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Vermietung Ihrer Freizeitimmobilie

Die Einnahmen aus Vermietung Ihrer dänischen Freizeitimmobilie müssen Sie versteuern. Die Vermietung ist jedoch abzugsberechtigt - daher müssen Sie nur einen Teil der Mieteinnahmen versteuern.

Sie können zwischen den folgenden Abzugsmethoden wählen:

  • einem festen Grundfreibetrag (bundfradrag)
  • einem berechneten steuerlichen Abzug (regnskabsmæssigt fradrag) 

Auf dieser Seite können Sie mehr über die beiden Methoden lesen und Hilfe bei der Berechnung Ihrer zu versteuernden Einnahmen bekommen (gilt nur für den festen Grundfreibetrag).

Bitte beachten:
Die Informationen auf dieser Seite betreffen nur die steuerlichen Regeln bei der Immobilienvermietung. Mehr über die allgemeinen Regeln zur Vermietung von dänischen Freizeitimmobilien (planinfo.dk - eksterner Link)

Steuerpflichtige Einnahmen berechnen bei Grundfreibetrag (dänischer Link)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .