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Vermietung Ihrer Freizeitimmobilie

Sie müssen einen Teil Ihrer Einnahmen aus der Vermietung einer Freizeitimmobilie versteuern. Sie können zwischen einem festen Grundfreibetrag (bundfradrag) und einem berechneten steuerlichen Abzug (regnskabsmæssigt fradrag) wählen.

Geänderte Frist für den Steuerbescheid 2023: Wenn Sie Ihre Freizeitimmobilie über eine digitale Plattform vermietet haben, können Sie Ihre Mieteinnahmen bis zum 1. Juli 2024 im TastSelv-System eintragen.

Bitte beachten: Die Informationen auf dieser Seite betreffen nur die steuerlichen Regeln bei der Immobilienvermietung. Mehr über die allgemeinen Regeln zur Vermietung von dänischen Freizeitimmobilien (planinfo.dk - eksterner Link)

Steuerpflichtige Einnahmen berechnen bei Grundfreibetrag (dänischer Link)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .