Entfernungspauschale
Wenn die Entfernung zu Ihrer Arbeit mindestens 12 km beträgt (hin und zurück also insgesamt mindestens 24 km), haben Sie Anspruch auf die Entfernungspauschale (kørselsfradrag). Die Entfernungspauschale kann bei allen Arten bezahlter Arbeit geltend gemacht werden, auf die Sie AM-Beitrag zahlen, also auch bei z. B. Studienjobs, bezahlten Praktika o.ä.
Dies gilt jedoch nur für die Tage, an denen Sie tatsächlich zu Ihrem Arbeitsplatz gefahren sind - also nicht für Tage, an denen Sie z.B. krank oder im Urlaub waren oder im Homeoffice gearbeitet haben.
Alle Transportmittel sind von der Regelung eingeschlossen (Pkw, Zug, Bus, Fahrrad usw.)


