Ihr Steuerbescheid (årsopgørelse) bzw. Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) liegt ab jetzt im TastSelv-System bereit. Das bedeutet, dass Sie jetzt das Geschäftsergebnis Ihres Unternehmens (Gewinn oder Verlust) melden können. Wenn Sie die Meldung vorgenommen und den Steuerbescheid bestätigt haben, können Sie sehen, ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen oder Steuern zurückerstattet bekommen.  

Meldefrist ist der 1. Juli 2023. 

Die Steuern Ihres Unternehmens werden laufend bezahlt, indem Sie den zu erwartenden Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (Steuerbudget; forskudsopgørelse) angeben. Wenn sich Ihr Gewinn oder Verlust ändert, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid dementsprechend berichtigen. Dies können Sie jederzeit tun.

Ergebnis in Rubrik 111 oder 112 Ihres Steuerbescheids eintragen

Erwartetes Ergebnis in Feld 221 oder 435 Ihres Vorauszahlungsbescheids eintragen

Sie müssen spätestens am 1. Juli 2023 den endgültigen Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung (oplysningsskema) angeben.

Sie müssen Ihre Steuererklärung ausfüllen und bestätigen, selbst wenn Sie keine Angaben zu den Informationen in Ihrem Servicebrief hinzuzufügen haben.

Sie müssen eine Steuerklärung abgeben, wenn Sie:

  • selbständig sind

  • Einkommen aus dem Ausland beziehen oder Immobilien im Ausland besitzen

  • eine Wohnung vermieten, in der Sie nicht selber wohnen

  • als Künstler tätig sind und von der Einkommensausgleichsregelung für Künstler profitieren

  • mit einem verschobenen Einkommensjahr arbeiten

  • Anteile (anparter) besitzen, die nicht den Bestimmungen über Anteile unterliegen.

Haben Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet?

Auf unserer dänischen Infoseite bieten wir Hilfe für neu gegründete Start-Ups. Bitte beachten Sie, dass diese Seite z.Zt. nur in dänischer Sprache verfügbar ist.

Mehr über Steuervorauszahlungen und laufende Steuerzahlungen (dänische Seite)

Schritt für Schritt: So füllen Sie Ihre Steuerklärung aus

  1. Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv ein.
  2. Klicken Sie auf 'Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet' (Steuerbescheid/Steuerklärung berichtigen).
  3. Einige Beträge sind bereits eingetragen. Berichtigen Sie diese, falls notwendig.
  4. Finden Sie 'Virksomhedsoplysninger' (Unternehmensinformationen). Tragen Sie den Gewinn Ihres Unternehmens in Feld 111 ein und den Verlust in Feld 112. Überprüfen Sie, ob Sie andere Felder ausfüllen müssen.
  5. Finden Sie 'Regnskabsoplysninger' (Rechnungslegungsdaten) und klicken Sie auf ‘Vis' (Anzeigen). Füllen Sie die relevanten Felder aus.
  6. Klicken Sie auf 'Gem' (Speichern). Sie werden nun gefragt, ob Sie Angaben für weitere Unternehmen machen wollen. Wenn nein, klicken Sie auf 'Tilbage til Ret årsopgørelsen/selvangivelsen' (Zurück zu Steuerbescheid/Steuerklärung berichtigen).
  7. Müssen Sie weitere Angaben machen? Beachten Sie: Ihre Steuererklärung gilt sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre private finanzielle Situation.
  8. Klicken Sie auf 'Godkend' (Bestätigen) unten auf der Seite, um Ihre Steuererklärung fertigzustellen.
  9. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Quittung. Danach können Sie Ihren Steuerbescheid einsehen. Falls Angaben fehlen, werden Sie um Eingabe dieser Angaben gebeten, bevor der Steuerbescheid generiert wird. 
  10. Ihrem Steuerbescheid können Sie entnehmen, ob Sie zuviel Steuern bezahlt haben und Anspruch auf eine Steuererstattung haben, oder ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen. 

In diesem Video können Sie sehen, wie Sie die Steuerklärung für Ihr Unternehmen ausfüllen (dänisch mit englischen Untertiteln): 

In diesem Video können Sie sehen, wie Sie Ihre Steuerbilanz erstellen und wie Sie die Beträge finden, die Sie in der Steuererklärung angeben müssen (dänisch mit englischen Untertiteln):

Rechnungslegungsdaten

Neben dem Unternehmensergebnis und Zinsen müssen Sie auch einige andere Rechnungslegungsdaten angeben. Wenn der Umsatz Ihres Unternehmens weniger als 300.000 DKK beträgt, müssen Sie lediglich folgende Angaben machen: 

  • CVR-Nummer des Unternehmens (Nummer im dänischen Unternehmensregister)
  • Umsatzsteuer, wenn Sie umsatzsteuerlich erfasst sind
  • ob Ihr Unternehmen von der Abgabe von Rechnungslegungsdaten befreit ist - Rubrik 301 bzw. 302
  • Angaben über evt. Bilanzprüfer/Steuerberater.

Wenn Ihr Umsatz über 300.000 DKK liegt, müssen Sie noch weitere Rechnungslegungsdaten angeben. Hier können Sie (in dänischer Sprache) mehr über diese Rechnungslegungsdaten erfahren.

Wenn die Rubriken für Unternehmen nicht zugänglich sind

Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen möchten und keinen Zugriff auf die Felder für Unternehmen bekommen, befolgen Sie diese kurze Anleitung:

  1. Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv ein
  2. Wählen Sie 'Ret årsopgørelsen/selvangivelsen' (Steuerbescheid/Steuerklärung berichtigen).
  3. Ganz unten unter 'Virksomhed' (Unternehmen) bestätigen Sie mit 'Ja', dass Sie ein Unternehmen besitzen, und klicken dann auf 'Fortsæt' (Weiter).
  4. Die Rubriken für Unternehmen sind nun zugänglich, und Sie können das Unternehmensergebnis eintragen.

Wenn Sie nicht länger selbständig sind oder keine Immobilien mehr vermieten

Wenn Sie im vergangenen Jahr beispielsweise die Selbständigkeit aufgegeben haben oder keine Immobilien mehr vermieten oder keine anderen Aktivitäten mehr ausüben, die eine Steuererklärung notwendig machen, müssen Sie trotzdem noch bestimmte Angaben machen:

  • In Feld 71 müssen Sie angeben, dass Sie Ihr Unternehmen beendet haben, und in Feld 111 geben Sie den Gewinn bzw. in Feld 112 den Verlust an.
  • Auf virk.dk melden Sie Ihre CVR-Nummer ab.
  • Sie müssen eventuelle Beträge über das selbständige Unternehmen in Feld 221 bzw. Feld 435 und anderen relevanten Feldern Ihres Vorauszahlungsbescheides löschen. Andernfalls müssen Sie auch im darauffolgenden Jahr diese Angaben erneut machen, um einen Steuerbescheid erhalten zu können.

Vorauszahlungsbescheid ändern

Beendigung des Unternehmens

Wenn Sie die Abgabe Ihrer Steuererklärung verschieben möchten

Sie können unter bestimmten Umständen eine spätere Abgabe Ihrer Steuererklärung beantragen. Diesen Antrag können Sie ab Mitte März bis zum 1. Juli stellen.

Wenn Sie die Frist nicht einhalten

Wenn Sie die o.g. Steuererklärungsfrist nicht einhalten, müssen Sie eine Zusatzgebühr von 200 DKK für jeden Tag zahlen, mit dem Sie die Frist überschreiten, insgesamt jedoch höchstens 5.000 DKK. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen unter 513.400 DKK liegt (2019), beträgt die Zusatzgebühr 100 DKK für jeden Tag, mit dem Sie die Frist überschreiten, insgesamt jedoch höchstens 2.500 DKK.

Sie können ganz oder teilweise von dieser Zusatzgebühr befreit werden, wenn die verspätete Abgabe Ihrer Steuererklärung bestimmten Ursachen geschuldet ist.

Ist dies der Fall, dann müssen Sie uns über die bestimmten Ursachen informieren, die Ihrer Meinung nach die verspätete Abgabe rechtfertigen, und relevante Dokumentation beifügen. 

Befreiung von der Zusatzgebühr beantragen (in dänischer Sprache)

Die Steuern Ihres Unternehmens laufend zahlen

Sie zahlen die Steuern Ihres Unternehmens laufend, indem Sie den erwarteten Gewinn oder Verlust in Ihrem Vorauszahlungsbescheid eintragen.

Wenn Sie nach einem Verkauf die Rechnung ausstellen, müssen Sie Steuern abführen - auch wenn Sie noch kein Geld für den Verkauf erhalten haben. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie die Steuern laufend bezahlen.

Passen Sie den Vorauszahlungsbescheid je nach finanzieller Lage an

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern können, wenn sich der Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens ändert. Je präziser Ihr Vorauszahlungsbescheid ausgefüllt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie am Jahresende keine Steuernachzahlung leisten müssen. 

Ab März können Sie Ihren endgültigen Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung (oplysningsskema, früher selvangivelse) angeben. Wenn Sie die Erklärung ausgefüllt und bestätigt haben, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid, aus dem hervorgeht, ob Sie eine Steuernachzahlung vornehmen müssen oder ob Sie Geld zurück bekommen. 

So ändern Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid

Sie müssen Steuern abführen, wenn Sie nach einem Verkauf die Rechnung ausstellen - auch wenn Sie noch kein Geld für den Verkauf erhalten haben. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie die Steuern laufend bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern können, wenn sich der Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens ändert. Je präziser Ihr Vorauszahlungsbescheid ausgefüllt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie am Jahresende keine Steuernachzahlung leisten müssen. Ab März können Sie Ihren endgültigen Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung (oplysningsskema, früher selvangivelse) angeben. Wenn Sie die Erklärung ausgefüllt und bestätigt haben, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid, aus dem hervorgeht, ob Sie eine Steuernachzahlung vornehmen müssen oder ob Sie Geld zurück bekommen.

Als Alternative zur Besteuerung nach den allgemeinen Steuerregeln können Sie eine Besteuerung nach der Kapitalertrags- oder der Unternehmensregelung wählen. Beide Regelungen erfordern mehr Aufwand bei der Buchführung, und es ist in den meisten Fällen ratsamen, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Besteuerung nach der Unternehmensregelung

Mit der Besteuerung nach der Unternehmensregelung:

  • werden die Zinsaufwendungen des Unternehmens als persönliches Einkommen statt als Kapitalertrag besteuert. Auf diese Weise zahlen Sie weniger Arbeitsmarktbeitrag und u.U. auch weniger Spitzensteuer als nach den normalen Steuerregeln. 
  • können Sie gegen laufende Steuervorauszahlungen Ihr Unternehmen als Geld- bzw. Sparanlage nutzen. Somit können Sie in guten Jahren Geld ansparen und in schlechten Jahren angesparte Überschüsse abheben. 

Wenn Sie Ihr Unternehmen als Geld- bzw. Sparanlage nutzen, wird der Teil der Überschüsse, die Sie ansparen, mit 22 % besteuert. Wenn Sie das angesparte Geld abheben, wird dies wie persönliches Einkommen besteuert und Sie können die Steuern, die Sie bereits bezahlt haben, absetzen. 

Wenn Sie sich für die Besteuerung nach der Unternehmensregelung entscheiden, müssen Sie bereits ab Beginn des Einkommensjahres Ihre Privat- und Ihre Unternehmensfinanzen strikt voneinander trennen. Bereits wenn Sie in Ihrem Vorauszahlungsbescheid Feld 184 ankreuzen, geben Sie an, dass Sie nach der Unternehmensregelung besteuert werden möchten. Die endgültige Wahl treffen Sie, indem Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen und hier Feld 147 ankreuzen. 

Besteuerung nach der Kapitalertragsregelung 

Die Besteuerung nach der Kapitalertragsregelung stellt eine gute Alternative zur Besteuerung nach der Unternehmensregelung dar, da sie mit weniger Aufwand verbunden ist. 

Hierbei wird ein Kapitalertrag ermittelt, der - statt als persönliches Einkommen - als Einkommen aus Kapitalvermögen besteuert wird. Auf diese Weise zahlen Sie weniger Arbeitsmarktbeitrag und u.U. auch weniger Spitzensteuer als nach den normalen Steuerregeln. 

Der Kapitalertrag kann maximal den größten Betrag des 

  • Gewinns des Unternehmens oder
  • des gesammelten negativen Kapitalertrags (exklusiv des berechneten Kapitalertrags)

ausmachen.

Sie können die Besteuerung nach der Kapitalertragsregelung wählen, indem Sie bereits in Ihrem Vorauszahlungsbescheid Feld 184 ausfüllen. Die endgültige Wahl treffen Sie in Ihrer Steuererklärung, die Sie ab März ausfüllen können. Füllen Sie das Feld 141 unter Virksomhedsoplysninger (Unternehmensinformationen) aus.

Bei einer Gesellschaft wird getrennt nach Gewinn und Verlust besteuert, und steuerrechtlich sind Sie ein Angestellter. 

Mehr über Gesellschaften und Stiftungen (nur in dänischer Sprache verfügbar).