Höhere Entfernungspauschale ab 2026
Jetzt Steuerbudget (forskudsopgørelse) berichtigen und Ihren Betrag für dieses Jahr sehen
Das dänische Parlament hat eine Erhöhung der Entfernungspauschale rückwirkend für 2026 beschlossen. Ab dem 9. Juli können Sie Ihr Steuerbudget aktualisieren, um bereits jetzt vom erhöhten Satz profitieren zu können.
Sie haben Anspruch auf die Entfernungspauschale, wenn die Entfernung zu Ihrer Arbeit mindestens 12 km beträgt (hin und zurück also insgesamt mindestens 24 km). Die Entfernungspauschale kann bei allen Arten bezahlter Arbeit geltend gemacht werden, auf die Sie AM-Beitrag zahlen, also auch bei z. B. Studienjobs, bezahlten Praktika o.ä.
Dies gilt jedoch nur für die Tage, an denen Sie tatsächlich zu Ihrem Arbeitsplatz gefahren sind - also nicht für Tage, an denen Sie krank oder im Urlaub waren oder im Homeoffice gearbeitet haben. Die Pauschale gilt für alle Transportmittel (z.B. Pkw, Zug, Bus, Fahrrad).


