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Denken Sie an die Umsatzsteuerfrist Montag d. 2. Juni

Bei vierteljährlichem Umsatzsteuerabschluss, müssen Sie Ihre Umsatzsteuer für das 1. Quartal 2025 spätestens am 2. Juni 2025 melden und zahlen.

 

Bitte beachten: Am 29. und am 30. Mai sind die Banken in Dänemark geschlossen. An diesen Tagen können Sie deshalb keine Überweisung tätigen.

Auf skat.dk/umsatzsteuer können Sie mehr erfahren.