Allgemeine Informationen über unsere Verarbeitung personenbezogener Daten
Das dänische Steueramt (Skattestyrelsen) ist Teil der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung (Skatteforvaltningen). Die dänische Zoll- und Steuerverwaltung ist die verantwortliche Behörde bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Die dänische Zoll- und Steuerverwaltung umfasst die folgenden 7 Ämter:
- Verwaltungs- und Serviceamt des dänischen Steuerministeriums (Administrations- og Servicestyrelsen)
- dänisches Vollstreckungsamt (Gældsstyrelsen)
- dänisches Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen)
- dänisches Steueramt (Skattestyrelsen)
- dänisches Zollverwaltungsamt (Toldsstyrelsen)
- IT- und Entwicklungsamt des dänischen Steuerministeriums (Udviklings- og Forenklingsstyrelsen)
- dänisches Grundstücks- und Immobilienbewertungsamt (Vurderingsstyrelsen)
Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Informationen darüber, warum und wie das dänische Steueramt personenbezogene Daten über Sie oder über Ihr Einzelunternehmen verarbeitet.
Wenn im Text ”wir”, ”unser(e)” oder ”uns” steht, bezieht sich dies auf das dänische Steueramt. Wenn sich Informationen und Angaben auf die gesamte Zoll- und Steuerverwaltung oder die anderen Ämter innerhalb der Verwaltung beziehen, steht im Text ”Zoll- und Steuerverwaltung”.
Sie können sich immer an uns wenden, wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten. So erreichen Sie uns:
- telefonisch unter +45 72 22 18 18. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf skat.dk/kontaktinformation
- über unsere Homepage auf skat.dk/tastselv
- per Brief: Skattestyrelsen, Nykøbingvej 76, Bygning 45, 4990 Sakskøbing, Dänemark
Mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verfolgt die dänische Zoll- und Steuerverwaltung den Hauptzweck, ihre behördlichen Aufgaben zu erfüllen.
Die Kernaufgaben der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung sind die Veranlagung und Erhebung einer Reihe von Steuern und Abgaben. Dazu gehören Personen-, Unternehmens- und Körperschaftssteuer, Arbeitsmarktbeiträge, Immobilienwertsteuer, Abgaben, Umsatzsteuer und Zölle. Darüber hinaus ist die Verwaltung für die Einziehung öffentlicher Forderungen zuständig.
Weiter unten können Sie mehr über die Aufgaben des Steueramts lesen und Links zu Informationen über die Aufgaben der anderen Ämter innerhalb der Zoll- und Steuerverwaltung lesen.
Wir machen besonders aufmerksam über die Informationen bezüglich des Abgleichs von personenbezogenen Daten z.B. zur Kontrolle und zur Entwicklung von IT-Systemen, die im Abschnitt Die Aufgaben des Steueramts beschrieben sind (unter Analyse und Abgleich).
Das dänische Steueramt hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die korrekten Steuern pünktlich zahlen. Wir lösen diese Aufgabe, indem wir das Zahlen der Steuern einfach und sicher gestalten, und indem wir wirksame Kontrollmechanismen in alle Bereiche unserer Aufgabenlösung integrieren.
Mehr über die Aufgaben des dänischen Steueramts erfahren Sie auf sktst.dk.
Wir können auch Aufgaben im Auftrag der anderen Ämter der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung wahrnehmen. Mehr über die anderen Ämter der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung können Sie im Abschnitt weiter unten lesen.
Analyse und Abgleich
Analyse und Abgleich bedeutet, dass Informationen von verschiedenen Datensets zwischen mehreren IT-Systemen oder Registern geteilt und abgeglichen werden.
Wir gleichen Informationen über Sie ab z.B. zu Kontrollzwecken und zur Entwicklung von IT-Systemen, wenn dies notwendig für die Erfüllung unserer behördlichen Aufgaben ist.
Wir gleichen Informationen über Sie ab bei der Berechnung, Erhebung und Beitreibung von Steuern und Abgaben sowie um unsere Anleitungen zielgerichteter zu gestalten. Bei der Entwicklung von IT-Systemen werden Analyse und Abgleich mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) vorgenommen.
Analyse und Abgleich werden mit bereits vorhandenen Informationen in unseren IT-Systemen und anderen Quellen vorgenommen, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Andere Quellen können sowohl Informationen und Daten von anderen Behörden und andere öffentlich zugängliche Informationen sein.
Mehr über unsere Möglichkeiten zu Analyse und Abgleich können Sie im Abschnitt Rechtsgrundlage für die Verarbeitung lesen.
Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflicht
Als öffentliche Behörde unterliegt die dänische Zoll- und Steuerverwaltung unter anderem der Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflicht des dänischen Gesetzes über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen der öffentlichen Verwaltung (Offentlighedsloven). Das bedeutet: Wenn Sie sich telefonisch oder schriftlich an uns wenden, registrieren wir in unserem elektronischen Sachbearbeitungs- und Dokumentationssystem die Daten, die unter diese Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflicht fallen.
Effektive und rationelle Sachbearbeitung, darunter Statistik
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, um eine effektive und rationelle Sachbearbeitung sicherzustellen. Dies betrifft z.B. Statistiken, die generelle Entwicklungen illustrieren sollen, die für die Erfüllung unserer behördlichen Aufgaben von Relevanz sind, beispielsweise bei der Auswahl von Vorgängen, Berichterstattung an die Behördenleitung und die Nutzerbefragungen, die zur Verbesserung unserer Sachbearbeitung, Kommunikation und Anleitungen durchgeführt werden.
Neben dem Steueramt besteht die dänischen Zoll- und Steuerverwaltung aus 6 weiteren Ämtern. Mehr über die Aufgaben der anderen Ämter erfahren Sie auf den jeweiligen Websites:
- Verwaltungs- und Serviceamt des dänischen Steuerministeriums
- dänisches Vollstreckungsamt
- dänisches Kraftfahrzeugamt
- dänisches Zollverwaltungsamt
- IT- und Entwicklungsamt des dänischen Steuerministeriums
- dänisches Grundstücks- und Immobilienbewertungsamt
Wir verarbeitet nun personenbezogene Daten, für deren Verarbeitung ein rechtmäßiger und objektiver Zweck vorliegt, und die wir im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer behördlichen Aufgaben für erforderlich halten.
Hier können Sie mehr über die Arten von personenbezogenen Daten lesen, die wir über Sie verarbeiten können.
Allgemeine personenbezogene Daten können sowohl nicht vertrauliche als auch vertrauliche Daten sein. Vertrauliche Daten sind u.a. Informationen über sie, die der besonderen Schweigepflicht gem. § 17 des dänischen Steuerverwaltungsgesetzes unterliegen.
Die von uns verarbeiteten allgemeinen personenbezogenen Daten sind zum Beispiel:
- identifizierende Daten wie Name, Adresse, CPR-Nummer oder CVR-Nummer
- finanzielle und berufliche Situation, einschließlich Einkommen und Vermögen
- Familienverhältnisse
- Wohnverhältnisse
In bestimmten Situationen können wir auch Daten über Ihre persönlichen Beziehungen, z. B. über Ehe- oder Lebenspartner(in), oder über Geschäftsbeziehungen verarbeiten, wenn dies für die Erfüllung unserer behördlichen Aufgaben erforderlich ist.
Wir bearbeiten auch Strafsachen und sind befugt, Bußgelder für Verstöße gegen das Steuer- und Abgabenrecht zu verhängen. Bei den Daten über Bußgelder handelt es sich um personenbezogene Daten, die in der Kategorie „Strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten“ enthalten sind.
Wir können auch Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten von anderen öffentlichen Behörden verarbeiten, wenn die Daten für die Erfüllung unserer behördlichen Aufgaben erforderlich sind. Wenn Sie oder Ihr Rechtsbeistand uns Informationen über Ihren Fall übermittelt haben, werden diese ebenfalls verarbeitet.
In einigen Fällen können wir sensible personenbezogene Daten verarbeiten, z. B. wenn die Daten Auswirkungen auf Ihre Steuerveranlagung haben. Hier handelt es sich dabei in der Regel um Daten über:
- Mitgliedschaft in der dänischen Volkskirche (religiöse Überzeugungen)
- Gewerkschaftsmitgliedschaft
Wenn Sie oder Ihr Rechtsbeistand uns andere sensible Daten übermittelt haben, z. B. Gesundheitsdaten, werden diese ebenfalls verarbeitet.
Wenn wir personenbezogene Daten über Sie oder Ihr Unternehmen verarbeitet, muss die Verarbeitung auf einer Rechtsgrundlage beruhen.
Die Rechtsgrundlage hängt unter anderem davon ab, wie die personenbezogenen Daten, die wir über Sie verarbeiten, in der EU-DSGVO kategorisiert sind und welche Verarbeitung wir durchführen. Im Abschnitt Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? können Sie sehen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie und Ihr Unternehmen verarbeiten können und wie die Daten kategorisiert sind.
In diesem Abschnitt können Sie die Rechtsgrundlagen einsehen, auf die wir uns bei der Verarbeitung stützen.
Die Verarbeitung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des dänischen Datenschutzgesetzes und besonderer Rechtsvorschriften. In der Regel ist Art. 6 Absatz 1 Buchstaben c und e der Datenschutzgrundverordnung die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten.
Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung, die zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.
Als öffentliche Behörde verwenden wir in der Regel nicht die Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. In den besonderen Fällen, in denen wir von der Einwilligung Gebrauch macht, werden Sie im Zusammenhang mit der Einwilligung immer gesondert informiert.
Die Vorschriften über die Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung allgemeiner personenbezogener Daten sind in Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO festgelegt. Die Einwilligung ist immer freiwillig, und Sie können sie jederzeit widerrufen.
Wir verarbeiten Ihre CPR-Nummer, um Sie eindeutig zu identifizieren und/oder um Aufzeichnungen zu führen. Die Grundlage für diese Verarbeitung beruht auf § 11 Abs. 1 des dänischen Datenschutzgesetzes.
Unsere Verarbeitung von Daten über Straftaten erfolgt auf der Grundlage von § 8 des dänischen Datenschutzgesetzes. Diese Bestimmung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Weitergabe, die für die Ausübung der öffentlichen Gewalt erforderlich ist.
Wenn wir sensible personenbezogene Daten über Sie verarbeiten stützen sich die Daten auf Art. 9 Absatz 2 Buchstabe f der DSGVO, wenn die Verarbeitung für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Wir verarbeiten auch personenbezogene Daten über Sie entsprechend § 7 Abs. 4 des dänischen Datenschutzgesetzes, wenn die Verarbeitung auf wesentlichem gesellschaftlichen Interesse beruht, mit passenden und speziellen Sicherheitsveranstaltungen mit Rücksichtnahme auf Sie.
Die Verarbeitung kann auch auf Art. 9 Absatz 2 Buchstabe e der DSGVO beruhen, wenn Sie die Daten offentsichtlich selbst öffentlich gemacht haben, und wenn wir dies als relevant für Ihren Fall erachten.
Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung sensibler Daten nur dann, wenn die Verarbeitung auch nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e der DSGVO zulässig ist. Dies bedeutet, dass die Verarbeitung entweder für unsere Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, oder dass die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.
Darüber hinaus regeln eine Reihe von Sondergesetzen und entsprechenden Verordnungen unsere Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies gilt unter anderem für:
- Steuerverwaltungsgesetz (Skatteforvaltningsloven), aus dem u.a. gem. § 1 hervorgeht, dass wir die Gesetzesvorschriften über Steuern und Abgaben umsetzen müssen
- Steuermeldegesetz (Skatteindberetningsloven)
- Steuerkontrollgesetz (Skattekontrolloven)
Die geltenden Steuer- und Abgabengesetze finden Sie auf skat.dk/skattelove. Dies gilt auch für Gesetze, die sich auf spezifische Steuern und Abgaben auswirken.
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auch auf der Grundlage von Bestimmungen in besonderen Rechtsvorschriften, z. B. dem Geldwäschegesetz, dem Verwaltungsgesetz und dem Öffentlichkeitsgesetz.
Die rechtliche Grundlage dafür, dass wir Daten abgleichen und analysieren können, ist in Kapitel 7 des dänischen Steuerkontrollgesetzes festgehalten.
Die Regeln über unseren Zugangzur Nutzung von Daten in allen Systemen der Zoll- und Steuerverwaltung für den Abgleich finden sich in § 68 Abs. 1 des Steuerkontrollgesetzes.
Wir haben Zugang zu notwendigen Daten aus dem Einkommensregister. Dies ist in § 68 Absatz 2 des Steuerkontrollgesetzes festgelegt.
Wir können alle erforderlichen Daten aus den Registern anderer Behörden zum Zwecke des Abgleichs abrufen. Dies ist in § 68 Absatz 3 des Steuerkontrollgesetzes festgelegt.
Wir können die erforderlichen Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen zum Zwecke des Abgleichs einholen. Dies ist in § 68 Absatz 4 des Steuerkontrollsgesetzes festgelegt.
Wir dürfen bei der Entwicklung von IT-Systemen auch notwendige Daten aus den Systemen der Zoll- und Steuerverwaltung, aus anderen Behörden und öffentlich zugänglichen Quellen abgleichen. Dies gilt z.B. für Training von künstlicher Intelligenz (KI), darunter machine learning. Die Regelung dazu ist in § 67 a des Steuerkontrollsgesetzes festgelegt. Die genauen Vorschriften für diese Verarbeitungen sind in der Verordnung Nr. 2660 vom 28. Dezember 2021 über die Erhebung und Verarbeitung bestimmter Daten durch die Steuerverwaltung bei der Entwicklung von IT-Systemen festgelegt.
Wir können Ihre Daten sowohl von Ihnen als auch von Dritten erhalten. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr darüber, woher wir Ihre personenbezogenen Daten erhalten.
Daten von Ihnen selbst
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erhalten. Dabei kann es sich um Daten handeln, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Steuerbudget und Steuerbescheid oder bei der Anmeldung Ihres Gewerbes angegeben haben, oder um die Daten, die wir erhalten, wenn wir mit Ihnen am Telefon sprechen oder schriftlich mit Ihnen kommunizieren.
In besonderen Fällen verwenden wir auch personenbezogene Daten aus sozialen Medien usw., die offentsichtich von Ihnen öffentlich gemacht wurden, wenn wir sie als relevant für Ihren Fall erachten. Wir können dies in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme des parlamentarischen Ombudsmannes vom 15. Januar 2011 (AZ 2011-2657-2091 - ombudsmanden.dk) tun.
Daten von Dritten
Wir erhalten auch Daten von anderen Personen als Ihnen. Beispielsweise von:
- Ihrem möglichen Vormund
- Ihren Verwandten
- anderen Privatpersonen und Daten aus den Steuerakten anderer Personen
- anderen öffentlichen Behörden, z. B. andere dem dänischen Steuerministerium unterstellten Behörden, Gemeinden, der Auszahlungsstelle Udbetaling Danmark und der Polizei
- ausländischen Behörden, insbesondere Steuerbehörden in EU/EWR-Ländern und in Ländern außerhalb der EU/des EWR (sog. Drittländer)
- privaten Unternehmen, z. B. Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Geldinstitut oder anderen Meldepflichtigen wie Rechtsanwälten und Anlageplattformen
- Registerinformationen wie dem CPR-Register, CVR-Register, eIndkomst (Einkommensregister) und Registern anderer Behörden
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an andere, einschließlich anderer Behörden und Privatpersonen, weitergeben.
Andere dem dänischen Steuerministerium unterstellte Behörden
Wir dürfen Ihre Daten an eine andere dem dänischen Steuerministerium unterstellte Behörde weitergeben, wenn dies für deren Bearbeitung erforderlich ist. Beispielsweise an das Steuerministerium im Zuge der üblichen Interaktion zwischen Ministerien und öffentlicher Verwaltung oder an das Steuerbeschwerdeamt im Zuge einer Klage.
Andere Behörden
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten auch an andere Behörden weiter, wenn wir der Ansicht sind, dass die Daten für die Aufgaben einer anderen Behörde von wesentlicher Bedeutung sind, oder soweit wir als Behörde dazu gesetzlich verpflichtet sind.
Beispielsweise an:
- Polizei
- Gerichte
- Auszahlungsstelle Udbetaling Danmark
- Gemeinden
- dänisches Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen)
- ausländische Steuerbehörden in EU/EWR-Ländern und Ländern außerhalb der EU/des EWR (sog. Drittländer)
- Danmarks Statistik
Privatpersonen und private Körperschaften
Wir können in bestimmten Situationen Ihre Daten auch an Privatpersonen, Unternehmen und Parteienvertreter weitergeben, wenn wir dazu verpflichtet sind. Dies kann beispielsweise im Zusammenhang mit Anträgen auf Akteneinsicht geschehen oder wenn eine Partei durch einen professionellen Berater oder eine nahestehende Person vertreten wird. Wir geben beispielsweise auch Steuerinformationen an Ihren Arbeitgeber und Ihr Finanzinstitut weiter, wenn Sie dazu Ihr Einverständnis gegeben haben.
Wir unterliegen der Schweigepflicht, einschließlich einer besonderen Verschwiegenheitspflicht nach § 17 des Steuerverwaltungsgesetzes. Daher geben wir keine personenbezogenen Daten an Unbefugte weiter.
Mehr über die Verschwiegenheitspflicht der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung erfahren Sie in den juristischen Informationen, Abschnitt A.A.6.1 über Verschwiegenheitspflicht.
Datenverarbeiter
Wir übermitteln personenbezogene Daten auch an Datenverarbeiter im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 der DSGVO. Die Datenverarbeiter erhalten die Daten zur Verarbeitung an unser statt und nach unserer Anleitung.
Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für den Zweck, für den wir die Daten verwenden, erforderlich ist oder bis eine gesetzliche Frist abläuft.
Bei der Beurteilung, wann wir Ihre personenbezogenen Daten löschen, werden wir berücksichtigen, ob wir aufgrund unserer Archivierungspflichten nach dem dänischen Archivgesetz verpflichtet sind, Ihre personenbezogenen Daten zu speichern.
Wir werden auch berücksichtigen, ob es für uns noch notwendig ist, Ihre personenbezogenen Daten zu speichern, um Aufzeichnungen zu führen und die von uns getroffenen Entscheidungen zu dokumentieren, wobei wir unter anderem Ihre Möglichkeit berücksichtigen, die Entscheidung anzufechten, in Bezug auf anhängige Berufungs- oder Gerichtsverfahren usw. In jedem Fall werden wir Ihre personenbezogenen Daten so lange speichern, bis gesetzliche Vorschriften, die eine Speicherung vorschreiben, einschließlich Buchführungsvorschriften usw., uns nicht mehr zur weiteren Speicherung verpflichten.
Wenn der Zweck der Verarbeitung nicht mehr besteht, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, anonymisiert oder gemäß den Vorschriften des dänischen Archivgesetzes (Bekanntmachung des Gesetzes Nr. 1201 vom 28.09.2016) in ein Archiv übertragen.
Wenn das dänische Steueramt automatisierte Entscheidungen trifft, werden Sie oder Ihr Unternehmen darüber, über die Logik dieser Verarbeitung und über die zu erwartenden Folgen für Sie und/oder Ihr Unternehmen informiert.
Wenn eine Entscheidung durch automatische Verarbeitung getroffen wird, bedeutet dies, dass kein Sachbearbeiter an der Verarbeitung beteiligt ist.
Wir übermitteln personenbezogene Daten in eine Reihe von Ländern außerhalb der EU/des EWR, d. h. in sogenannte Drittländer, auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen und internationalen Abkommen, einschließlich des Übereinkommens der OECD und des Europarats über die Amtshilfe in Steuersachen.
Über das Amtshilfeübereinkommen können Sie sich in den rechtlichen Hinweisen, Abschnitt C.F.8.1.2.3 über Amtshilfeübereinkommen der OECD und des Europarats informieren und einen Überblick über die Abkommen mit den einzelnen Ländern und Rechtsordnungen erhalten Sie in den rechtlichen Hinweisen, Abschnitt C.F.9.2 über dänische Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Abkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Abkommen finden Sie auch auf skm.dk.
Wenn wir personenbezogene Daten an Drittländer übermitteln, sind wir dazu verpflichtet, über die Übermittlungsgrundlage zu informieren.
In den folgenden beiden Abschnitten geht die jeweilige Übermittlungsgrundlage für sichere und unsichere Drittländer aus Doppelbesteuerungsabkommen und anderne internationalen Abkommen hervor.
Sichere Drittländer
Die Übermittlung in sichere Drittländer im Sinne der Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission erfolgt gemäß Artikel 45 der EU-DSGVO. Dies gilt für die Übermittlung nach Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, Isle of Man, Israel, Jersey, Neuseeland, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Uruguay, Südkorea.
Mehr über die Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission finden Sie auf europa.eu.
Grundlage der Übermittlung an unsichere Drittländer
Die Übermittlung in unsichere Drittländer im Zuge von Doppelbesteuerungsabkommen und internationalen Abkommen erfolgt auf der Grundlage von Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der DSGVO. Diese Regel betrifft ein rechtlich bindendes und durchsetzbares Dokument zwischen öffentlichen Behörden und öffentlichen Stellen.
Wenn wir Daten über Sie verarbeitet, haben Sie eine Reihe von Rechten. In diesem Abschnitt können Sie mehr über die Rechte erfahren, die Ihnen in Übereinstimmung mit der DSGVO zustehen.
Wir sind verpflichtet, Sie zu informieren, wenn wir personenbezogene Daten über Sie erheben und verarbeiten. Sie haben unter anderem das Recht, über den Zweck der Verarbeitung und die für sie geltenden Vorschriften informiert zu werden. Sie erhalten diese Auskunft beispielsweise, wenn Sie hier auf diese Datenschutzerklärung aufmerksam gemacht werden.
Wir können in bestimmten Situationen von der Pflicht zur Auskunft befreit sein. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie mit den Daten bereits vertraut sind oder wenn Ihr Interesse an der Erlangung der Auskunft über die Daten aus Rücksichtnahme auf private und öffentliche Interessen nachrangig ist.
So sind wir beispielsweise nicht zur Unterrichtung verpflichtet, wenn wir die Daten von einer anderen Behörde oder einem anderen Unternehmen erhalten haben, sofern die Erhebung oder Weitergabe ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Das Gleiche gilt, wenn die Unterrichtung die Erreichung des Zwecks der Verarbeitung (z. B. zu Prüfungszwecken) wahrscheinlich unmöglich machen oder ernsthaft behindern würde. Eine Unterrichtung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Daten aufgrund einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, z. B. der erweiterten Verschwiegenheitspflicht nach § 17 des dänischen Steuerverwaltungsgesetzes, vertraulich bleiben müssen.
Sie haben eine Reihe von anderen Rechten. Hier können Sie mehr darüber lesen. Wenn Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten, müssen Sie uns kontakieren. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Möchten Sie das Steueramt kontaktieren?
Auskunftsrecht (Recht auf Einsicht)
Grundsätzlich haben Sie Recht auf Auskunft über unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass Sie betreffende Daten verarbeitet werden. Ggf. haben Sie auch das Recht, eine Kopie Ihrer Daten zu erhalten sowie eine Reihe von anderen Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten.
Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Normalerweise müssen wir die ursprünglichen Daten im Zuge unserer behördlichen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflicht dokumentieren können. Daher wird eine Berichtigung in der Regel vorgenommen, indem die korrekten Daten zur Akte hinzugefügt werden, ohne dass die unrichtigen Daten gelöscht werden. Die unrichtigen Daten dürfen dann aber nicht ausschlaggebend für unsere spätere Sachbearbeitung sein.
Wir können auch Ihre Bemerkungen notieren, wenn wir Ihre Daten als korrekt einschätzen.
Recht auf Löschung
In Ausnahmefällen haben Sie das Recht, die Sie betreffenden Daten vor der vorgeschriebenen Löschung löschen zu lassen. Sie haben keinen Anspruch auf die Löschung von Daten, wenn eine der folgenden Bedingung erfüllt ist:
- die Verarbeitung wird zur Erfüllung einer Aufgabe vorgenommen, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind
- die Verarbeitung wird zur Erfüllung einer Aufgabe vorgenommen, die im öffentlichen Interesse liegt oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt gehört.
Als öffentliche Behörde haben wir auch eine Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflicht, sodass fehlerhafte Daten in der Regel nicht gelöscht werden dürfen. Dies gilt auch für unrichtige Daten. Mehr darüber können Sie im Abschnitt Recht auf Berichtigung lesen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. In diesem Fall dürfen wir die Daten nur aufbewahren, wenn eine der folgenden Bedinungen erfüllt ist:
- Sie haben Ihre Einwilligung dazu gegeben.
- Die Verarbeitung geschieht zum Zwecke der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die Verarbeitung geschieht zum Schutz einer Person oder wichtiger öffentlicher Interessen.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, gegen unsere Verarbeitung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Widerspruch einzulgegen, wenn Gründe vorliegen, die Ihre besondere Situation betreffen. Dieses Recht gilt, wenn unsere Verarbeitung zur Erfüllung einer Aufgabe vorgenommen wird, die im öffentlichen Interesse liegt oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt gehört.
In diesem Fal dürfen wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Erfüllung unserer Aufgaben verwenden, es sein denn, wir können schwerwiegende legitime Gründe dafür beweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung ist notwendig dafür, dass rechtliche Ansprüche festgelegt, geltend gemacht oder verteidigt werden.
Mehr über Ihre Rechte finden Sie in den Leitlinien der dänischen Datenschutzbehörde über die Rechte der betroffenen Personen auf datatilsynet.dk.
Sie können sich an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) wenden, wenn Sie generelle Fragen zu unserer Verarbeitung personenbezogener Daten haben.
Sie können den DPO auf folgende Weise kontaktieren:
- E-Mail: DPO@sktst.dk. Bitte senden Sie keine CPR-Nummer oder andere vertrauliche und sensible personenbezogene Daten per unverschlüsselter E-Mail an den DPO
- Brief: Skattestyrelsen, att.: Databeskyttelsesrådgiver, Hannemanns Allé 25, 2300 Kopenhagen S, Dänemark
Zu den Aufgaben des DPO gehört es, uns bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und dafür zu sorgen, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Organisation
Die dänische Zoll- und Steuerverwaltung untersteht dem dänischen Steuerministerium. Der DPO agiert für das gesamte Ministerium.
Unser DPO ist im dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) verankert, das zur dänischen Zoll- und Steuerverwaltung gehört.
Sie haben das Recht, bei der dänischen Datenschutzbehörde Klage einzureichen, wenn Sie mit unserer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unzufrieden sind.
Mehr darüber, wie Sie bei der dänischen Datenschutzbehörde klagen, erfahren Sie auf datatilsynet.dk. Die Datenschutzbehörde hat ein Beschwerdeformular vorbereitet, das zum Einsenden von Klagen verwendet werden kann.
Die Datenschutzbehörde empfiehlt, die Klage digital einzureichen, aber Sie können auch einen Brief senden an: Datatilsynet, Carl Jacobsens Vej 35, 2500 Valby, Dänemark.
Der Informationstext wird bei Bedarf regelmäßig aktualisiert. In diesem Abschnitt können Sie immer sehen, wann der Text zuletzt geändert wurde.
Letzte Aktualisierung: 30.04.2024