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Vermietung einer Immobilie, in der Sie selber wohnen

Sie müssen Ihre Mieteinnahmen versteuern, wenn Sie eine von Ihnen bewohnte Immobilie für einen Teil des Jahres vermieten oder wenn Sie ein oder mehrere Zimmer vermieten.

Es werden jedoch nicht Ihre gesamten Mieteinnahmen versteuert. Sie haben nämlich Anspruch auf eine Steuererleichterung. Hier können Sie zwischen zwei Methoden wählen:

  • einem Grundfreibetrag (bundfradrag) und
  • einem berechneten steuerlichen Abzug (regnskabsmæssigt fradrag). 

Sie müssen nur den Teil der Mieteinnahmen versteuern, der den Grundfreibetrag bzw. den berechneten Steuerabzug übersteigt.

Sie zahlen die richtige Steuer, indem Sie die steuerpflichtigen Mieteinnahmen in Ihrem Steuerbescheid (åropgørelse) angeben.