Mit dem berechneten steuerlichen Abzug müssen Sie die Einnahmen aus Vermietung Ihrer Immobilie abzüglich Ihrer eigentlichen Ausgaben versteuern. Die Einnahmen gelten als Kapitaleinnahmen.
Sie müssen Ihre Einnahmen abzüglich Ihrer Ausgaben auf Ihrem Steuerbescheid (Rubrik 37) und auf Ihrem Vorauszahlungsbescheid (Feld 218) angeben.
Sie müssen eine Aufstellung über Mieteinnahmen und Ausgaben vorlegen können, wenn wir Sie dazu auffordern. Sie müssen einen Beleg für die Dinge (Ihre Ausgaben) vorlegen können, die Sie steuerlich geltend machen möchten.
Einnahmen:
Die Mieteinnahmen sind der gesamte Betrag, den Sie für die Vermietung erhalten, einschliesslich Zahlungen des Mieters für z.B. Strom, Wasser und Heizung.
Ausgaben:
Sie können die Ausgaben, die Sie im Zeitraum der Vermietung hatten, steuerlich absetzen.
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Ausgaben, die direkt mit der Vermietung zusammenhängen, z.B. Kosten für Werbung.
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Strom, Wasser, Heizung o.ä.
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Ausgaben für Instandhaltung und Abschreibung von Inventar (ausgenommen elektronische Küchengeräte wie Ofen, Kühlschrank, Herd).
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Ausgaben für die Instandhaltung des eigentlichen Gebäudes können Sie nicht absetzen.
Wenn Sie den berechneten steuerlichen Abzug gewählt haben, können Sie dies in die Methode mit dem Grundfreibetrag ändern.
Abzug für Grundsteuer (grundskyld bzw. ejendomsskat)
Sie können die Grundsteuer für die Wochen, in denen Sie die Immobilie vermieten, absetzen. Ein Jahr hat 52 Wochen - wenn Sie also z.B. Ihre Immobilie für 4 Wochen vermietet haben, können Sie 4/52 Ihrer Grundsteuer absetzen.
Reduzierung der Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat)
In der Zeit, in der Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie keine Immobilienwertsteuer zahlen. Diese Reduzierung erhalten Sie, indem Sie in Ihrem Steuerbescheid angeben, wie lange Sie die Immobilie vermietet haben.
Rechenbeispiel: Vermietung für 8 Wochen
Mieteinnahmen, inkl. Strom, Heizung, Wasser: | 33.600 DKK |
Ausgaben für Strom, Heizung und Wasser während des Vermietens: | -3.600 DKK |
Anteil Hausratsversicherung (8/52): | -1.000 DKK |
Anteil Abschreibung Inventar (8/52): | -1.000 DKK |
Anteil Ausgaben für Instandhaltung des Inventars (8/52): | -1.000 DKK |
Anteil Grundsteuer (8/52): | -2.000 DKK |
Kosten für Werbung: | -3.000 DKK |
zu erklärende Mieteinnahmen | 22.000 DKK |