Folgende Punkte müssen Sie als Arbeitgeber beachten, wenn Sie Mitarbeiter unter der Sonderregelung beschäftigen
Die Sonderregelung gilt für:
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hoch bezahlte Mitarbeiter, die die Anforderung an das Mindestgehalt erfüllen.
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Forscher, die von der öffentlichen Forschungseinrichtung, an der sie tätig sind, anerkannt worden sind.
- Forscher, die spätestens 1 Monat nach ihrer Einstellung einen Antrag auf Anerkennung als Forscher beim Forschungsrat gestellt haben und anerkannt worden sind.
Die Verantwortung dafür, dass alle Bedingungen für die Besteuerung nach der Sonderregelung für Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter kontinuierlich erfüllt sind, liegt bei Ihrem Unternehmen und dem entsprechenden Mitarbeiter. Wir können jederzeit kontrollieren, ob die Bedingungen erfüllt sind.
Vorgehensweise für die Erfassung des Mitarbeiters
- Beantragen Sie, dass der Mitarbeiter unter der Sonderregelung registriert wird.
- Sie hören innerhalb eines Monats vom Steueramt. Falls der Mitarbeiter noch keine Steuer-Personennummer hat, müssen Sie einen Antrag auf Erhalt einer Steuer-Personennummer beifügen. Die Steuer-Personennummer können wir frühestens 21 Tage vor Beginn der Einstellung des Mitarbeiters ausstellen. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid über die Ausstellung einer dänischen Steuer-Personennummer.
- Sie erhalten eine Mitteilung, dass der Mitarbeiter unter der Sonderregelung registriert worden ist.
Wenn die Person eine dänische Personennummer bzw. Steuer-Personennummer erhalten hat, können Sie das Gehalt, das nach der Sonderregelung besteuert werden soll, steuerlich melden. Das können Sie auch dann tun, falls wir den Mitarbeiter noch nicht unter der Sonderregelung registriert haben. Falls sich herausstellt, dass der betreffende Mitarbeiter nicht unter die Sonderregelung fällt, werden sowohl Sie als auch der Mitarbeiter für die nicht gezahlte Lohnsteuer verantwortlich gemacht.
So erhält der Mitarbeiter einen korrekten Steuerbescheid
- Das Steueramt erfasst den Mitarbeiter unter der Sonderregelung.
- Melden Sie das Gehalt im elektronischen Einkommensregister eIndkomst als Einkommensart (Beschäftigungscode) "08". Sie müssen 8 % Arbeitsmarktbeitrag, den ATP-Beitrag und 27 % Lohnsteuer („A-Steuer") einbehalten. Neben dem Beschäftigungscode müssen Sie das Gehalt in dieselben Rubriken wie bei den anderen Mitarbeitern eintragen. Sie benötigen keine Steuerkarte.
Bei Fragen zur elektronischen Meldung von Gehalt/Lohn über eIndkomst rufen Sie bitte die Nummer ( 45) 72 22 28 24 an. - Melden Sie das Gehalt unter der CVR-Nr. (Nummer im dänischen Unternehmensregister) oder SE-Nr. (Nummer der Unternehmenseinheit), unter der der Mitarbeiter erfasst ist.
- Melden Sie das gesamte Gehalt und Urlaubsgeld für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter unter die Sonderregelung fällt. Falls Sie Gehalt für eine Zeit außerhalb des Zeitraums, in dem die Sonderregelung gilt, melden, wird dieses Gehalt nach den allgemeinen Regeln besteuert.
Bitte beachten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Eine Urlaubsgeldbilanz ist im letzten Monat vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu melden.
Besteuerung nach der Sonderregelung und Besteuerung nach den allgemeinen dänischen Steuerregeln
Der Arbeitsmarktbeitrag und die Pauschalsteuer werden auf Grundlage des Gehalts, das der Mitarbeiter im Unternehmen verdient, berechnet. Der Mitarbeiter kann bei Anwendung der Pauschalsteuer nach der Sonderregelung keine Freibeträge geltend machen.
Beitragszahlungen an eine steuerpflichtige Rentenregelung (§ 53 A des dän. Rentenbesteuerungsgesetzes) gehören auch zu der Vergütung, die nach der Sonderregelung besteuert wird. Sie als Arbeitgeber müssen die Steuer und die Beiträge einbehalten.
B-Einkommen wie z. B. eine kostenfrei zur Verfügung gestellte Wohnung und freie Verpflegung sind nicht von der Pauschalsteuerregelung umfasst, sondern werden nach den allgemeinen dänischen Steuerregeln besteuert. Für den Mitarbeiter muss ein Vorauszahlungsbescheid mit diesen Einkommen erstellt werden.
Mitarbeiter unter der Sonderregelung dürfen wie andere Mitarbeiter steuerfreie Vergütungen für Verpflegung, Unterkunft und Transport nach den allgemeinen Regeln empfangen.
Zeitweise Erfassung unter der Sonderregelung
Der/die Mitarbeiter(in) kann über einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt höchstens 84 Monaten unter der Sonderregelung erfasst sein.
Sie müssen uns informieren, wenn der/die Mitarbeiter(in) früher aus der Stellung ausscheidet, als Sie zu Beginn angegeben haben.
Für Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter gelten jeweils besondere Bedingungen
Hoch bezahlte Mitarbeiter
2022 muss das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters nach Abzug des ATP-Beitrags mindestens 70.400 DKK pro Monat betragen (2021: 69.600 DKK). Einmal jährlich erfolgt eine Indexregulierung, die Sie dieser Seite unter der Überschrift „Bedingungen für hoch bezahlte Mitarbeiter“ entnehmen können.
Diese Einnahmen gehören zum A-Einkommen:
- Geldbeträge in Form von z. B. Arbeitsentgelt, Urlaubsvergütung, Honorar, Tantieme und Provision
- Wenn Ihr Unternehmen Privatkosten des Mitarbeiters übernimmt, z. B.:
- eigene (Miet-)Wohnung
- Umzug
- Schule
- eigenes Telefon
- Diese freien Lohnnebenleistungen gehören zum A-Einkommen und sind nach dieser Regelung zu versteuern:
- frei zur Verfügung gestelltes Fahrzeug
- frei zur Verfügung gestelltes Telefon
- Krankenversicherung und Behandlung
- Beiträge an eine steuerpflichtige Rentenversicherung (§ 53 A des dänischen Gesetzes über die Rentenbesteuerung, pensionsbeskatningsloven). Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) und die Steuer auf die Rentenbeiträge einzubehalten.
Forscher, die bei Universitäten und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen beschäftigt sind
Bestimmte Universitäten und öffentliche Forschungsinstitutionen können selbst die Forscherqualifikationen des Mitarbeiters genehmigen.
Der Mitarbeiter muss als Forscher eingestellt werden, so wie im einschlägigen Runderlass definiert.
Siehe dänische Verordnung über die Anerkennung von Forschern u.a.m. nach § 48 E des dänischen Einkommenssteuergesetzes (kildeskattelov, BEK Nr. 216 vom 01/03/2013).
Forscher, die bei einem Arbeitgeber, der KEINE öffentliche Forschungseinrichtung ist, beschäftigt sind
Die Registrierung des Mitarbeiters erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Qualifikationen als Forscher vom Forschungsrat genehmigt worden sind und der Forscher Forschungsarbeit ausführt. Dazu muss der Forscher dies spätestens einen Monat vor Aufnahme der Beschäftigung beim Forschungsrat beantragt haben.
Beachten Sie im Falle einer Vertragsänderung, dass eine neue Genehmigung beim Forschungsrat einzuholen ist.