbezüge gezahlt, z.B.
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Gesetzliche Grundrente
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ATP (dänische Arbeitsmarktzusatzrente)
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Altersrenten mit regelmäßigem Einkommen, einschließlich Lebensrenten, Beamtenpensionen und Hinterbliebenenrenten
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In Raten ausgezahlte Altersrente
Sie haben keine Ausgleichssteuer gezahlt auf
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Invalidenrente und Frührente
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Vorruhestandsleistungen und Flex-Zuschuss
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Leistungen aus einer obligatorischen ausländischen Sozialversicherung
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Einmalige Kapitalauszahlungen und zusätzliche Einmalzahlungen
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Altersrentenversicherung, Altersrentenersparnis und zusätzliche Einmalzahlung
Nicht in Anspruch genommener Grundfreibetrag zwischen Ehepartnern
Lag das Gesamteinkommen eines Ehepartners im Jahr 2017 unter dem Grundfreibetrag von 129.500 DKK, wurde jeder nicht in Anspruch genommene Grundfreibetrag automatisch auf den anderen Ehegatten übertragen. Dadurch wurde die von diesem Ehegatten zu entrichtende Ausgleichssteuer verringert.
Wenn Sie sich Ihre Altersvorsorge vorzeitig auszahlen lassen und eine einmalige Zahlung erhalten, müssen Sie entweder Einkommensteuer oder eine Abgabe zahlen.
Einkommensteuer oder Abgabe bei vorzeitiger Auszahlung:
| Normale Einkommensteuer |
| Abgabe von 60 % |
| Gebühr von 52 % (49,84 % für 2013-2015) |
| Gebühr von 20 % |
Die folgenden Fälle gelten nicht als vorzeitige Auszahlung:
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Ihnen wurde eine Vorruhestandsrente erteilt
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Sie haben eine Behinderung und daher Anspruch auf eine Versicherungszahlung
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Sie haben als Ehegatte oder Lebenspartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente
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Sie haben Anspruch auf eine Kinderrente
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Sie erhalten aufgrund einer lebensbedrohlichen Erkrankung Leistungen aus einer einmaligen Kapitalauszahlung, einer Altersversicherung oder einer Altersrentenersparnis.
Die Erträge aus Altersvorsorgen werden mit 15,3 % besteuert. Wenn Sie eine Altersvorsorge bei einer Bank oder einem Rententräger haben, unterliegen Sie in der Regel dem dänischen Gesetz über die Besteuerung von Rentenerträgen (Pensionsafkastbeskatningsloven). Wenn Sie im Ausland leben, können Sie von der Zahlung der Steuer auf die Erträge aus Ihrem Altersvorsorgevermögen befreit sein.
Mehr über die Besteuerung von Rentenerträgen (Anleitung in dänischer Sprache)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .