Wenn Sie umsatzsteuerfreie Verkäufe in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätigen (sog. steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen), müssen Sie dies monatlich im Selbsteingabesystem TastSelv Erhverv unter Moms melden. Hier können Sie auch eine vierteljährliche statt eine monatliche Meldung beantragen.
Meldung nur, wenn Sie im jeweiligen Zeitraum Verkäufe hatten
Sie müssen die Umsatzsteuermeldung nur für Zeiträume abgeben, in denen Sie auch tatsächlich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen getätigt haben. Hier können Sie keine Null eingeben (sog. Nullmeldung), wie es sonst bei der Umsatzsteuermeldung der Fall ist.