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Freibetrag für Arbeitskleidung, Weiterbildungen etc.

Ausgaben für sonstige Personalaufwendungen (z. B. Essen, Kleidung oder Arbeitszimmer im Eigenheim) können Sie nur in Ausnahmefällen absetzen - selbst wenn diese ebenfalls im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen.

  • Die ersten 7.600 DKK (2026; 7.300 DKK für 2025) sind nicht absetzbar.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .