Nachzahlung der Steuer für 2025
Aus Ihrem Steuerbescheid für 2025, der ab dem 23. März 2026 für Sie bereitliegt, geht hervor, ob Sie Steuern zurückerstattet bekommen oder ob Sie 2025 zu wenig Steuern gezahlt haben und deshalb eine Steuernachzahlung leisten müssen.
Mehr über die geltenden Zinsen und Zinsaufschläge bei einer Nachzahlung können Sie weiter unten lesen. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.
Um im März 2026 eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihr Steuerbudget für 2025 überprüfen.
Wenn Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) mit Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) vergleichen, können Sie wahrscheinlich selbst die Gründe für die Steuernachzahlung finden.
Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden und demnach Steuern nachgezahlt werden müssen, z. B.:
- Zinsaufwendungen sind im Steuerbescheid niedriger als im Steuerbudget angegeben (z. B. wegen Änderung des Immobiliendarlehens oder Verkauf einer Immobilie)
- Sie haben im Laufe des Jahres eine Immobilie gekauft und die Immobilienwertsteuer ist im Steuerbudget nicht angegeben
- Urlaubsgeld in Verbindung mit einem Jobwechsel (Urlaubsgeld wird im Aufsparungsjahr besteuert)
- Sie haben Ihre Lohnsteuerkarte eine Zeit lang an 2 Arbeitsplätzen gleichzeitig verwendet. Das geht dann aus Ihren Lohn-/Gehaltszetteln hervor
- Es fehlt ein Freibetrag im Steuerbescheid; dann müssen Sie den Freibetrag selbst hinzufügen (z. B. Entfernungspauschale oder Reisekostenpauschale).
Weiter Gründe für eine Steuernachzahlung:
- Der Beschäftigungsfreibetrag ist im Steuerbescheid niedriger als im Steuerbudget angegeben (z. B. weil Sie aufgehört haben zu arbeiten oder ein niedrigeres Einkommen bezogen haben). Den Beschäftigungsfreibetrag erhält man nicht, wenn man staatliches Ausbildungsförderungsgeld oder Rente bezieht
- Die Entfernungspauschale ist im Steuerbescheid niedriger als im Steuerbudget angegeben (z. B. weil Sie einen kürzeren Weg zur Arbeit hatten)
- Sie haben weniger Beiträge in Ihre private Rentenversicherung eingezahlt als im Steuerbudget angegeben
- Sie haben mit Wertpapieren Gewinne erzielt
Mehr erfahren über den Unterschied zwischen Steuerbescheid und Steuerbudget
Steuernachzahlung bis 25.368 DKK
Wenn Sie eine eventuelle Steuernachzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2026 vornehmen, müssen Sie einen Zinssatz von 3,7 % zahlen (berechnet ab 1. Januar bis einschl. Zahlungstag).
Je schneller Sie zahlen, desto geringer ist der Zinssatz. Wenn Sie nach dem 1. Juli 2026 zahlen, beträgt der Zinssatz nicht mehr 3,7 %. Stattdessen berechnen wir einen Zinszuschlag von 5,7 % (bis 25.368 DKK) in Ihre Steuer für 2027.
Weiter unten können Sie mehr über die Auswirkungen auf Ihre Steuer für 2027 lesen, wenn Sie nicht spätestens am 1. Juli 2026 zahlen.
Steuernachzahlung über 25.368 DKK
Steuernachzahlungen über 25.368 DKK werden in 3 Raten im August, September und Oktober 2026 erhoben. Sie werden darüber per digitaler Post benachrichtigt.
Sie können auch eine freiwillige Steuerzahung vornehmen – entweder vom Gesamtbetrag oder teilweise, z.B. den Anteil, der über der Grenze von 25.368 DKK liegt. So vermeiden Sie Raten und sparen Zinsen.
Wenn Sie Steuernachzahlungen per Dauerauftrag (Betalingsservice) zahlen möchten, werden die Raten automatisch abgebucht. Wenn die Zahlung aus Ihrer Kontoübersicht hervorgeht, wird Sie automatisch vorgenommen. Bis dahin müssen Sie selbst sicherstellen, dass die Raten gezahlt werden.

Beispiele dafür, was Sie zahlen müssen, wenn Sie 1) die Steuern Mitte Mai nachzahlen oder 2) keine Nachzahlung vornehmen
| Ihre Steuernachzahlung für 2025 | Zahlung Mitte Mai 2026 (inkl. 3,7 % Zinsen) | Steuernachzahlung inkl. Zuschlag (nach 1. Juli) |
|---|---|---|
| 3.000 DKK | 3.042 DKK | 3.171 DKK |
| 10.000 DKK | 10.139 DKK | 10.570 DKK |
| 12.000 DKK | 12.167 DKK | 12.684 DKK |
| 15.000 DKK | 15.208 DKK | 15.855 DKK |
| 20.000 DKK | 20.278 DKK | 21.140 DKK |
| 30.000 DKK | 30.416 DKK | 31.710 DKK * |
*) Beträge über 25.368 DKK werden in 3 Raten im August, September und Oktober erhoben.
Steuern nachzahlen - so geht’s
Sie können entweder den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag (und den Rest später) zahlen.
- Bei TastSelv einloggen
- Betal skat (Steuer zahlen) wählen
- Betal restskat (Steuernachzahlung leisten) wählen
- Wählen, ob Sie den Gesamtbetrag zahlen möchten
- Auf Beregn rente (Zinsen berechnen) klicken
- Betal med dankort (mit Karte zahlen) wählen - oder Få betalingsID til netbank (Zahlungs-ID für Online-Banking anzeigen).
Wenn Sie Ihre Steuernachzahlung nicht spätestens am 1. Juli 2026 vornehmen, berechnen wir einen Zinszuschlag von 5,7 % (bis 25.368 DKK) in Ihre Steuer für 2027.
Das hat zur Folge, dass sich Ihr Freibetrag für 2027 verringert und dass Sie deshalb in diesem Jahr mehr Steuern zahlen müssen.
Wenn Sie z.B. eine Steuernachzahlung über 15.000 DKK für 2025 leisten müssen, die Sie nicht bezahlen, müssen Sie 2027 ca. 15.855 DKK mehr an Steuern zahlen, und Ihnen werden somit monatlich 1.322 DKK weniger ausgezahlt.
Darüber hinaus ist Ihre Steuernachzahlung für 2025 erst Ende 2027 beglichen.
| Steuernachzahlung 2025 | Schuldiger Betrag, wenn Sie nicht spätestens am 1. Juli 2026 zahlen (inkl. Zinszuschlag in Höhe von 5,7 %) | Betrag, der Ihnen 2027 pro Monat abgezogen wird |
|---|---|---|
| 3.000 DKK | 3.171 DKK | 265 DKK |
| 10.000 DKK | 10.570 DKK | 881 DKK |
| 12.000 DKK | 12.684 DKK | 1.057 DKK |
| 15.000 DKK | 15.855 DKK | 1.322 DKK |
| 20.000 DKK | 21.140 DKK | 1.762 DKK |
Falls Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine nicht berechtigte Steuererstattung vor dem 1. September erhalten haben, erhalten Sie für diesen Betrag im Herbst eine Zahlungsaufforderung des Steueramts in 3 Raten.
Falls Sie eine Steuernachzahlung in Raten leisten müssen, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, mit dem Steueramt eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer +45 72 22 28 21.
Wenn Ihre Steuernachzahlung bereits in Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) verrechnet wurde, können wir Ihnen keine Zahlungsvereinbarung anbieten.
Sie können selbst ausrechnen, ob Sie für 2025 eine Steuernachzahlung leisten müssen oder ob Sie Anspruch auf eine Steuererstattung haben. Dies erfordert allerdings eine sehr gute Kenntnis Ihrer Finanzen, da Sie alle relevanten Beträge selbst eingeben müssen.
Die Zinssätze für Tageszinsen und prozentuale Zuschläge für 2022 wurden zu niedrig angesetzt. Der korrekte Zinssatz für 2022 beträgt für Tageszinsen 2,2 % und für prozentuale Zuschläge 4,2 %.
Dies bedeutet, dass Steuerzahler, die für 2022 eine Steuerschuld hatten, zu niedrige Zinsen gezahlt haben. Das Steueramt setzt sich mit den betroffenen Steuerzahlern in Verbindung, falls eine Nachforderung erhoben wird.
Wir haben früher auf dieser Seite angegeben, dass die Tagesrente bei 1,7 % lag. Der Zinssatz für prozentuale Zuschläge wurde mit 3,7 % angegeben.
Wir bitten, die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
| Zinsart | Korrekter Zinssatz 2022 |
|---|---|
| Tageszins | 2,2 % (statt 1,7 %) |
| Prozentuale Zuschläge | 4,2 % (statt 3,7 %) |
Rentnern, die im Ausland leben und in Dänemark keine Steuern zahlen, kann es passieren, dass ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung enthält. Das liegt daran, dass wir Steuern auf die ausgezahlte Rente erhoben haben.
Sie müssen selbst Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) ändern
Loggen Sie sich in das Selbsteingabesystem (TastSelv) ein und geben Sie den Rentenbetrag ein, der in Dänemark nicht steuerpflichtig ist.
Steuerbescheid ändern, Rubrik 28
Falls Sie sich nicht einloggen können, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an uns senden:
Formular 04.009: Steuererklärung für Bürger mit beschränkter Steuerpflicht - englisch
Falls Sie Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) bereits geändert haben
Falls Sie Ihre Änderungen bereits angegeben haben, können Sie Ihren ersten Steuerbescheid ignorieren. Den neuesten Steuerbescheid finden Sie, indem Sie sich in das Selbsteingabesystem TastSelv einloggen. Der neueste Steuerbescheid ist der aktuell gültige.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .