Beschäftigungs- und Jobfreibetrag
Wer Gehalt/Lohn bezieht, von dem Arbeitsmarktbeitrag gezahlt wird, oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, hat Anspruch auf den Beschäftigungsfreibetrag. Dieser wird automatisch berechnet.
- 2026 beträgt der höchstmögliche Beschäftigungsfreibetrag 12,75 % bzw. 63.300 DKK (2025: 12,30 % bzw. 55.600 DKK).
Darüber hinaus haben alle, die ein arbeitsmarktbeitragspflichtiges Gehalt/Lohn oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, Anspruch auf den Jobfreibetrag. Dieser wird ebenfalls automatisch berechnet.
- 2026 beträgt der Jobfreibetrag 4,50 % des Einkommens über 235.200 DKK und kann höchstens 3.100 DKK betragen (2025: 4,50 %, 224.500 DKK und 2.900 DKK).
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