Sie müssen einen Teil Ihrer Einnahmen aus der Vermietung einer Freizeitimmobilie versteuern. Sie können zwischen einem festen Grundfreibetrag (bundfradrag) und einem berechneten steuerlichen Abzug (regnskabsmæssigt fradrag) wählen.

Einnahmen aus Vermietung im Steuerbescheid angeben

Einnahmen aus Vermietung im Vorauszahlungsbescheid angeben

  • Die ersten 11.700 DKK pro Freizeitimmobilie für 2021 sind steuerfrei (11.500 DKK für 2020), wenn Sie die Vermietung privat durchführen.
  • Die ersten 42.700 DKK pro Freizeitimmobilie für 2021 (60.000 DKK für 2020) sind steuerfrei, wenn die Vermietung über eine Vermittlungsagentur organisiert wird.
  • 60 % der darüber hinausgehenden Einnahmen müssen Sie versteuern.

Ihre eigentlichen Ausgaben können Sie nicht absetzen.

Rechenbeispiel für private Vermietung

Einnahmen aus Vermietung inkl. Strom, Heizung und Wasser: 33.800 DKK
Grundfreibetrag: -11.700 DKK
Einnahmen über den Grundfreibetrag hinaus: 22.100 DKK
Steuerpflichtige Einnahmen (60 % von 22.100 DKK): Insges. 13.260 DKK

Geben Sie die steuerpflichtigen Einnahmen auf Ihrem Steuerbescheid an, Rubrik 37

Sie erhalten den kompletten Grundfreibetrag, auch wenn Sie die Immobilie im Laufe des Jahres kaufen oder verkaufen.

Mit dem berechneten steuerlichen Abzug müssen Sie die Einnahmen aus Vermietung Ihrer Immobilie abzüglich Ihrer eigentlichen Ausgaben versteuern. Die Einnahmen gelten als Kapitaleinnahmen.

Sie müssen Ihre Einnahmen abzüglich Ihrer Ausgaben auf Ihrem Steuerbescheid (Rubrik 37) und auf Ihrem Vorauszahlungsbescheid (Feld 218) angeben.

Sie müssen eine Aufstellung über Mieteinnahmen und Ausgaben vorlegen können, wenn wir Sie dazu auffordern. Sie müssen einen Beleg für die Dinge (Ihre Ausgaben) vorlegen können, die Sie steuerlich geltend machen möchten.

Einnahmen:

Die Mieteinnahmen sind der gesamte Betrag, den Sie für die Vermietung erhalten, einschliesslich Zahlungen des Mieters für z.B. Strom, Wasser und Heizung. 

Ausgaben:

Sie können die Ausgaben, die Sie im Zeitraum der Vermietung hatten, steuerlich absetzen. 

  • Ausgaben, die direkt mit der Vermietung zusammenhängen, z.B. Kosten für Werbung.

  • Strom, Wasser, Heizung o.ä.

  • Ausgaben für Instandhaltung und Abschreibung von Inventar (ausgenommen elektronische Küchengeräte wie Ofen, Kühlschrank, Herd).

  • Ausgaben für die Instandhaltung des eigentlichen Gebäudes können Sie nicht absetzen.

Wenn Sie den berechneten steuerlichen Abzug gewählt haben, können Sie dies in die Methode mit dem Grundfreibetrag ändern.

Abzug für Grundsteuer (grundskyld bzw. ejendomsskat)

Sie können die Grundsteuer für die Wochen, in denen Sie die Immobilie vermieten, absetzen. Ein Jahr hat 52 Wochen - wenn Sie also z.B. Ihre Immobilie für 4 Wochen vermietet haben, können Sie 4/52 Ihrer Grundsteuer absetzen.

Reduzierung der Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat)

In der Zeit, in der Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie keine Immobilienwertsteuer zahlen. Diese Reduzierung erhalten Sie, indem Sie in Ihrem Steuerbescheid angeben, wie lange Sie die Immobilie vermietet haben.

Rechenbeispiel: Vermietung für 8 Wochen

Mieteinnahmen, inkl. Strom, Heizung, Wasser: 33.600 DKK
Ausgaben für Strom, Heizung und Wasser während des Vermietens: -3.600 DKK
Anteil Hausratsversicherung (8/52): -1.000 DKK
Anteil Abschreibung Inventar (8/52): -1.000 DKK
Anteil Ausgaben für Instandhaltung des Inventars (8/52): -1.000 DKK
Anteil Grundsteuer (8/52): -2.000 DKK
Kosten für Werbung: -3.000 DKK
zu erklärende Mieteinnahmen 22.000 DKK

Wenn Sie die Immobilie über eine Agentur vermieten, die für die Abgabe der Erklärung bei uns sorgt, erhalten Sie automatisch den Grundfreibetrag.

  • Der Grundfreibetrag liegt 2021 bei 42.700 DKK (2020: 60.000 DKK). 

Wenn Sie Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung usw. selber abrechnen, müssen Sie dies zum Betrag in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids hinzufügen.

Wenn Sie die Immobilie zusammen mit Anderen besitzen, werden die Mieteinnahmen und der Grundfreibetrag zwischen Ihnen aufgeteilt (entsprechend den Eigentümerverhältnissen).

Wenn Sie die Freizeitimmobilie nur einen Teil des Jahres besessen haben, müssen Sie den steuerpflichtigen Betrag selbst in Rubrik 37 angeben, da wir die Mieteinnahmen nicht zwischen Käufer und Verkäufer aufteilen können (die Agenturen geben die Erklärung der Mieteinnahmen nach Immobiliennummer und nicht nach Eigentümer ab).

Wenn Sie stattdessen die Methode des berechneten steuerlichen Abzugs anwenden möchten, müssen Sie Ihre Einnahmen abzüglich der Ausgaben in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids eintragen. 

Vermietung über eine nicht-dänische Agentur

Um den automatischen Grundfreibetrag zu erhalten, muss sich die ausländische Agentur beim Dänischen Steueramt registrieren lassen und Ihre Mieteinnahmen bei uns melden. Unter dem folgenden Link erhalten ausländische Agenturen mehr Informationen: 

Für Agenturen, die Ferienhäuser in Dänemark vermitteln

Unter Umständen benötigt die Agentur die Immobiliennummer. Diese können Sie auf ois.dk erfahren. 

Wenn Sie neben der Vermietung durch eine Agentur auch privat vermieten, müssen Sie 60 % der privaten Einnahmen versteuern.

Wenn Ihre Einnahmen durch die Agentur unter dem Grundfreibetrag bei Privatvermietung von 11.700 DKK (2021) liegen (2020: 11.500 DKK), können Sie den Rest des Grundfreibetrags von Ihrer Privatvermietung abziehen, bevor Sie Ihre steuerpflichtigen Einnahmen ausrechnen.

Die steuerpflichtigen Einnahmen müssen Sie in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids eintragen.

Wenn Sie die Freizeitimmobilie nur einen Teil des Jahres besessen haben, müssen Sie den steuerpflichtigen Betrag selbst in Rubrik 37 angeben, da wir die Mieteinnahmen nicht zwischen Käufer und Verkäufer aufteilen können (die Agenturen geben die Erklärung der Mieteinnahmen nach Immobiliennummer und nicht nach Eigentümer ab).

Rechenbeispiel: Die Agentur hat die Immobilie für weniger als 11.500 DKK vermietet

Mieteinnahmen der Agentur, inkl. Strom, Wasser, Heizung: 5.200 DKK
Nicht genutzter Grundfreibetrag: 11.700 DKK - 5.200 DKK =  6.500 DKK
Mieteinnahmen durch Privatvermietung, inkl. Strom, Wasser, Heizung: 10.000 DKK
Private Einnahmen, abzüglich restl. Grundfreibetrag: 10.000 DKK - 6.500 DKK = 3.500 DKK
Steuerpflichtige Einnahmen: 3.500 DKK x 60 % = Insgesamt 2.100 DKK

Rechenbeispiel: Die Agentur hat die Immobilie für mehr als 11.500 DKK vermietet

Mieteinnahmen der Agentur, inkl. Strom, Wasser, Heizung: 15.000 DKK
Mieteinnahmen durch Privatvermietung, inkl. Strom, Wasser, Heizung: 10.000 DKK
Steuerpflichtige Einnahmen: 10.000 DKK x 60 % = Insgesamt 6.000 DKK

Wenn Sie Ihre Freizeitimmobilie nur zur Vermietung nutzen, gilt dies als erwerbsmässige Vermietung. Diese erfordert eine Zulassung durch das dänische Amt für Naturverwaltung (Naturstyrelsen). Eine solche Zulassung wird normalerweise nicht erteilt.

Naturstyrelsen.dk

Vermietung einer Immobilie, in der Sie nicht selbst wohnen (dänischer Link)