Steuerregel für Grenzgänger
Sie können sich dazu entscheiden, nach den Regeln für Grenzgänger besteuert zu werden, wenn Sie:
- in Dänemark beschränkt steuerpflichtig sind und mindestens 75 % Ihrer gesamten jährlichen Einkünfte in Dänemark versteuert werden.
- als unbeschränkt steuerpflichtige Person (doppelter Wohnsitz) steuerlich in Ihrem Heimatland beheimatet sind und mindestens 75 % Ihrer gesamten jährlichen Einkünfte in Dänemark versteuert werden.
Wenn Sie sich für eine Besteuerung nach den Regeln für Grenzgänger entscheiden, können Sie Freibeträge für eine Reihe von personen- und familienbezogenen Aufwendungen geltend machen.
Wann ist die Regel für Grenzgänger ein Nachteil für Sie?
Unter bestimmten Umständen lohnt es sich für Sie nicht, sich nach den Regeln für Grenzgänger besteuern zu lassen. Z.B. bei Bezügen von Erträgen aus Aktien unterliegen Dividenden und Urheberrechte nicht mehr der Bruttobesteuerung, sondern den allgemeinen Regeln für unbeschränkt steuerpflichtige Personen.
Hat Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land abgeschlossen, in dem Sie leben, und wurde dabei ein prozentualer Höchstsatz für die Besteuerung vereinbart, kann die Besteuerung nach diesen Regeln erfolgen.
Mit diesen Länder hat Dänemark ein Doppbelbesteuerungsabkommen abgeschlossen (skm.dk)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .