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Zusätzlicher Freibetrag für Renteneinzahlungen

Ihnen wird automatisch ein zusätzlicher Freibetrag berechnet, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber in absetzbare Rentenversicherungen einzahlen.

Der Freibetrag wird als prozentualer Anteil der Renteneinzahlungen von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber berechnet, jedoch höchstens von bis zu 83.800 DKK für 2025 berechnet (2024: 80.600).

In dieser Berechnung wird die Summe von bestimmten, im Einkommensjahr von Rentenversicherungen geleisteten steuerpflichtigen Auszahlungen, abgezogen. Bestimmte geleistete Rentenauszahlungen werden jedoch nicht abgezogen. 

Der Prozentsatz hängt davon ab, wie lange Sie noch arbeiten müssen, bis Sie das Altersrentenalter erreichen. 

15 Jahre oder weniger

Müssen Sie noch 15 Jahre oder weniger bis zum Erreichen der Altersrente (folkepension) arbeiten, bekommen Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 32 % auf Einzahlungen von bis zu 83.800 DKK für 2025. Das bedeutet, dass Ihr Freibetrag für 2025 maximal 83.800 DKK x 0,32 = 26.816 DKK (80.600 DKK x 0,32 = 25.792 DKK für 2024) betragen kann.

Mehr als 15 Jahre

Müssen Sie noch mehr als 15 Jahre bis zum Erreichen der Altersrente (folkepension) arbeiten, bekommen Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 12 % auf Einzahlungen von bis zu 83.800 DKK für 2025. Das bedeutet, dass Ihr Freibetrag für 2025 maximal 83.800 DKK x 0,12 = 10.056 DKK (80.600 DKK x 0,12 = 9.672 DKK für 2024) betragen kann.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .