Absetzbarkeit von Betriebsausgaben
Ausgaben, die der Sicherung der Einnahmen des Unternehmens dienen, sind steuerlich absetzbar. Diese Ausgaben ziehen Sie im Jahresabschluss des Unternehmens ab. Die steuerlich abgesetzten Ausgaben müssen Sie durch Belege nachweisen können.
Sie können u. a. folgende Betriebsausgaben absetzen:
- Wareneinkäufe, d.h. Ausgaben für Waren, die Sie verkaufen
- Inventar und Maschinen
- Ausgaben für Buchhalter, Abschlussprüfer und Anwälte
- Telefon- und Internetkosten
- Miete für Geschäftsräume
- Strom- und Heizungskosten
- Reparatur und Instandhaltung der Geschäftsräume
- Versicherungen
Private Ausgaben, also Dinge, die Sie über das Unternehmen kaufen, aber nur privat nutzen, können Sie nicht absetzen. Betrifft die Ausgabe sowohl eine betriebliche als auch eine private Nutzung, können Sie den betrieblichen Anteil absetzen.
Sie können auch die in Verbindung mit einigen Betriebsausgaben entstandene Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen.
Die absetzbaren Ausgaben ziehen Sie in Ihrem Jahresabschluss ab, indem Sie sie als Ausgabe verbuchen. Auf diese Weise werden Ihre absetzbaren Ausgaben von Ihrem Jahresüberschuss oder Ihrem Jahresfehlbetrag (Jahresergebnis), den Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, abgezogen.
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Betriebsausgaben sind Ausgaben für den laufenden Betrieb des Unternehmens, z.B. Ausgaben für Miete von Räumlichkeiten und Abschreibungen. Diese Ausgaben können Sie in Ihrem Jahresabschluss abziehen.
Anlagegüter sind z.B. Maschinen, Fahrzeuge und Inventar, die Teil Ihrer Betriebsausgaben sind. Sie können Ausgaben für Anlagegüter in Ihrem Jahresabschluss als Kleinanschaffung abzsetzen, so lange die Ausgaben unter 34.400 DKK (Stand 2025. 2024: 33.100 DKK) liegen und im gleichen Jahr gekauft wurden. Wenn die Ausgaben 34.400 DKK übersteigen (Stand 2025. 2024: 33.100 DKK), müssen Sie die Anlagegüter mit einem jährlichen Betrag abschreiben.
Die Betragsgrenze hängt davon ab, ob Sie für die Umsatzsteuer registriert sind. Wenn ja, liegt die Betragsgrenze beim Kaufpreis exkl. Umsatzsteuer. Wenn nicht, liegt die Betragsgrenze beim Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer.
Beispiel
Wenn Sie für die Umsatzsteuer registriert sind, können Sie z.B. eine Maschine anschaffen für 34.400 DKK exkl. Umsatzsteuer (2025I, d.h. für 43.000 DKK inkl. Umsatzsteuer.
Wenn Sie nicht für die Umsatzsteuer registriert sind, können Sie nur eine Maschine für z.B. 27.520 DKK exkl. Umsatzsteuer anschaffen (2025), d.h. für 34.400 DKK inkl. Umsatzsteuer.
Absetzbarkeit von Kleinanschaffungen
Betriebsmittel von kurzer Lebensdauer (max. 3 Jahre) und Kleinanschaffungen, die 2025 maximal 34.400 DKK kosten (2024: 33.100 DKK), können Sie gänzlich im Anschaffungsjahr absetzen.
Absetzbarkeit von größeren Ausgaben
Übersteigt eine Ausgabe, z.B. für eine Maschine, für das Jahr 2025 34.400 DKK, können Sie die Ausgabe nicht sofort absetzen. Stattdessen müssen Sie sie auf mehrere Jahre verteilen. Diese Verteilung der Ausgabe nennt sich Abschreibung. Sie können maximal 25 % pro Jahr abschreiben.
Haben Sie mehrere Ausgaben, die die Betragsgrenze überschreiten, sind die Beträge zu addieren, bevor der Gesamtbetrag über den Sammelposten abgeschrieben wird.
Man kann durchaus mit einem geringeren Prozentanteil abschreiben, z. B. wenn das Unternehmen in einem Jahr niedrige Erträge verzeichnet und der Bedarf an größeren Abzügen gering ist. Im Jahr danach kann man den Abschreibungsprozentsatz wieder erhöhen, jedoch höchstens auf 25 Prozent.
Wenn der Betrag zu einem Zeitpunkt unter die Betragsgrenze von 34.400 DKK (2025) fällt, können Sie den ganzen Betrag auf einmal absetzen.
Beispiel für Abschreibung
Sie kaufen eine Maschine, die 100.000 DKK kostet. Im ersten Jahr können Sie 25 Prozent abschreiben. Das bedeutet, dass Sie eine Ausgabe in Höhe von 25.000 DKK in Ihrem Jahresabschluss abziehen können. Im Jahr darauf können Sie 25 % des Saldos, der jetzt 75.000 DKK beträgt, abschreiben. Das bedeutet, dass Sie nun 18.750 DKK abziehen können.
Betriebsmittel für geschäftliche und private Nutzung (z. B. Fahrzeug)
Falls Sie ein Betriebsmittel sowohl für geschäftliche als auch private Zwecke nutzen, z. B. ein Fahrzeug, müssen Sie das Betriebsmittel gesondert abschreiben. Sie können nur den geschäftlichen Anteil in Ihrem Jahresabschluss abziehen.
In vielen Fällen können Sie die Ausgaben, die Ihnen im Laufe der letzten sechs Monate vor der Unternehmensgründung entstanden sind, absetzen. In Frage kommen z. B. folgende Ausgaben:
- Miete für Geschäftsräume
- Telefon
- Lohn/Gehalt
- Werbung
Je kürzer vor Unternehmensbeginn die Ausgaben getätigt worden sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für die Absetzbarkeit der Ausgabe.
Ausgaben für z. B. Buchhalter, Abschlussprüfer, Anwälte und Marktanalysen können Sie nicht absetzen.
Alle Aufwendungen für Werbung können Sie in Ihrem Jahresabschluss abziehen - z. B. Anzeigen und Marketingaktivitäten.
Sie können 25 % einer Aufwendung für Repräsentationszwecke in Ihrem Jahresabschluss abziehen. Repräsentationsaufwendungen sind Kosten in Verbindung mit dem Abschließen einer Geschäftsvereinbarung oder dem Aufbau bzw. dem Bewahren von Geschäftsverbindungen, z. B.:
- Mahlzeiten
- Restaurantbesuche
- Getränke
- Geschenke
- Kosten in Verbindung mit Jubiläen, Geburtstagen, Reisen, Ausflügen u.a.m.
Es ist wichtig, dass Sie Belege aufbewahren und den Anlass für die Kosten als Nachweis notieren.
Damit Sie Geschäftsräume, die sich in Ihrem privaten Zuhause befinden, steuerlich absetzen können, muss die Möglichkeit einer privaten Nutzung der Geschäftsräume ausgeschlossen sein. Es reicht nicht aus, dass Sie die Räume tatsächlich nicht privat genutzt werden. Ein Raum, der als Büro eingerichtet ist, kann fast immer auch privat genutzt werden und ist deshalb nicht absetzbar.
Schreibtisch, Schrank und sonstige Büroausstattungen können Sie jedoch teilweise absetzen, wenn Sie nachweisen oder plausibel darstellen können, dass Sie die Ausstattung in Ihrem Unternehmen verwenden. Benutzen Sie die Ausstattung z. B. die Hälfte der Zeit geschäftlich und die andere Hälfte der Zeit privat, können Sie 50 % der Aufwendungen in Ihrem Jahresabschluss abziehen.
Ausgaben für Telefon und Internet sind voll absetzbar, aber unter Umständen müssen Sie freies Telefon und/oder Internet versteuern.
Freies Telefon
Ein Telefon, dass Ihnen frei zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie versteuern, falls Sie Ihr Unternehmen von Ihrem privaten Zuhause aus führen, oder falls Sie nur ein einziges Mal Ihr Arbeitstelefon mit nach Hause nehmen. Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, wo Sie die Telefonkosten abgezogen haben, müssen Sie 3.300 DKK (2025) bzw. 3.200 (2024) zum Ergebnis des Unternehmens addieren.
Freies Internet
Ein frei zur Verfügung stehender Internetanschluss ist komplett absetzbar, wenn Sie Ihr Unternehmen von zu Hause aus führen oder Zugang zum Netzwerk des Unternehmens über Ihren Computer haben (d.h. dass Sie im Großen und Ganzen Zugang zu denselben Funktionen und Dokumenten haben wie bei Aufenthalt im Unternehmen).
Ist bei Ihrem Internetanschluss keine dieser beiden Bedingungen erfüllt, müssen Sie 3.300 DKK im Jahr versteuern (2025) bzw. 3.200 DKK für 2024. Dann tragen Sie 3.300 DKK (2025) in Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung ein (2024: 3.200 DKK). Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, in dem Sie die Internetkosten abgezogen haben, müssen Sie 3.300 DKK zum Ergebnis des Unternehmens addieren (2025) bzw. 3.200 DKK für 2024.
Wenn Sie sowohl Telefon als auch Internet versteuern müssen, können Sie die beiden Posten zusammenlegen. Dann addieren Sie für 2025 3.300 DKK zum Ergebnis des Unternehmens (bzw. 3.200 für 2024) und tragen 3.300 DKK in Rubrik 462 Ihrer Steuererklärung ein (2024: 3.200 DKK).
Ehepartnerrabat bei freiem Telefon und Internet
Falls Sie und Ihr Ehepartner beide Steuern für freies Telefon und/oder Internet zahlen, können Sie beide von einer Ermäßigung von 25 % profitieren. Der Betrag, den Sie versteuern müssen, beträgt dann für jeden von Ihnen 2.475 DKK (2025) bzw. 2.400 (2024). Im Steuerabschluss Ihres Unternehmens, in dem Sie die Internet-/Telefonkosten abgezogen haben, müssen Sie 2.475 DKK (2025) zum Ergebnis Ihres Unternehmens addieren (2024: 2.400 DKK).
In Ihrer Steuererklärung tragen Sie für 2025 3.300 DKK (für 2024: 3.200 DKK) in das Feld 462 ein.
Um die Ermäßigung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen verheiratet oder eingetragene Partner sein
- Sie müssen zum Jahresende zusammenleben
- Der gemeinsame steuerpflichtige Wert Ihrer Güter muss im Einkommensjahr mindestens 4.400 DKK (2025) betragen (2024: 4.200 DKK). Das heißt, dass Sie innerhalb des Einkommensjahres zusammen mindestens 16 Monate lang von den Gütern besteuert werden müssen.
Falls Sie im Laufe des Einkommensjahres geheiratet haben, sind Sie berechtigt, die Ehepartnerermäßigung für das ganze Jahr geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, wann im Laufe des Jahres Sie geheiratet haben.
Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen haben und Ihr privates Auto geschäftlich nutzen, können Sie die geschäftlichen Fahrten steuerlich absetzen, indem Sie die Kosten im Jahresabschluss Ihres Unternehmens abziehen.
Die Kosten der geschäftlichen Fahrten können Sie auf zweierlei Weise berechnen:
- Entweder auf Grundlage einer ermittelten "Miete", die den tatsächlichen geschäftlichen Kosten (d.h. dem geschäftlichen Anteil der Betriebsausgaben und Abschreibungen) entspricht.
- Oder nach den Sätzen des Steuerrats für betriebliche Fahrten im eigenen Fahrzeug. Die Sätze dafür betragen:
2024: 3,79 DKK/km bis 20.000 km/Jahr und 2,23 DKK/km über 20.000 km/Jahr
2025: 3,81 DKK/km bis 20.000 km/Jahr und 2,23 DKK/km über 20.000 km/Jahr
Beispiel 1: Die tatsächlichen Kosten der Geschäftsfahrten werden vergütet
Im Fahrtenbuch steht, dass Sie 20.000 km gefahren sind, davon 8.000 km (40 %) geschäftlich.
Die gesamten Betriebsausgaben für das Auto (Benzin, Versicherung, Reparatur u.a.m.) liegen bei 24.500 DKK.
Das Auto hat einen steuerlichen Wert in Höhe von 150.000 DKK.
Sie können bis zu 25 % des steuerlichen Werts, den das Fahrzeug am Anfang des Einkommensjahres besitzt, abschreiben.
Vergütung der tatsächlichen Kosten der Geschäftsfahrten
Geschäftlicher Anteil der Betriebsausgaben: 40 % von 24.500 DKK | 9.800 DKK |
Abschreibungen: 150.000 DKK x 25 % = 37.000 DKK x 40 % | + 15.000 DKK |
Abzüge insgesamt: | = 24.800 DKK |
Beispiel 2: Die Kosten werden nach den Sätzen des Steuerrats vergütet
Gemäß Fahrtenbuch sind Sie 20.000 km gefahren, 8.000 km (40 %) davon geschäftlich.
2024: Nach den Sätzen des Steuerrats können Sie 8.000 km x 3,79 DKK = 30.320 DKK absetzen.
2025: Nach den Sätzen des Steuerrats können Sie 8.000 km x 3,81 DKK = 30,480 DKK absetzen.
Vergessen Sie nicht, Ihre Fahrten in ein Fahrtenbuch einzutragen, so dass Sie immer nachweisen können, wie viel Sie privat und wie viel Sie gewerblich gefahren sind.
Hier können Sie eine Schablone für ein Fahrtenbuch herunterladen (englisch).
Sie haben auch die Möglichkeit, sich für die Unternehmenssteuerregelung zu entscheiden und Ihr Fahrzeug unter dieser Regelung besteuern zu lassen (d.h., dass das Fahrzeug finanziell zum Unternehmen gehört). Dann werden Sie auf das frei zur Verfügung stehenden Fahrzeug besteuert, falls Sie es privat nutzen. Dafür können Sie alle Fahrzeugkosten im Jahresabschluss des Unternehmens abziehen.
Mehr über Absetzbarkeit von Ausgaben für Fahrzeuge (dänischer Link)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .