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Come and meet us

Now, you have the chance to meet our colleagues at DOKK1 in Aarhus on 19 September or in Copenhagen on 26 September at International Citizens Days.
We'll do our best to answer your questions about tax and we'll show you how to onboard the Danish tax system online.

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Steuerkarte für nicht-dänische Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Dänemark kommen, benötigen eine Steuerkarte und eine Steuer-Personennummer (identisch mit der CPR-Nummer).

Sie benötigen die digitale Steuerkarte, damit Sie den korrekten Steuersatz auf Ihren Lohn/Ihr Gehalt zahlen. Ohne Steuerkarte werden 55 % Ihres Einkommens versteuert.

Ihre Steuerkarte wird direkt an Ihren Arbeitgeber übermittelt. Die Steuern werden vom Arbeitgeber einbehalten und an das Steueramt abgeführt - der Rest Ihres Lohns bzw. Gehalts wird an Sie ausgezahlt.

Haben Sie früher bereits in Dänemark gewohnt oder gearbeitet?

Eine Steuer-Personennummer (CPR-Nummer) wird Ihnen einmalig ausgestellt - d.h. Sie verwenden dieselbe Steuer-Personennummer/CPR-Nummer, auch wenn Sie Dänemark zwischenzeitlich verlassen haben und nun wiederkommen.

Wenn Sie bereits früher in Dänemark gewohnt oder gearbeitet haben, besitzen Sie bereits eine Steuer-Personennummer/CPR-Nummer. Haben Sie diese Nummer verlegt? Kein Problem. Wir finden sie, wenn wir Ihre Steuerkarte erstellen.

Antrag frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn

Bitte beachten Sie: Wir können Ihre Steuerkarte (und ggf. Steuer-Personenummer) frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn ausstellen.

Studierende aus dem Ausland

Sind Sie nach Dänemark gekommen, um zu studieren? Mehr erfahren auf In Dänemark studieren.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .