Sie gelten als Honorarempfänger, wenn Sie z. B. in Ihrer Freizeit Arbeitsaufgaben erledigen, für die Sie ein Honorar oder eine einmalige Vergütung erhalten, obwohl Sie in Verbindung mit Ihrer Hauptbeschäftigung Angestellter oder selbstständiger Unternehmer sind.
Als Honorarempfänger müssen Sie sich in der Regel nicht umsatzsteuerlich registrieren lassen. Übersteigt Ihr Umsatz als Honorarempfänger jedoch 50.000 DKK (ohne Umsatzsteuer), sollten Sie das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) kontaktieren.
Vortrags- und Schriftstelleraktivitäten sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Steueramt.
Absetzbarkeit von Ausgaben
Die Aufwendungen, die Ihnen in Zusammenhang mit der Beschaffung des Honorars entstanden sind, können Sie steuerlich absetzen. Kosten, die abgesetzt werden, müssen Sie anhand von Belegen nachweisen können. Die Kosten dürfen das Honorar nicht übersteigen.
Erhalten Sie Honorare, die als B-Einkommen versteuert werden, können Sie keine steuerfreie Reisevergütung geltend machen. Sie können auch keine Erstattung in Form von Pauschalsätzen erhalten. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, Ihre tatsächlichen Reisekosten steuerlich abzusetzen, also Kosten, die Sie per Beleg nachweisen können.
Sind Ihnen Transportkosten bei der Beschaffung der Honorare entstanden, können Sie Ihre tatsächlich entstandenen und per Beleg nachgewiesenen Kosten absetzen oder einen Freibetrag anhand der von der Steuerkommission festgesetzten Sätze (steuerfreie Transportvergütung) geltend machen.
Sie müssen Ihre per Beleg nachgewiesenen Aufwendungen von Ihrem persönlichen Einkommen abziehen.
Verwenden Sie dafür Rubrik 29 des Steuerbescheids (Årsopgørelse) und Rubrik 425 des Vorauszahlungsbescheids (Forskudsopgørelse).
Sätze der Transportvergütung
Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid
Das Honorar ist als persönliches Einkommen zu melden. Sie müssen selbst überprüfen, ob das Honorar aus Rubrik 12 Ihres Steuerbescheids hervorgeht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Ihren Arbeitgeber bitten, den Betrag anzugeben.
Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid
Haben Sie eine Nebenbeschäftigung, müssen Sie gegebenenfalls Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern
Haben Sie eine bezahlte Nebenbeschäftigung, für die Sie Honorare beziehen, ist es oft notwendig, dass Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern. Honorareinnahmen werden - im Gegensatz zum sogenannten A-Einkommen - nicht laufend besteuert.
Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern Sie, indem Sie Ihr gesamtes Honorareinkommen in Rubrik 210 des Vorauszahlungsbescheids ändern.
Es kann vorkommen, dass Sie Teile der Steuer in Raten mithilfe von Überweisungsaufträgen einzahlen müssen. Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, sehen Sie, ob dies der Fall ist.
Die Überweisungsaufträge erhalten Sie automatisch mit der Post.
Vorauszahlungsbescheid ändern