Nachzahlung der Steuer für 2022
Aus Ihrem Steuerbescheid, der seit dem 13. März 2023 für Sie bereitliegt, geht hervor, ob Sie Steuern zurückerstattet bekommen oder ob Sie 2022 zu wenig Steuern gezahlt haben und deshalb eine Steuernachzahlung leisten müssen.
Die Frist für freiwillige Steuernachzahlungen ist der 3. Juli 2023 (mit Kartenzahlung bis 23.59 Uhr; per Onlinebanking innerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Bank).
Mehr über die geltenden Zinsen und Zinsaufschläge können Sie weiter unten lesen. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.
Um im März 2024 eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid für 2023 überprüfen.
Wenn Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) mit Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) vergleichen, können Sie wahrscheinlich selbst die Gründe für die Steuernachzahlung finden.
Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden und demnach Steuern nachgezahlt werden müssen, z. B.:
- Zinsaufwendungen sind im Steuerbescheid (årsopgørelse) niedriger als im Steuerbudget (forskudsopgørelse) angegeben (z. B. wegen Änderung des Immobiliendarlehens oder Verkauf einer Immobilie)
- Der Beschäftigungsfreibetrag ist im Steuerbescheid (årsopgørelse) niedriger als im Steuerbudget (forskudsopgørelse) angegeben (z. B. weil Sie aufgehört haben zu arbeiten oder ein niedrigeres Einkommen bezogen haben). Den Beschäftigungsfreibetrag erhält man nicht, wenn man staatliches Ausbildungsförderungsgeld oder Rente bezieht
- Die Entfernungspauschale ist im Steuerbescheid (årsopgørelse) niedriger als im Steuerbudget (forskudsopgørelse) angegeben (z. B. weil Sie einen kürzeren Weg zur Arbeit hatten)
- Sie haben im Laufe des Jahres eine Immobilie gekauft und die Immobilienwertsteuer ist im Steuerbudget (forskudsopgørelse) nicht angegeben
- Sie haben weniger an Beiträgen für Ihre private Rentenversicherung eingezahlt als im Steuerbudget (forskudsopgørelse) angegeben
- Sie haben mit Wertpapieren Gewinne erzielt
- Urlaubsgeld in Verbindung mit einem Jobwechsel (Urlaubsgeld wird im Aufsparungsjahr besteuert)
- Sie haben Ihre Lohnsteuerkarte eine Zeit lang an 2 Arbeitsplätzen gleichzeitig verwendet. Das geht dann aus Ihren Lohn-/Gehaltszetteln hervor.
- Es fehlt ein Freibetrag im Steuerbescheid (årsopgørelse); den Freibetrag müssen Sie deshalb selbst hinzufügen (z. B. Pendlerpauschale oder Reisekostenpauschale)
Mehr erfahren über den Unterschied zwischen Steuerbescheid und Steuerbudget
Steuernachzahlung bis 22.503 DKK
Wenn Sie eine eventuelle Steuernachzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 3. Juli 2023 vornehmen, müssen Sie einen Zinssatz von 1,7 % zahlen (berechnet ab 1. Januar bis einschl. Zahlungstag).
Je schneller Sie zahlen, desto geringer ist der Zinssatz. Wenn Sie nach dem 3. Juli 2023 zahlen, beträgt der Zinssatz nicht mehr 1,7 %. Stattdessen verrechnen wir einen Zinszuschlag von 3,7 % (bis 22.503 DKK) in Ihre Steuer für 2024.

Beispiele dafür, was Sie zahlen müssen, wenn Sie die Steuern Anfang Mai nachzahlen
Ihre Steuernachzahlung für 2022 | Zahlung Anfang Mai 2023 (inkl. 1,7 % Zinsen) |
---|---|
3.000 DKK | 3.017 DKK |
10.000 DKK | 10.057 DKK |
12.000 DKK | 12.068 DKK |
15.000 DKK | 15.085 DKK |
20.000 DKK | 20.114 DKK |
Im Abschnitt 'Wenn Sie Ihre Steuern nicht nachzahlen' auf dieser Seite können Sie mehr über die Folgen für Ihre Steuern 2024 erfahren, wenn Sie Ihre schuldigen Steuern nicht spätestens am 3. Juli 2023 nachzahlen.
Steuernachzahlung über 22.503 DKK
Steuernachzahlungen über 22.503 DKK werden in 3 Raten im August, September und Oktober 2023 erhoben. Sie werden davor per Digitaler Post informiert.
Wenn Sie Steuernachzahlungen per Dauerauftrag bei Betalingsservice angemeldet haben, werden die Beträge automatisch überwiesen. Sobald Ihre Überweisung aus der Zahlungsübersicht hervorgeht, läuft die Zahlung automatisch. Bis dahin müssen Sie manuell überprüfen, ob die Raten tatsächlich gezahlt werden.
Steuern nachzahlen - so geht’s:
- Bei TastSelv einloggen
- Betal restskat (Steuer nachzahlen) wählen
- Wählen, ob Sie den Gesamtbetrag zahlen möchten
- Auf Beregn rente (Zinsen berechnen) klicken
- Betal med dankort (mit Karte zahlen) wählen - oder Få betalingsID til netbank (Zahlungs-ID für Online-Banking anzeigen).
Bitte beachten: Der Betrag muss auf ganze Kronen aufgerundet werden.
Wenn Sie Ihre Steuernachzahlung nicht spätestens am 3. Juli 2023 vornehmen, verrechnen wir einen Zinszuschlag von 3,7 % (bis 22.503 DKK) in Ihre Steuer für 2024.
Das hat zur Folge, dass sich Ihr Freibetrag für 2024 verringert und dass Sie deshalb 2024 mehr Steuern zahlen müssen.
Wenn Sie z.B. eine Steuernachzahlung über 15.000 DKK für 2022 leisten müssen, die Sie nicht bezahlen, müssen Sie 2024 ca. 15.555 DKK mehr an Steuern zahlen, und Ihnen werden somit monatlich 1.296 DKK weniger ausgezahlt.
Darüber hinaus ist Ihre Steuernachzahlung für 2022 erst Ende 2024 beglichen.
Steuernachzahlung 2022 | Schuldiger Betrag, wenn Sie nicht spätestens am 3. Juli 2023 zahlen (inkl. Zinszuschlag über 3,7 %) | Betrag, der Ihnen 2024 pro Monat abgezogen wird |
---|---|---|
3.000 DKK | 3.111 DKK | 260 DKK |
10.000 DKK | 10.370 DKK | 864 DKK |
12.000 DKK | 12.444 DKK | 1.037 DKK |
15.000 DKK | 15.555 DKK | 1.296 DKK |
20.000 DKK | 20.740 DKK | 1.728 DKK |
Falls Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine nicht berechtigte Steuererstattung vor dem 1. September erhalten haben, erhalten Sie für diesen Betrag im Herbst eine Zahlungsaufforderung des Steueramts in 3 Raten.
Falls Sie eine Steuernachzahlung in Raten leisten müssen, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, mit dem Steueramt eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer +45 72 22 28 21.
Wenn Ihre Steuernachzahlung bereits in Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) verrechnet wurde, können wir Ihnen keine Zahlungsvereinbarung anbieten.
Sie können selbst ausrechnen, ob Sie für 2023 eine Steuernachzahlung leisten müssen oder ob Sie Anspruch auf eine Steuererstattung haben. Dies erfordert allerdings eine sehr gute Kenntnis Ihrer Finanzen, da Sie alle relevanten Beträge selbst eingeben müssen.
Rentnern, die im Ausland leben und in Dänemark keine Steuern zahlen, kann es passieren, dass ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung enthält. Das liegt daran, dass wir Steuern auf die ausgezahlte Rente erhoben haben.
Sie müssen selbst Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) ändern
Loggen Sie sich in das Selbsteingabesystem (TastSelv) ein und geben Sie den Rentenbetrag ein, der in Dänemark nicht steuerpflichtig ist.
Steuerbescheid ändern, Rubrik 28
Falls Sie sich nicht einloggen können, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an uns senden:
Formular 04.009: Steuererklärung für Bürger mit beschränkter Steuerpflicht - englisch
Falls Sie Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) bereits geändert haben
Falls Sie Ihre Änderungen bereits angegeben haben, können Sie Ihren ersten Steuerbescheid ignorieren. Den neuesten Steuerbescheid finden Sie, indem Sie sich in das Selbsteingabesystem TastSelv einloggen. Der neueste Steuerbescheid ist der aktuell gültige.