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Sonderregelung für ausländische Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter

Forscher sind Personen, die Forschungsarbeiten durchführen und über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügen, die mindestens dem Niveau eines Ph.D.-Grads entspricht. Forscher müssen gemäß den geltenden Bestimmungen zugelassen sein.

Hoch bezahlte Mitarbeiter sind Schlüsselmitarbeiter, die ein garantiertes Monatsgehalt von mindestens 65.400 DKK (2026) erhalten.

Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter, die in einem dänischen Unternehmen oder einer dänischen Forschungseinrichtung beschäftigt sind, können eine Besteuerung gemäß §48 E-F des dänischen Einkommensteuergesetzes (kildeskatteloven) beantragen.

Das Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern, die alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung erfüllen, wird für einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren mit 32,84 % (AM–Beitrag +27) brutto besteuert.

Andere Einkünfte werden gemäß den üblichen dänischen Steuervorschriften versteuert. Arbeitnehmer benötigen nur eine normale dänische Steuerkarte, wenn sie Einkünfte haben, die nicht als Forschergehalt besteuert werden.

Die Bedingungen müssen während der gesamten Laufzeit der Sonderregelung erfüllt sein

 

Die Sonderregelung für ausländische Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter ist eine Registrierungsregelung. Das bedeutet, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Regelung jederzeit erfüllt sein müssen.

Eine Registrierung für die Sonderregelung führt nicht automatisch zur Zulassung.

Wir überprüfen regelmäßig, ob die Bedingungen weiterhin erfüllt sind, darunter auch, ob die Gehaltsanforderung erfüllt ist oder ob sich die Position des Mitarbeiters geändert hat. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Steuer nach den allgemein geltenden dänischen Steuervorschriften für den Zeitraum erhoben.

Bedingungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung

Sowohl die Bedingungen für den Arbeitnehmer (Forscher oder hoch bezahlter Mitarbeiter) als auch für den Arbeitgeber müssen erfüllt sein.

Bitte beachten: Sonderregelung beenden, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind

Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sind verpflichtet, dem dänischen Steueramt die Beendigung zu melden, wenn die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nicht mehr erfüllt sind.

Wird die Beendigung nicht gemeldet, kann es zu Fehlern bei der Steuerberechnung des Arbeitnehmers kommen, und der Arbeitnehmer kann den Anspruch auf eine eventuelle Restlaufzeit der Sonderregelung verlieren.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Arbeitgeber: Berechnung der Steuer und Meldung des Gehalts

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .