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Beziehen Sie Einkünfte aus dem Ausland? Steuern nicht vergessen

Wenn Sie in Dänemark wohnen und über Vermögenswerte im Ausland verfügen (z.B. Lohn/Gehalt, Immobilien oder Vermögen in einem ausländischen Geldinstitut), müssen Sie uns darüber informieren - auch wenn Sie darauf bereits Steuern im Ausland gezahlt haben.

Melden Sie die Einkünfte in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) unter Udenlandsk indkomst

Was fällt unter ausländische Einkünfte?

Einkünfte aus dem Ausland sind z.B.:

  • Lohn/Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber
  • Rentenzahlungen durch eine ausländische Rentenversicherung
  • Immobilien im Ausland
  • Vermögen und Geldanlagen, z.B. Aktien und Kryptowährung

Melden Sie Ihre Einkünfte aus dem letzten Jahr in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse).

Mehr über den dänischen Steuerbescheid  

Fehlt eine Rubrik auf Ihrem Steuerbescheid?

Wenn Sie das erste Mal Einkünfte aus dem Ausland in Ihrem Steuerbescheid eintragen, kann es sein, dass Ihnen relevante Rubriken fehlen. Ist dies der Fall, rufen Sie an oder schreiben Sie uns:

+45 72 22 28 92

  • Montag 9-17 Uhr
  • Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr
  • Freitag 9-14 Uhr 

 

Lohn/Gehalt aus dem Ausland


Wenn Sie in Dänemark wohnen und Lohn/Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber beziehen, müssen Sie dieses Einkommen in der Regel in Dänemark nach dänischen Bestimmungen versteuern.

Dies gilt auch dann, wenn die Arbeit außerhalb Dänemarks ausgeführt wurde.

Mehr darüber, wenn Sie in Dänemark wohnen und im Ausland arbeiten (dänischer Link)

Rentenbezüge aus dem Ausland


Bezüge aus einer ausländischen Rentenversicherung müssen Sie in der Regel in Dänemark versteuern, wenn Sie in Dänemark wohnen.

Dies hängt jedoch davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land vorliegt. Auch die Art der Rentenversicherung kann von Bedeutung sein.

Mehr über die Besteuerung von nicht-dänischen Rentenversicherungen

Rentenbezüge aus dem Ausland

Immobilien im Ausland


Wenn Sie eine Immobilie im Ausland erworben haben, müssen Sie Immobilienwertsteuer nach dänischen Bestimmungen zahlen.

Wenn Sie die Immobilie für kurzere Zeiträume vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen und den Immobilienwert für diese Zeiträume versteuern. Beachten Sie, dass Sie Zinsaufwendungen steuerlich absetzen können. Wenn die Immobilie das gesamte Jahr über vermietet wird, müssen Sie keine Immobilienwertsteuer zahlen, da es sich in diesem Fall um gewerbliche Vermietung handelt.

Mehr über Immobilien im Ausland (dänischer Link)

Ejendom i udlandet

Vermögen und Geldanlagen im Ausland


Besitzen Sie Konten, Aktien oder andere Wertpapiere bei einem ausländischem Geldinstitut, müssen Sie dies jedes Jahr in Ihrem Steuerbescheid angeben. Sie müssen uns auch über neue Käufe informieren. Beim Handel mit Kryptowährung können andere Regeln gelten. 

Mehr über ausländische Geldanlagen (dänischer Link)

Mehr über Kryptowährung (dänischer Link)

Formue og investeringer i udlandet

Stehen Ihre ausländischen Einkünfte im TastSelv-System?

  • In unserem Selbsteingabesystem TastSelv auf skat.dk können Sie die Informationen sehen, die das dänische Steueramt über Ihre Einkünfte aus dem Ausland besitzt. 
  • Sie müssen Ihre Einkünfte aus dem Ausland selbst in Ihrem Steuerbescheid eintragen, da diese nicht automatisch in den Steuerbescheid übetragen werden - selbst wenn sie aus dem TastSelv-System hervorgehen.

Mehr über die Informationen, die wir aus dem Ausland erhalten (dänischer Link)


Berichtigen Sie laufend Ihr Steuerbudget

Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) ist Ihre Übersicht über Ihre Steuern für das kommende Jahr. Auf Grundlage der Angaben, die Sie hier machen, wird im Folgejahr Ihr Steuerbescheid (årsopgørelse) erstellt. 

Denken Sie deshalb daran, Ihre voraussichtlichen Einkünfte aus dem Ausland im Steuerbudget einzutragen und die Beträge zu berichtigen, wenn sich Ihr Einkommen ändert.

Mehr über das Steuerbudget (forskudsopgørelsen)