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Steuerregel für Grenzgänger

Hier erfahren Sie mehr über die Steuerregel für Grenzgänger - unter anderem wann Sie eine Besteuerung nach diesen Bestimmungen wählen können und wann nicht.

Sie können sich dazu entscheiden, nach den Regeln für Grenzgänger besteuert zu werden, falls:

  • Sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig sind und mindestens 75 % Ihrer gesamten Einkünfte aus Dänemark beziehen
  • Sie als unbeschränkt steuerpflichtige Person (doppelter Wohnsitz) in Ihrem Heimatland steuerlich beheimatet sind und mindestens 75 % Ihrer gesamten Einkünfte aus Dänemark beziehen

Wenn Sie sich für eine Besteuerung nach den Regeln für Grenzgänger entscheiden, können Sie Freibeträge für eine Reihe von personen- und familienbezogenen Aufwendungen geltend machen.

Wann sollten Sie die Regel für Grenzgänger nicht anwenden?

Unter bestimmten Umständen lohnt es sich für Sie nicht, sich nach den Regeln für Grenzgänger besteuern zu lassen. Z.B. bei Bezügen von Erträgen aus Aktien unterliegen Dividenden und Urheberrechte nicht mehr der Bruttobesteuerung, sondern den gewöhnlichen Regeln für unbeschränkt steuerpflichtige Personen. 

Hat Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land abgeschlossen, in dem Sie leben, und wurde dabei ein prozentualer Höchstsatz für die Besteuerung vereinbart, kann die Besteuerung nach diesen Regeln erfolgen.

Die Länder, mit denen Dänemark ein Doppbelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, sehen Sie hier (skm.dk).

Darüber hinaus erhalten Sie Freibeträge für bestimmte Ausgaben, die zur Sicherung Ihrer Einkünfte aus Dänemark dienen.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .