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Nachzahlung der Steuer für 2022

Aus Ihrem Steuerbescheid, der seit dem 13. März 2023 für Sie bereitliegt, geht hervor, ob Sie Steuern zurückerstattet bekommen oder ob Sie 2022 zu wenig Steuern gezahlt haben und deshalb eine Steuernachzahlung leisten müssen.

Die Frist für freiwillige Steuernachzahlungen ist der 3. Juli 2023 (mit Kartenzahlung bis 23.59 Uhr; per Onlinebanking innerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Bank).

Mehr über die geltenden Zinsen und Zinsaufschläge können Sie weiter unten lesen. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.

Um im März 2024 eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid für 2023 überprüfen.

Steuer für 2022 nachzahlen