Rentnern, die im Ausland leben und in Dänemark keine Steuern zahlen, kann es passieren, dass ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung enthält. Das liegt daran, dass wir Steuern auf die ausgezahlte Rente erhoben haben.
Sie müssen Ihren Steuerbescheid ändern
Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren (TastSelv) ein und geben Sie den Rentenbetrag ein, der in Dänemark nicht steuerpflichtig ist.
Ändern Sie Ihren Steuerbescheid, Rubrik 28
Falls Sie sich nicht einloggen können, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an uns senden:
Formular 04.009: Steuererklärung für Bürger mit beschränkter Steuerpflicht - englisch
Falls Sie Ihren Steuerbescheid bereits geändert haben
Falls Sie Ihre Änderungen bereits angegeben haben, können Sie Ihren ersten Steuerbescheid ignorieren. Den neuesten Steuerbescheid finden Sie, indem Sie sich in das Selbsteingabeverfahren (TastSelv) einloggen. Der neueste Steuerbescheid ist derjenige, der gültig ist.