Aus Ihrem Steuerbescheid, der ab dem 13. März 2023 für Sie bereitliegt, geht hervor, ob Sie Steuern zurückerstattet bekommen oder ob Sie 2022 zu wenig Steuern gezahlt haben und deshalb eine Steuernachzahlung leisten müssen.

Die Frist für freiwillige Steuernachzahlungen ist der 3. Juli 2023 (mit Kartenzahlung bis 23.59 Uhr; per Onlinebanking innerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Bank).

Mehr über die geltenden Zinsen und Zinsaufschläge können Sie weiter unten lesen. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.

Um im März 2024 eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid für 2023 überprüfen.

Steuer für 2022 nachzahlen

Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid mit Ihrem Steuerbescheid für 2021 vergleichen, können Sie wahrscheinlich selbst die Ursache für die Steuernachzahlung finden.

Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden und demnach Steuern nachgezahlt werden müssen, z. B.:

  • Zinsaufwendungen sind im Steuerbescheid niedriger als im Vorauszahlungsbescheid angegeben (z. B. wegen Änderung des Immobiliendarlehens oder Verkauf einer Immobilie)
  • Beschäftigungsfreibetrag ist im Steuerbescheid niedriger als im Vorauszahlungsbescheid angegeben (z. B. weil Sie aufgehört haben zu arbeiten oder ein niedrigeres Einkommen bezogen haben). Den Beschäftigungsfreibetrag erhält man nicht, wenn man staatliches Ausbildungsförderungsgeld oder Rente bezieht
  • Entfernungspauschale ist im Steuerbescheid niedriger als im Vorauszahlungsbescheid (z. B. weil Sie einen kürzeren Weg zur Arbeit hatten)
  • Sie haben im Laufe des Jahres eine Immobilie gekauft und die Immobilienwertsteuer ist im Vorauszahlungsbescheid nicht angegeben
  • Sie haben weniger an Beiträgen für Ihre private Rentenversicherung eingezahlt als im Vorauszahlungsbescheid angegeben
  • Sie haben mit Wertpapieren Gewinne erzielt
  • Urlaubsgeld in Verbindung mit einem Jobwechsel (Urlaubsgeld wird im Aufsparungsjahr besteuert)
  • Sie haben Ihre Lohnsteuerkarte eine Zeit lang an zwei Arbeitsstellen gleichzeitig verwendet. Das geht dann aus Ihren Lohn-/Gehaltszetteln hervor.
  • Es fehlt ein Freibetrag im Steuerbescheid; den Freibetrag müssen Sie deshalb selbst hinzufügen (z. B. Pendlerpauschale oder Reisekostenpauschale)

Lesen Sie mehr über den Unterschied zwischen Steuerbescheid und Vorauszahlungsbescheid

Die Frist für freiwillige Steuernachzahlungen ist der 3. Juli 2023. Wenn Sie es versäumen, rechtzeitig zu zahlen, wird der schuldige Betrag samt prozentualem Zuschlag von bis zu 22.503 DKK auf Ihre Steuer für 2024 übertragen.

Steuernachzahlungen von mehr als 22.503 DKK werden in 3Raten im August, September und Oktober 2023 erhoben.

Wenn Sie Steuernachzahlungen beim automatischen Zahlungssystem Betalingsservice angemeldet haben, werden die Beträge automatisch überwiesen. Sobald Ihre Überweisung aus der Zahlungsübersicht hervorgeht, läuft die Zahlung automatisch. 

Sie werden per digitaler Post informiert, wenn die erste Rate zu zahlen ist. 

  • Wenn Sie Ihre Steuernachzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2023 leisten, wird Ihnen ab dem 1. Januar bis zum Tag Ihrer Zahlung ein Zinssatz von 1,7 % berechnet. 
  • Wenn Sie Ihre Steuernachzahlung nach dem 1. Juli 2023 leisten, beträgt der Zinsaufschlag 3,7 %. 
  • Wenn Sie Ihre Steuernachzahlung nicht bis zum 3. Juli 2023 geleistet haben, rechnen wir eine Steuernachzahlung einschließlich prozentualen Zuschlags in Höhe von bis zu 22.503 DKK in Ihre insgesamt zu zahlende Steuer für 2024 ein. Steuernachzahlungen über 22.503 DKK werden in 3 Monatsraten fällig (August, September, Oktober). Sofern Sie sich nicht beim automatischen Zahlungssystem Betalingsservice angemeldet haben, werden Sie per digitaler Post informiert, wenn die erste Rate fällig wird. 
Beispiele für Zinsen und Zinsaufschläge bei Steuernachzahlungen
Zu leistende Steuernachzahlung für 2022, DKK Zinsen (1,7 %) bei Zahlung 
Mitte März 2023, DKK
Zinsen (3,7 %) bei Übertragung der nicht gezahlten Steuern in die Steuer für 2024, DKK
1.000 ca. 4 37
5.000 ca. 18 185
15.000 ca. 55 555

Wenn Sie sofort zahlen

  1. Loggen Sie sich bei TastSelv ein
  2. Wählen Sie Betal restskat
  3. Zahlen Sie mit Karte oder lassen Sie sich Zahlungsinformationen für Onlinebanking anzeigen. 

Beachten Sie, dass Sie Beträge auf ganze Kronen aufrunden müssen.

Sie zahlen in bis zu 3 Raten im August, September und Oktober

Steuernachzahlungen von mehr als 22.503 DKK werden in 3 Raten im Herbst 2023 erhoben. Sie werden per digitaler Post informiert, wenn die erste Rate fällig ist.

Wenn Sie Steuernachzahlungen beim automatischen Zahlungssystem Betalingsservice angemeldet haben, werden die Beträge automatisch überwiesen. Sobald Ihre Überweisung aus der Zahlungsübersicht hervorgeht, läuft die Zahlung automatisch.

Falls Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine (nicht berechtigte) Steuererstattung vor dem 1. September erhalten haben, wird dieser Betrag in drei Raten (Oktober, November, Dezember) vom Steueramt einbehalten.

Falls Sie ein Einzahlungsformular vom Dänischen Steueramt erhalten haben, dessen Betrag Sie nicht bezahlen können, besteht u.U. die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit dem Steueramt zu treffen.

Kontaktieren Sie in diesem Fall das Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer +45 72 22 28 21.

Rentnern, die im Ausland leben und in Dänemark keine Steuern zahlen, kann es passieren, dass ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung enthält. Das liegt daran, dass wir Steuern auf die ausgezahlte Rente erhoben haben.

Sie müssen Ihren Steuerbescheid ändern

Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren (TastSelv) ein und geben Sie den Rentenbetrag ein, der in Dänemark nicht steuerpflichtig ist.

Ändern Sie Ihren Steuerbescheid, Rubrik 28

Falls Sie sich nicht einloggen können, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an uns senden:

Formular 04.009: Steuererklärung für Bürger mit beschränkter Steuerpflicht - englisch

Falls Sie Ihren Steuerbescheid bereits geändert haben

Falls Sie Ihre Änderungen bereits angegeben haben, können Sie Ihren ersten Steuerbescheid ignorieren. Den neuesten Steuerbescheid finden Sie, indem Sie sich in das Selbsteingabeverfahren (TastSelv) einloggen. Der neueste Steuerbescheid ist derjenige, der gültig ist.