Beschäftigungs- und Jobfreibetrag
Wer Gehalt/Lohn bezieht, von dem Arbeitsmarktbeitrag gezahlt wird, oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, hat Anspruch auf den Beschäftigungsfreibetrag. Dieser wird automatisch berechnet.
- 2025 beträgt der höchstmögliche Beschäftigungsfreibetrag 12,30 % bzw. 55.600 DKK (2024: 10,65 % bzw. 45.100 DKK).
Darüber hinaus haben alle, die ein arbeitsmarktbeitragspflichtiges Gehalt/Lohn oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, Anspruch auf den Jobfreibetrag. Dieser wird ebenfalls automatisch berechnet.
- 2025 beträgt der Jobfreibetrag 4,50 % des Einkommens über 224.500 DKK und kann höchstens 2.900 DKK betragen (2024: 4,50 %, 216.100 DKK und 2.800 DKK).
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