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04.063 AP_DE - Antrag auf Erhalt einer Steuer-Personennummer und vorläufige Einkommensveranlagung bei Immobilienkauf

Formular-Nr.

04.063_AP_DE

Über dieses Formular

Dieses Formular ist anzuwenden, wenn Sie eine Immobilie oder ein unbebautes Grundstück in Dänemark kaufen, aber noch keine dänische Steuer-Personennummer besitzen.

Wenn Sie das Formular ausfüllen und einreichen, sorgen wir dafür, Sie als Eigentümer(in) zu registrieren, damit die Immobiliensteuern korrekt ab Übernahmedatum berechnet werden können.

Bitte beachten: Eine Steuer-Personennummer können Sie frühestens 3 Monate vor dem Übernahmedatum beantragen bzw. erhalten.

So senden Sie das Formular:

Sie können das Formular per E-Mail einsenden:
 
1. Auf skat.dk/kontaktinformation gehen 
2. Bürger wählen
3. Dänische Steuerangelegenheiten wählen
4. Ohne Log-in wählen
5. Bürger wählen und dann Steuerliche Erfassung bei Ankunft in Dänemark und Befristetes Arbeitsverhältnis in Dänemark (Formular 04.063) 
6. Ausgefülltes Formular sowie relevante Unterlagen beifügen, indem Sie auf + Dokumente anhängen auf der Mitte der Seite klicken. 

Sie können das Formular auch als Brief an folgende Adresse schicken: 

Skattestyrelsen 
Nykøbingvej 76
DK-4990 Sakskøbing

 


Formular 04.063 AP  DE


Für Nutzer von Apple-Produkten:

Aufgrund eines technischen Fehlers im PDF enthalten Formulare, die im Safari-Browser oder in der Vorschau-App an einem Mac ausgefüllt wurden, oft leere Felder. Deshalb empfehlen wir Mac-Nutzern, zum Ausfüllen des Formulars einen anderen Browser bzw. eine andere Software zu verwenden.