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Ausländische Unternehmen: Anmeldung in Dänemark

Wenn Ihr ausländisches Unternehmen Dienstleistungen erbringt oder Waren in Dänemark verkauft, muss das Unternehmen in Dänemark angemeldet werden.

Hier erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen anmelden und was nach der Anmeldung zu tun ist

Dies hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen eine Geschäftsadresse/Kontaktadresse in Dänemark hat oder nicht.

Hat Ihr Unternehmen eine Adresse in Dänemark oder nicht?

So finden Sie Ihre Anmeldebescheinigung

Sie können die Anmeldebescheinigung Ihres Unternehmens jederzeit im Selbsteingabesystem für Unternehmen TastSelv Erhverv finden.

  1. Bei TastSelv Erhverv anmelden. Ggf. English oben rechts wählen
  2. Profile and contact details wählen
  3. Download registration certificate/deregistration certificate in English (pdf) oder Hent registreringbevis/ophørsbevis (pdf) wählen

Hier können Sie sehen, für welche Verpflichtungen Ihr Unternehmen registriert ist. Dies können Umsatzsteuer, AM-Beitrag, Verbrauchsteuern usw. sein.

Denken Sie daran, Meldungen und Zahlungen entsprechend den Verpflichtungen Ihres Unternehmens vorzunehmen. Dies tun Sie im Selbsteingabesystem für Unternehmen TastSelv Erhverv.

Denken Sie daran, uns zu informieren, wenn Sie Änderungen vornehmen oder Sie Ihr Unternehmen abmelden

 

Wenn sich in Ihrem Unternehmen in Dänemark Änderungen ergeben, müssen Sie uns darüber informieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Unternehmen eine neue Adresse erhält oder keine Mitarbeiter mehr beschäftigt.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Dänemark oder in Ihrem Heimatland beenden, müssen Sie daran denken, es abzumelden.

So vermeiden Sie Bußgelder usw. aufgrund verspäteter Meldungen.