Steuerregel für Grenzgänger
Sie können sich dazu entscheiden, nach den Regeln für Grenzgänger besteuert zu werden, falls:
- Sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig sind und mindestens 75 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte aus Dänemark beziehen
- Sie als unbeschränkt steuerpflichtige Person (doppelter Wohnsitz) in Ihrem Heimatland steuerlich beheimatet sind und mindestens 75 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte aus Dänemark beziehen
Wenn Sie sich für eine Besteuerung nach den Regeln für Grenzgänger entscheiden, können Sie Freibeträge für eine Reihe von personen- und familienbezogenen Aufwendungen geltend machen. Darüber hinaus erhalten Sie Freibeträge für bestimmte Ausgaben, die zur Sicherung Ihrer Einkünfte aus Dänemark dienen.
Unter besonderen Umständen lohnt es sich für Sie nicht, sich nach den Regeln für Grenzgänger besteuern zu lassen - zum Beispiel ändert sich bei Anwendung der Regeln für Grenzgänger die Besteuerung von Erträgen aus Aktien und Urheberrechten. Denn erfolgt die Besteuerung nicht als Bruttobesteuerung, sondern nach den gewöhnlichen Regeln für unbeschränkt steuerpflichtige Personen.
Hat Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem Sie leben, abgeschlossen und wurde dabei ein prozentualer Höchstsatz für die Besteuerung vereinbart, kann die Steuer nach diesen Regeln gezahlt werden.
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