Wenn Sie alleinerziehend sind und nach dem dänischen Gesetz über den gewöhnlichen Kinderfreibetrag (Børnetilskudsloven) Anspruch auf einen zusätzlichen Kinderfreibetrag haben und diesen auch erhalten, erhalten Sie 2021 einen zusätzlichen Beschäftigungsfreibetrag von maximal 23.400 DKK (2020: 22.900 DKK).
Sie werden alleinerziehend
Die Auszahlungsstelle (Udbetaling Danmark) informiert das Steueramt automatisch, wenn Sie alleinerziehend werden. Das bedeutet, dass Sie den zusätzlichen Freibetrag dann automatisch erhalten. Diese Mitteilungen der Auszahlungsstelle an das Steueramt erfolgen vierteljährlich, und nach Erhalt der Mitteilung sendet das Steueramt Ihnen automatisch einen neuen Vorauszahlungsbescheid.