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Todesfall außerhalb Dänemarks

Wenn eine Person mit Bezug nach Dänemark außerhalb Dänemarks verstirbt, müssen bestimmte Dinge beachtet werden.

Ausländische Sterbeurkunde einreichen

Beachten Sie bitte, dass die dänische CPR-Nummer aus der Sterbeurkunde hervorgehen muss. Abhängig davon, ob die verstorbene Person im dänischen Personenregister (Folkeregistret) eingetragen war oder nicht, müssen Sie Folgendes tun:

  •  Wenn die Person im dänischen Personenregister mit Adresse eingetragen war:
    Senden Sie die Sterbeurkunde an die Kommune in Dänemark, in der die Person zuletzt gemeldet war.
  • Wenn die Person ohne Adresse im dänischen Personenregister eingetragen war:
    Senden Sie die Sterbeurkunde per Post an das dänische Steueramt unter folgender Adresse:

    Skattestyrelsen
    Nykøbingvej 76, Bygning 45
    4990 Sakskøbing
    Dänemark

Alternativ können Sie uns die Sterbeurkunde digital senden.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .