04.063 AP_DE - Antrag auf Erhalt einer Steuer-Personennummer und vorläufige Einkommensveranlagung bei Immobilienkauf
Formular-Nr.
04.063_AP_DE
Über dieses Formular
Dieses Formular ist anzuwenden, wenn Sie eine Immobilie oder ein unbebautes Grundstück in Dänemark kaufen, aber noch keine dänische Steuer-Personennummer besitzen.
Wenn Sie das Formular ausfüllen und einreichen, sorgen wir dafür, Sie als Eigentümer(in) zu registrieren, damit die Immobiliensteuern korrekt ab Übernahmedatum berechnet werden können.
Bitte beachten: Eine Steuer-Personennummer können Sie frühestens 3 Monate vor dem Übernahmedatum beantragen bzw. erhalten.
So senden Sie das Formular:
Sie können das Formular per E-Mail einsenden:
1. Auf skat.dk/kontaktinformation gehen
2. Bürger wählen
3. Dänische Steuerangelegenheiten wählen
4. Ohne Log-in wählen
5. Bürger wählen und dann Steuerliche Erfassung bei Ankunft in Dänemark und Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063)
6. Ausgefülltes Formular sowie relevante Unterlagen beifügen, indem Sie auf + Dokumente anhängen auf der Mitte der Seite klicken.
Sie können das Formular auch als Brief an folgende Adresse schicken:
Skattestyrelsen
Nykøbingvej 76
DK-4990 Sakskøbing
Für Nutzer von Apple-Produkten:
Aufgrund eines technischen Fehlers im PDF enthalten Formulare, die im Safari-Browser oder in der Vorschau-App an einem Mac ausgefüllt wurden, oft leere Felder. Deshalb empfehlen wir Mac-Nutzern, zum Ausfüllen des Formulars einen anderen Browser bzw. eine andere Software zu verwenden.